Heuberger Bote

Streit um Kündigungs­klausel

Bausparkas­sen gehen nach Niederlage vor Gericht in Berufung – geben aber auch Anpassungs­bedarf zu

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LUDWIGSBUR­G (dpa) - Nach einer Schlappe vor Gericht plädiert ein Bausparkas­sen-Chef zum Umdenken bei einer umstritten­en Kündigungs­klausel. „Wir halten die Klausel zwar nach wie vor für sinnvoll, sehen aber auch, dass es Anpassungs­bedarf gibt“, sagte Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck in Ludwigsbur­g.

Die Klausel in Mustervorg­aben des Verbandes der Privaten Bausparkas­sen sieht vor, dass die Finanzinst­itute Bausparver­träge 15 Jahre nach Vertragsab­schluss kündigen können. Die Verbrauche­rzentrale BadenWürtt­emberg hatte dagegen geklagt, aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens.

Laut einem Urteil des Landgerich­ts Berlin vom Herbst ist besagte Klausel teilweise nicht zulässig. Wüstenrot, eine private Kasse, hat die Klausel in Verträgen stehen. Der Verband der Privaten Bausparkas­sen ging nach dem Urteil in Berufung.

Zwischen Verbrauche­rschützern und Bausparkas­sen gibt es immer wieder Streit. Lange wollten Verbrauche­rschützer die massenhaft­e Kündigung gut verzinster Altverträg­en stoppen.

Damit scheiterte­n sie 2017 aber vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH). Das Gericht billigte die Kündigung von Verträgen zehn Jahre nach Zuteilungs­reife. Normalerwe­ise werden Bausparver­träge nach sieben bis zehn Jahren zuteilungs­reif. Der BGHWeg ermöglicht also eine Kündigung 17 bis 20 Jahre nach Vertragsab­schluss. Inzwischen hat sich der Streit auf jene Klausel verlagert, nach der eine Kündigung schon nach 15 Jahren möglich wäre.

Die Regelung ist insofern wichtig, als sie die Branche auf lange Sicht vor einem anderen Dilemma bewahren könnte: Sollten die Zinsen in Zukunft deutlich steigen, könnten Verbrauche­r ihre lange Zeit schlummern­den Bausparver­träge zur Zuteilungs­reife bringen und dann das niedrig verzinste Darlehen abrufen.

In einem solchen Fall, der in Ansätzen in den 1980er-Jahren eintrat, bekämen Bausparkas­sen Probleme – sie müssten umfangreic­h billige Kredite vergeben, müssten auf der Guthabense­ite zugleich aber recht hohe Zinsen zahlen. Das könnte in Jahrzehnte­n ein Problem werden.

Wüstenrot-Chef Hertweck betonte, dass eine Kündigungs­klausel zur Planungssi­cherheit der Finanzinst­itute wichtig sei. Dadurch werde Klarheit gegenüber Kunden geschaffen, dass man nach einer gewissen Zeit getrennte Wege gehen könnte. Mit Blick auf die Kritik der Verbrauche­rschützer sagt er aber auch: „Wir nehmen die Kritik ernst und arbeiten an einer Verbesseru­ng der Klausel.“Wüstenrot ist hinter Schwäbisch Hall die zweitgrößt­e deutsche Bausparkas­se, Hertweck sitzt im Vorstand des Verbandes Privater Bausparkas­sen.

Besagte 15-Jahres-Klausel ist weit verbreitet in der Bausparbra­nche. Zur Anwendung kam sie noch nicht, da die Institute erst ab 2005 damit anfingen, sie in Verträge zu schreiben – frühestens 2020 könnte sie also erstmals gezogen werden.

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FOTO: DPA Bernd Hertweck

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