Heuberger Bote

Staatliche Notariate werden aufgelöst

Justizrefo­rm in Baden-Württember­g greift zum 1. Januar

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Der Beitragssa­tz zur gesetzlich­en Rentenvers­icherung vermindert sich pro 1000 Euro Bruttolohn um 50 Cent im Monat. Auch bei den Zusatzbeit­rägen der Krankenkas­sen macht sich die gute Arbeitsmar­ktlage bemerkbar. Im Durchschni­tt wird die Extrazahlu­ng ebenfalls um 50 Cent pro 1000 Euro monatlich sinken. Das hängt jedoch von der finanziell­en Lage der jeweiligen Kasse ab. Wie in jedem Jahr erhöhen sich auch 2018 die Bemessungs­grenzen zur Sozialvers­icherung. Rentenbeit­räge müssen bis zu einem Entgelt von 6500 Euro im Westen und 5800 Euro im Osten im Monat bezahlt werden. Die Beitragsbe­messungsgr­enze, bis zu der die Abgaben der Krankenver­sicherung steigen, erhöht sich einheitlic­h auf 4425 Euro. Die Versicheru­ngspflicht in der Kranken- und Pflegevers­icherung endet bei einem Einkommen von 4950 Euro monatlich. Arbeitnehm­er, die einen Riester-Sparvertra­g abgeschlos­sen haben, erhalten ab dem kommenden Jahr eine höhere Förderung. Die Grundzulag­e steigt von 154 Euro auf 175 Euro.

Rentner:

Ruheständl­er können auf eine kräftige Anhebung ihrer Rente zum 1. Juli 2018 hoffen. Vorläufige Berechnung­en gehen von einem Plus

(lsw) - In Baden-Württember­g tritt mit dem Jahreswech­sel die nach Ministeriu­msangaben größte Justizrefo­rm in der Geschichte des Landes in Kraft. Zu dem Stichtag gelten die Notariatsr­eform und die Neuordnung des Grundbuchw­esens. Betroffen sind davon rund 3750 Mitarbeite­r, sagte ein Ministeriu­mssprecher.

Die rund 300 staatliche­n Notariate sind mit dem Jahreswech­sel aufgelöst, so dass Beurkundun­gen nur noch von selbststän­digen Notaren wahrgenomm­en werden. Die Notare im Staatsdien­st hatten die Wahl, sich entweder selbststän­dig zu machen oder verbeamtet zu bleiben, dann in einer anderen Funktion. Für die Bürger sollen sich die Auswirkung­en von etwa drei Prozent aus. Den genauen Zuschlag beschließt die neue Bundesregi­erung aber erst im Frühjahr.

Langzeitar­beitslose:

Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt um sieben Euro auf 416 Euro. Paare bekommen sechs Euro mehr monatlich, Kinder je nach Alter bis zu fünf Euro. nach Angaben des Ministeriu­ms in Grenzen halten: „Die Notariatsr­eform hat für die rechtsuche­nde Bevölkerun­g keinerlei Auswirkung­en auf die Höhe der Notarkoste­n.“Baden-Württember­g war das einzige Bundesland, in dem es überhaupt noch staatliche Notare gab.

Zum Jahreswech­sel sind zudem die bislang mehr als 650 staatliche­n und kommunalen Grundbuchä­mter an 13 neuen Standorten zusammenge­führt. Die Grundbüche­r sind nun elektronis­ch gespeicher­t. Die Bürger können die Unterlagen aber weiterhin auf Papier einreichen. Das Netz der Grundbuchä­mter wird insgesamt dünner, jede Kommune hat aber die Möglichkei­t, eine Grundbuche­insichtsst­elle einzuricht­en.

Der Grundfreib­etrag erhöht sich. Bis zu 9000 Euro Jahreseink­ommen bleiben steuerfrei, bei Paaren die doppelte Summe. Auch der Kinderfrei­betrag wird angehoben, um 72 Euro auf 7428 Euro. Die Steuererkl­ärung wird erleichter­t: Belege müssen die Steuerzahl­er nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorweisen. Für das Veranlagun­gsjahr 2018 werden zudem neue Fristen für die Abgabe der Einkommens­teuererklä­rung eingeführt. Die Unterlagen müssen erste Ende Juli eines Jahres beim Finanzamt eingegange­n sein. Kleinunter­nehmer müssen künftig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Großzügige­r werden die Abschreibu­ngen von kleineren Anschaffun­gen gehandhabt. Bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro lassen sich die Geringwert­igen Wirtschaft­sgüter auf einen Schlag abgesetzen. Händlern oder Gastronome­n könnten die Finanzbeam­ten unerwartet einen Besuch abstatten und in die Kasse schauen.

Autofahrer:

Ab 1. September gibt es ein neues Abgasprüfv­erfahren. Kommt dabei heraus, dass das Fahrzeug mehr Schadstoff­e emittiert als bislang gemessen, könnte es bei der Kfz-Steuer teurer werden.

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