Russischer Minister: BMW baut Werk in Kaliningrad
(dpa) - BMW will nach russischen Angaben ein Werk in der russischen Ostsee-Exklave Kaliningrad (früher Königsberg) bauen. Das bestätigte der russische Industrieminister Denis Manturow russischen Medien. In der engeren Auswahl waren auch die Regionen Moskau, Kaluga und St. Petersburg. Man habe sich aber für den Industriepark Chrabrowo nahe dem Kaliningrader Flughafen als Standort entschieden. Der Bau könnte nach russischen Angaben noch dieses Jahr beginnen. Berichten zufolge beträgt die Investition mehrere Hundert Millionen Euro. Das mittelständische Unternehmen Ortlieb Sportartikel GmbH aus dem fränkischen Heilsbronn produziert wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und andere Freizeitausrüstung. Das Unternehmen goFit Gesundheit GmbH mit Sitz im österreichischen Kindberg vertreibt eine Matte zur Fußreflexzonenmassage. Beide wollen nicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertrieben werden, und sie kritisieren, dass die Suche nach ihren Produkten zu Alternativangeboten führt. Beide Unternehmen sehen einen Missbrauch, wenn Suchworteingaben dazu benutzt werden, ähnliche Produkte aus zum Teil deutlich niedrigeren Preissegmenten anzubieten.
Was sagen die Beteiligten?
Nach Überzeugung des Unternehmens sucht ein Kunde, der Ortlieb eingibt, gezielt nach dieser Marke. „Sonst würde er nur Fahrradtasche eingeben“, sagt Vertriebsleiter Martin Esslinger. Daher verletze Amazon die Marken- und Wettbewerbsrechte. Nach Überzeugung des goFit-Rechtsanwalts Arthur Waldenberger benutzt Amazon den Markennamen, um alternative Produkte
Der Amazon-Anwalt wies die Vorwürfe zurück. Er verglich die Suche bei Amazon mit einem Besuch im Sportgeschäft. Wenn ein Kunde dort nach Schuhen einer Marke frage, führe ihn der Verkäufer zu einem Regal, in dem auch Schuhe anderer Marken stehen
Was hat der BGH entschieden?
Im Fall Ortlieb müsse geprüft werden, ob die Kunden unterscheiden könnten, von welchen Herstellern die in der Amazon-Liste angebotenen Produkte stammen. Nur wenn sie das nicht könnten, wäre das Markenrecht verletzt. Das müsse das Oberlandesgericht in einem neuen Verfahren prüfen. Sollte das OLG München zugunsten von Amazon entscheiden, müssten Hersteller dulden, wenn die Suche nach ihren Produkten zu allen möglichen Angeboten führt. Das würde auch dann gelten, wenn ihre Angebote über Amazon gar nicht erhältlich sind.