Vermietung an Angehörige
(dpa) - Wer seine Immobilie an Verwandte vermietet, kann die Ausgaben bei der Steuer absetzen. „Prinzipiell muss das Mietverhältnis mit den Verwandten wie mit einem fremdem Dritten durchgeführt werden, um die Kosten etwa für die Renovierung bei der Steuer abzusetzen“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Es muss also ein Mietvertrag bestehen, die Miethöhe ortsüblich sein und die Miete regelmäßig gezahlt werden. Steht in solchen Fällen die Wohnung kurzzeitig leer oder bleibt die Miete aus, darf das Finanzamt nicht gleich die Aufgabe der Vermietungsabsicht unterstellen. Das entschied zumindest der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: IX R 42/15).
In dem verhandelten Fall kaufte der Kläger das Haus seiner Eltern und vermietete es ihnen rund 17 Jahre lang, was vom Finanzamt anerkannt wurde. Im November 2008 zogen die Eltern in ein Pflegeheim, kurz danach bot er das Haus zum Verkauf an, kündigte das Mietverhältnis aber erst zum Sommer 2009. Dementsprechend machte er die Ausgaben für die Wohnung bis zum Ende des Mietvertrags in der Steuererklärung 2009 geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese aber nicht. Weil er keine Miete mehr erhalte und das Haus zum Verkauf stehe, fehle die Vermietungsabsicht. Das sah der Bundesfinanzhof anders: Die Werbungskosten für die Wohnung durften auch 2009 geltend gemacht werden, da auch ein fremder Vermieter in einer solchen Situation nicht direkt das Mietverhältnis gekündigt hätte.