Was sich im neuen Jahr alles ändert
Mehr Mutterschutz und strenge Blicke in die Kassen
Das Bezahlen mit einer Kreditkarte wird günstiger. Händler oder Hotels dürfen dafür keine Extragebühr mehr verlangen. Diese EU-weite Regelung tritt am 13. Januar in Kraft. Zusatzgebühren sind dann auch bei Überweisungen oder Lastschriften verboten. Außerdem haften die Inhaber von Kreditkarten künftig nur noch mit maximal 50 Euro, wenn die Karte verloren geht und noch nicht gesperrt wurde und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Besitzers vorliegt. Momentan sind es 150 Euro.
Für Urlauber ändern sich am 1. Juli einige Gesetze. Positiv: OnlinePortale oder Reisebüros, bei denen mehrere Einzelleistungen gebucht werden, müssen wie Pauschalreiseveranstalter eine Insolvenzversicherung vorlegen. Schlechter fahren Reisende, weil Veranstalter die Preise nach der Buchung noch bis 30 Tage vor dem Start anheben dürfen. Vom Vertrag zurücktreten dürfen die Kunden nur, wenn der Zuschlag acht Prozent oder mehr beträgt.
Gute Nachrichten für Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix: Die Dienste können künftig auch bei zeitweiligen Auslandsaufenthalten ohne Zusatzgebühr genutzt werden.
Zehntausende Bürger wurden 2017 Opfer einer Telefon-Abzocke. Die Ping-Anrufe kommen aus fernen Ländern mit leicht verwechselbarer Vorwahlnummer und verleiten zu einem kostspieligen Rückruf. Ab dem 15. Januar müssen die Abzocker eine kostenlose Preisansage schalten.
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