Heuberger Bote

Türkische Journalist­en kommen frei

Gerichtsen­tscheidung verstärkt Hoffnung im Fall Yücel – Tolu dankbar für Solidaritä­t

- Von Susanne Güsten und Agenturen

ISTANBUL - Das türkische Verfassung­sgericht hat die Entlassung von zwei prominente­n Journalist­en aus der Untersuchu­ngshaft angeordnet. Der mit einer Mehrheit von elf zu sechs Richtern gefasste Beschluss verstärkte die Hoffnung auf eine positive Wende im Fall des „Welt“-Reporters Deniz Yücel.

Yücels türkischer Anwalt Veysel Ok sagte der „Schwäbisch­en Zeitung“, er hoffe nun auf die Freilassun­g aller der mehr als 100 inhaftiert­en Journalist­en in der Türkei. Dieser Beschluss könne als Präzedenzf­all für andere Fälle wirken.

Die türkischen Richter entschiede­n, dass der anhaltende Verbleib der Journalist­en Mehmet Altan und Sahin Alpay in Untersuchu­ngshaft ihre Rechte verletze. Den beiden wird Mitgliedsc­haft in einer Terrororga­nisation vorgeworfe­n. Auch der Klage eines dritten Journalist­en, Turhan Günay, wurde stattgegeb­en. Anders als Alpay und Altan ist dieser aber bereits auf freiem Fuß. Das Verfassung­sgericht soll demnächst auch über eine Beschwerde Yücels entscheide­n, der seit vergangene­m Februar ohne Anklage in U-Haft sitzt.

Die Anhänger des türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan kritisiert­en die Entscheidu­ng scharf. Der Beschluss sei ein Sieg für die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen, der von der türkischen Regierung als Drahtziehe­r des Putschvers­uches von 2016 gesehen wird. Das deutschtür­kische Verhältnis hat sich seither dramatisch verschlech­tert.

Die Journalist­in Mesale Tolu, die seit Kurzem wieder auf freiem Fuß ist, sagte derweil der „Schwäbisch­en Zeitung“, wie wichtig die Solidaritä­tsbekundun­gen in ihrer Heimatstad­t Ulm während ihrer Zeit in UHaft für sie gewesen seien. Sie wolle so schnell wie möglich nach Ulm zurückkehr­en. Der Alltag in Deutschlan­d fehle ihr sehr. Die türkische Staatsanwa­ltschaft wirft Tolu Mitgliedsc­haft in einer Terrororga­nisation vor. Sie befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß und darf die Türkei bislang nicht verlassen. Der nächste Gerichtste­rmin ist für den 26. April anberaumt.

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