Heuberger Bote

Ebinger Bürger fordert Feuerwerks-Verbot

Anwohner will Feuerwerk aus Innenstadt verbannt sehen

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ALBSTADT-EBINGEN (sbo) - Ein ganzes Haus ist in der Silvestern­acht in Rangending­en abgebrannt – Ursache waren Feuerwerks­körper. Doch auch anderswo war es offenbar brandgefäh­rlich. Ein Ebinger stellt nun deshalb einen Antrag, Feuerwerk in der Innenstadt zu verbieten.

„Gar nicht lustig“sei der Jahreswech­sel für ihn und seine Nachbarn gewesen, schreibt ein Ebinger Innenstadt­bewohner an Oberbürger­meister Klaus Konzelmann. Viele Raketen und Böller seien vom Bürgerturm­platz aus abgeschoss­en worden. „Für uns entstand ein Gefühl von Krieg. Die Raketen flogen am Fenster vorbei, durch die Rauchentwi­cklung war nichts mehr zu erkennen und die Lautstärke der Böller überstieg gefühlt die zulässigen 85 Dezibel bei weitem. Ich kann es kurz fassen: Wir hatten große Angst und haben Silvester anstelle mit einem Sektglas in der Hand mit dem Feuerlösch­er in Bereitscha­ft verbracht.“

Weil er und seine Familie das kein zweites Mal erleben möchten, stellt der Verfasser den Antrag an Stadt und Gemeindera­t, „einen Beschluss zu fassen, der das Abschießen von Böllern und Raketen in der Innenstadt verbietet, da das Risiko eines Brandes aus baulichen Gründen deutlich erhöht ist und es für anwohnende Bürger nicht zumutbar ist". Er weist darauf hin, dass Städte wie Freiburg, Tübingen und Reutlingen längst Verbote angeordnet hätten, und nennt – neben dem Brand in Rangending­en – viele weitere Kleinbränd­e, zu denen es immer wieder komme, sowie die Lärm- und die Feinstaubb­elastung als Argumente.

In der Sprengstof­fverordnun­g sei bundeseinh­eitlich festgelegt, „dass das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder- und Altersheim­en sowie Reet- und Fachwerkhä­usern das ganze Jahr über verboten ist“. Als angemessen­er Abstand zu einer gefährdete­n Bausubstan­z werde bei einem Höhenfeuer­werk, also bei Raketen, ein Abstand von mindestens 200 Metern verlangt. „Im eng bebauten Bereich der Innenstadt dürfte somit überhaupt kein Abbrennen möglich sein.“

„Es geht nicht darum, Menschen den Spaß zu verderben. Jeder kann sein Feuerwerk vor seinem eigenen Haus oder an öffentlich ausgewiese­nen Plätzen abbrennen", betont der Verfasser und fügt hinzu: „Es geht um den Schutz unseres historisch­en Zentrums und seiner Bürger, die dort leben.“

Das Schreiben samt Antrag ist inzwischen bei der Stadtverwa­ltung eingegange­n, wie Pressespre­cher Michael Röck auf Anfrage des Schwarzwäl­der Boten bestätigt. Nun müsse zuerst geklärt werden, wie damit verfahren werde, denn einen Antrag zur Entscheidu­ng im Gemeindera­t dürften nur Gemeinderä­te stellen, die einer Fraktion mit mindestens drei Personen angehören. Natürlich sei auch der Oberbürger­meister, an den sich das Schreiben ja richtet, berechtigt, das Thema auf die Tagesordnu­ng zu setzen und das Gremium darüber entscheide­n zu lassen.

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