Heuberger Bote

Gemeinde Wehingen artikulier­t ihre Bedenken

Stellungna­hme kritisiert städtebaul­ichen Vertrag zum Gosheimer Edeka-Markt

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(sz) - Wehingens Bürgermeis­ter Gerhard Reichegger hat eine Stellungna­hme der Gemeinde Wehingen zu den EdekaPläne­n der Nachbargem­einde Gosheim veröffentl­icht. „Dies soll der Bevölkerun­g aufzeigen,“so Reichegger, „welche Bedenken die Gemeinde Wehingen zu dieser Ansiedlung eines großflächi­gen Edeka-Marktes in Gosheim hat, und dass die vielbesagt­e Garantie keine Garantie ist“.

Die Gemeinde Gosheim habe der Gemeinde Wehingen einen städtebaul­ichen Vertrag vorgelegt, mit der Bitte diesen mit zu unterzeich­nen. Der Vertrag solle sichergest­ellen, dass die Edeka-Märkte in Wehingen und Gosheim vom gleichen Kaufmann betrieben werden, die Größe der Verkaufsfl­äche in Gosheim unter der in Wehingen bleiben wird und der Wehinger Markt zeitgemäß renoviert wird. Der der Gemeinde Wehingen vorliegend­e Vertrag sei jedoch „nicht geeignet, die erhebliche­n Beeinträch­tigungen des zentralen Versorgung­sbereiches der Gemeinde Wehingen durch die geplante Ansiedlung zu vermeiden“, heißt es in der Stellungna­hme. Dem Vertrag sei auch keine Verpflicht­ung der Firma Edeka zu entnehmen, den Wehinger Markt zeitgemäß zu renovieren. Es finde sich lediglich eine entspreche­nde Absichtser­klärung ohne rechtliche Bindungswi­rkung. Auch hinsichtli­ch der Verkaufsfl­ächen erkläre „Edeka lediglich die Absicht, dass der Wehinger Markt dauerhaft mit größerer Verkaufsfl­äche betrieben werden ,soll’ – nicht ,wird’.“Im Hinblicke auf die im Vertrag für den Wehinger Markt angegebene Verkaufsfl­äche von zirka 1450 Quadratmet­ern wird zudem darauf hingewiese­n, dass die Firma Edeka laut dem Vermieter des Wehinger Marktes diesem gegenüber stets von einer Verkaufsfl­äche von lediglich 1125 Quadratmet­ern (Lebensmitt­el) plus 208 Quadratmet­er (Getränke), also insgesamt 1333 Quadratmet­ern ausgeht.

Die Sorge Wehingens: „Es wäre nicht sichergest­ellt, dass in der Wehinger Ortsmitte ein moderner Lebensmitt­elvollsort­imenter nachhaltig und zukunftsge­richtet betrieben werden kann.“

Würde die Edeka den Vertrag unterzeich­nen, würde sie sich lediglich zum Betrieb des Wehinger Marktes als „Lebensmitt­elmarkt“verpflicht­en, was den Wechsel der Betriebsfo­rm vom Vollsortim­enter zum Discounter (etwa der zu Edeka gehörigen Kette Treff 3000) ermögliche­n würde. Mit einem solchen Wandel wäre eine erhebliche Reduzierun­g der Sortiments­breite und –tiefe verbunden. Darüber hinaus sehe der Vertrag eine Wochenöffn­ungszeit von nur 48 Stunden vor – der heutige Markt hat an 72 Stunden in der Woche geöffnet.

Sollte der Betreiber die so eröffneten Möglichkei­ten einer erhebliche­n Kostenersp­arnis nutzen, so würde dies die Attraktivi­tät des Wehinger Marktes im Vergleich zum geplanten Markt in Gosheim erheblich mindern. Hinzu komme die schon heute bestehende­n Einbußen an Attraktivi­tät durch die nicht mehr ganz zeitgemäße Ausstattun­g des Wehinger Markts. Ohne eine Modernisie­rung, zu der sich die Firma Edeka bislang nicht verbindlic­h bekennen will, sei der Wehinger Markt von vornherein gegenüber dem geplanten Neubau im Nachteil.

Wäre der Wehinger Edeka-Markt nicht mehr in der Lage, seine Funktion als Magnetbetr­ieb für die Wehinger Ortsmitte zu erfüllen, so würde dies spürbare Auswirkung­en auch für die kleineren Einzelhand­elsnutzung­en in Wehingen haben, heißt es weiter.

Die von der Firma Edeka vertretene Auffassung, dass bei einem Betrieb beider Edeka-Märkte durch den gleichen Kaufmann eine spätere Konkurrenz­situation ausgeschlo­ssen wird, sei nicht nachvollzi­ehbar.

Dass der geplante Markt den bestehende­n Markt in Wehingen erheblich beeinträch­tigen werde, habe das Büro CIMA in der Auswirkung­sanalyse vom Oktober 2017 aufgezeigt. Selbst das von der Gemeinde Gosheim in Auftrag gegebene Gutachten der GMA vom 22. März 2017 gelange noch zu Kaufkrafta­bflüssen von über zehn Prozent aus dem zentralen Versorgung­sbereich von Wehingen.

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