„Sie haben Schwein gehabt“
Die Messerstecherei in der Villinger Färberstraße endet doch mit Bewährungsstrafen
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Es geht um brutale Messerstiche und damit um den bislang spektakulärsten Fall in der Geschichte der Färberstraße. Drei junge Männer müssen sich vor dem Strafrichter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten: Mit einem überraschenden Finale und zwei Bewährungsstrafen.
Der große Saal im Villinger Amtsgericht ist voll besetzt.. Beide Angeklagten sitzen seit einigen Monaten in Untersuchungshaft, ein dritter Angeklagter ist auf freiem Fuß. Zur Verhandlung kommt eine Sache, die sich im Sommer 2017 vor einer Bar der Villinger Kneipenmeile abgespielt hat.
Der Tatort: Immer wieder macht die Färberstraße wegen Schlägereien Schlagzeilen. Doch was am frühen Abend im Juli 2017 passiert, ist auch für die Polizeibeamten eine einmalige Sache. Bei der Auseinandersetzung, in die zahlreiche Personen verwickelt sind, werden mehrere Leute verletzt, ein jüngerer Mann erleidet Stichverletzungen. Die Polizei geht von einem Racheakt aus. Am Abend zuvor gibt es einen brutalen Streit: Dabei soll der Bruder des späteren Opfers in Schwenningen zusammengeschlagen worden seien.
Die Optionen: Nicht alltäglich ist die brutale Attacke und genauso wenig alltäglich wird die Verhandlung. Die Anklageschrift ist klar: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Doch das juristische Vorgehen noch lange nicht. Strafrichter Christian Bäumler zeigt mehrere Optionen auf. Eigentlich deute alles in Richtung einer versuchten Tötung und damit sei die Strafsache besser am Landgericht Konstanz aufgehoben. Doch zur Wahl stehen noch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder „eine Verständigung mit hoher Entschädigung für die Opfer“, und damit Bewährungsstrafen.
Hohe Summen: Nach dreieinhalb Stunden steht fest: So einfach lassen sich die Vorstellungen von Staatsanwältin, Nebenklage, Gericht und Advokaten nicht unter einen juristischen Hut bringen. Die Verhandlung zieht sich in die Länge, Pause um Pause wird eingelegt, bis sich die Fronten öffnen. Vieles deutet auf ein glimpfliches Ende hin, werden die Bedingungen vom Gericht doch erfüllt. Zum einen liegt nun das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs mit hohen Summen auf dem Tisch. Bäumler dazu: „Das wird nicht billig.“8000 Euro Schmerzensgeld sollen für das am meisten geschädigte Opfer gezahlt werden. Andererseits liegen auch Geständnisse der beiden Angeklagten vor, die, der eine mehr, der andere weniger, ihre Beteiligung an der Attacke zugeben. Ein dritter Angeklagter kann vorzeitig das Gericht verlassen, eine Mittäterschaft kann ihm nicht nachgewiesen werden. Sein Verfahren wird abgetrennt.
Die Zeugen: Nach zähen Stunden ist auch klar, dass wohl nicht zu 100 Prozent herausgefunden werden kann, wer mit „dem Messer herumgefuchtelt hat“und wer mit dem Baseballschläger wohin traf. „Unterschiedliche Gruppierungen, unterschiedliche Aussagen“, fasst Bäumler das nicht homogene Meinungsbild zusammen. Klar ist nur, dass einer der Angeklagten das spätere Opfer durch mehrere Stiche schwer verletzt, ein Teil der Klinge bleibt im Kiefer des Opfers stecken. Doch ob der knapp über 20-Jährige ihn wirklich „abstechen“ wollte? Diese Aussage des Belastungszeugen verhallt im Saal. Nach zwei Vernehmungen ist Schluss. Die restlichen zehn Zeugen dürfen gehen.
Das Opfer: Grob kann sich der junge Mann an die Geschehnisse im Juli erinnern. „Wir wollten die Sache (also die Schlägerei vom Vortag und die Attacke gegen seinen Bruder) klären.“Die Sache sei eskaliert. Plötzlich habe er jemanden rufen hören: „Du verblutest.“Handtücher werden geworfen. Ganz genau zuordnen kann er nicht mehr, wer wohin zugestochen hat. Noch heute leidet er unter der brutalen Attacke. Seit dem Vorfall ist er arbeitslos.
Das Urteil: Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Forderung nach Freiheitsstrafen, die Advokaten fordern Bewährung. Und offensichtlich überzeugen Täter-Opfer-Ausgleich, Geständnisse und Entschuldigungen im Saal auch das Gericht. Das nicht vorhersehbare Urteil: Eine Freiheitsstrafe von 24 und 21 Monaten, je auf Bewährung (Bewährungszeit fünf Jahre).
„Sie haben Schwein gehabt“, so die Nebenklägerin, „das hätte für alle anders ausgehen können“, spielt sie auf die gefährlichen Stichverletzungen an.