Heuberger Bote

Maas verteidigt Internet-Gesetz

Die Medienwiss­enschaftle­rin Christina Holtz-Bacha sieht in AfD-Tweets eine bewusste Strategie

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(epd) - Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) hat das neue Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz verteidigt. „Die Meinungsfr­eiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfr­eiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas der „Bild“-Zeitung. Das Recht gelte auch für soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Nach Sperrung vieler Tweets, darunter einige der AfD, war Kritik laut geworden, das Gesetz befördere Zensur.

(epd) - Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) hat sich in die Debatte um das Gesetz gegen Hass im Internet eingeschal­tet. „Die Meinungsfr­eiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfr­eiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“, sagte Maas. Soziale Netzwerke müssten sich „wie jeder andere auch an unser Recht halten“, betonte der Justizmini­ster.

„Mordaufruf­e, Bedrohunge­n und Beleidigun­gen, Volksverhe­tzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfr­eiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfr­eiheit von anderen“, erklärte Maas. Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattforme­n für Straftaten missbrauch­t werden.

Anfang der Woche hatte Twitter vorübergeh­end das Profil der AfDBundest­agsabgeord­neten Beatrix von Storch gesperrt. Hintergrun­d war ein mittlerwei­le nicht mehr abrufbarer Tweet, in dem sich Storch über einen arabischsp­rachigen Tweet der Kölner Polizei zu Silvester geärgert und laut Medienberi­chten von „barbarisch­en, muslimisch­en, gruppenver­gewaltigen­den Männerhord­en“geschriebe­n hatte. Storch war deswegen unter anderem von der Kölner Polizei wegen Volksverhe­tzung angezeigt worden. Auch ein Beitrag der AfD-Fraktionsv­orsitzende­n Alice Weidel, die Storch unterstütz­t hatte, wurde von Twitter gelöscht.

Die AfD nutzte den Fall, um ihre Kritik am neuen Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz (NetzDG) zu erneuern. Das Gesetz soll soziale Netzwerke zu einem schärferen Vorgehen gegen strafbare Inhalte im Netz verpflicht­en und gilt seit 1. Januar in vollem Umfang. „Offensicht­lich rechtswidr­ige“Inhalte wie Volksverhe­tzung, Beleidigun­g oder Bedrohung müssen nun binnen 24 Stunden nach einer Beschwerde gelöscht werden, für „rechtswidr­ige Inhalte“gilt eine Frist von sieben Tagen. Eine Sperrung von Accounts sieht das Gesetz allerdings nicht vor. Kritiker sehen in dem Gesetz eine Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit. Sie befürchten, dass die Plattforme­n gemeldete Beiträge aufgrund der drohenden Bußgelder voreilig löschen.

Die Medienwiss­enschaftle­rin Christina Holtz-Bacha sieht hinter den Tweets eine bewusste Strategie der AfD. „Was wir in den letzten Tagen erlebt haben, ist eine bewährte populistis­che Strategie: Empörung verursache­n, Grenzen austesten und sich dann als Opfer präsentier­en“, sagte sie dem Evangelisc­hen Pressedien­st (epd). „Wie gut das funktionie­rt, hat sich auch diesmal gezeigt: Traditione­lle und soziale Medien beißen an“, sagte Holtz-Bacha, die an der Universitä­t Erlangen-Nürnberg lehrt. Aus der Opferrolle lasse sich „das System“, hier in Form des NetzDG, vorführen. Das Gesetz erreiche damit das Gegenteil dessen, was es beabsichti­ge, sagte Holtz-Bacha.

Auch der Twitter-Account der „Titanic“wurde gesperrt. Die Satirezeit­schrift hatte den Wortlaut von Storchs Tweet in einem satirische­n Beitrag wiederholt. Am Donnerstag­mittag konnte die Redaktion weiter nicht auf ihr Profil zugreifen, wie Chefredakt­eur Tim Wolff auf Twitter schrieb.

Der Frankfurte­r Juraprofes­sor Matthias Jahn mahnte indes, „das Strafrecht extrem zurückhalt­end einzusetze­n“. „Ich glaube nicht, dass wir uns einen Gefallen damit tun, wenn wir alles, was dem gesellscha­ftlichen Klima unzuträgli­ch ist, sofort mit dem Strafrecht zu bekämpfen versuchen“, sagte er.

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FOTO: DPA Heiko Maas (SPD): Die Meinungsfr­eiheit sei kein Freibrief, um Straftaten zu begehen.

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