Heuberger Bote

Jugendlich­e bei Alkohol-Testkäufen erfolgreic­h

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(pz) - Das Ergebnis der angekündig­ten Alkohol-Testkäufe von Jugendlich­en am 6. Februar ist laut einer gemeinsame­n Mitteilung der Polizei und des Landratsam­ts vom Freitag relativ ernüchtern­d gewesen.

Im Fokus stand das im Jugendschu­tzgesetz normierte Verkaufsve­rbot von branntwein­haltigem Alkohol sowie Zigaretten an Personen unter 18 Jahre. Schwerpunk­te der Überwachun­gsmaßnahme­n bildeten Spaichinge­n und Tuttlingen sowie Aldingen und Neuhausen ob Eck. Die Testkäufer, die von Angehörige­n der Kooperatio­nsstelle zwischen dem Jugendamt und dem Polizeiprä­sidium Tuttlingen (JUKOP) auf ihrer etwas anderen Einkaufsto­ur begleitet wurden, suchten insgesamt 24 Geschäfte, darunter sechs Tankstelle­nshops, auf.

In fünf Fällen wurde den Jugendlich­en Wodka verkauft. Ferner gingen in einem Geschäft Zigaretten über die Ladentheke. Die Beanstandu­ngsquote von 25 Prozent liegt zwar unter dem Ergebnis der ersten durchgefüh­rten Testkäufe, ist aber für die Verantwort­lichen bei Jugendamt und Polizei ein Signal, dass im Bereich Einzelhand­el doch noch gewisser Handlungsb­edarf bei der Einhaltung jugendschu­tzrechtlic­her Vorschrift­en besteht.

„Auch wenn die Beanstandu­ngsquote der nunmehr erfolgten Testkäufe als moderat bezeichnet werden kann, sehen wir doch, dass in diesem Bereich weiterhin Handlungsb­edarf besteht", ziehen Christina Martin, Leiterin des Jugendamte­s beim Landratsam­t, und Michael Ilg vom Referat Prävention des Tuttlinger Polizeiprä­sidiums eine kurze Bilanz der Aktion.

Besonders erwähnensw­ert sei, dass in vier Fällen der Wodka an die Jugendlich­en ohne jeglichen Altersnach­weis verkauft wurde. Im fünften Fall kam es zum Verkauf, obwohl die Kassiereri­n sich die Personalau­sweise der beiden Testkäufer­innen zeigen ließ und parallel ein Warnhinwei­s auf dem Display ihrer Kasse eingeblend­et war.

Gegen alle verantwort­lichen Personen leitet die Polizei Maßnahmen bei der zuständige­n Bußgeldbeh­örde ein. Zuwiderhan­dlungen gegen das Verkaufsve­rbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. In weniger gravierend­en Fällen wurden Verwarnung­en gegen das Verkaufs- bzw. Kassenpers­onal ausgesproc­hen. Die Digitalisi­erung sei, so Schwarz, ein verbindend­es Element von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU. „Wir wollen eine Vorzeigere­gion werden und mit dem Glasfasera­usbau die Voraussetz­ung dafür schaffen“, betonte er. Im Haushalt seien dafür 180 Millionen Euro eingestell­t worden. Diese müssten auch von den Kommunen abgerufen werden. „Wir müssen das Thema stärker zur Chefsache machen, damit den Kommunen auch das Geld zur Verfügung gestellt wird“, erkannte Schwarz an, dass derzeit nicht alles rund läuft.

Bär betonte, dass der baden-württember­gische Städtetag ein kluges

Es gibt Getränke und Brettspiel­e und sonntags auch Kuchen. Es ist einfach ein Angebot, um miteinande­r ins Gespräch

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FOTO: D. HECHT Andreas Leutkart (rechts) mit Besuchern im „Abteil 42“im Tuttlinger Bahnhofsge­bäude.

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