Gemeinde Wehingen artikuliert ihre Bedenken
Stellungnahme kritisiert städtebaulichen Vertrag zum Gosheimer Edeka-Markt
(sz) - Wehingens Bürgermeister Gerhard Reichegger hat eine Stellungnahme der Gemeinde Wehingen zu den EdekaPlänen der Nachbargemeinde Gosheim veröffentlicht. „Dies soll der Bevölkerung aufzeigen,“so Reichegger, „welche Bedenken die Gemeinde Wehingen zu dieser Ansiedlung eines großflächigen Edeka-Marktes in Gosheim hat, und dass die vielbesagte Garantie keine Garantie ist“.
Die Gemeinde Gosheim habe der Gemeinde Wehingen einen städtebaulichen Vertrag vorgelegt, mit der Bitte diesen mit zu unterzeichnen. Der Vertrag solle sichergestellen, dass die Edeka-Märkte in Wehingen und Gosheim vom gleichen Kaufmann betrieben werden, die Größe der Verkaufsfläche in Gosheim unter der in Wehingen bleiben wird und der Wehinger Markt zeitgemäß renoviert wird. Der der Gemeinde Wehingen vorliegende Vertrag sei jedoch „nicht geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen des zentralen Versorgungsbereiches der Gemeinde Wehingen durch die geplante Ansiedlung zu vermeiden“, heißt es in der Stellungnahme. Dem Vertrag sei auch keine Verpflichtung der Firma Edeka zu entnehmen, den Wehinger Markt zeitgemäß zu renovieren. Es finde sich lediglich eine entsprechende Absichtserklärung ohne rechtliche Bindungswirkung. Auch hinsichtlich der Verkaufsflächen erkläre „Edeka lediglich die Absicht, dass der Wehinger Markt dauerhaft mit größerer Verkaufsfläche betrieben werden ,soll’ – nicht ,wird’.“Im Hinblicke auf die im Vertrag für den Wehinger Markt angegebene Verkaufsfläche von zirka 1450 Quadratmetern wird zudem darauf hingewiesen, dass die Firma Edeka laut dem Vermieter des Wehinger Marktes diesem gegenüber stets von einer Verkaufsfläche von lediglich 1125 Quadratmetern (Lebensmittel) plus 208 Quadratmeter (Getränke), also insgesamt 1333 Quadratmetern ausgeht.
Die Sorge Wehingens: „Es wäre nicht sichergestellt, dass in der Wehinger Ortsmitte ein moderner Lebensmittelvollsortimenter nachhaltig und zukunftsgerichtet betrieben werden kann.“
Würde die Edeka den Vertrag unterzeichnen, würde sie sich lediglich zum Betrieb des Wehinger Marktes als „Lebensmittelmarkt“verpflichten, was den Wechsel der Betriebsform vom Vollsortimenter zum Discounter (etwa der zu Edeka gehörigen Kette Treff 3000) ermöglichen würde. Mit einem solchen Wandel wäre eine erhebliche Reduzierung der Sortimentsbreite und –tiefe verbunden. Darüber hinaus sehe der Vertrag eine Wochenöffnungszeit von nur 48 Stunden vor – der heutige Markt hat an 72 Stunden in der Woche geöffnet.
Sollte der Betreiber die so eröffneten Möglichkeiten einer erheblichen Kostenersparnis nutzen, so würde dies die Attraktivität des Wehinger Marktes im Vergleich zum geplanten Markt in Gosheim erheblich mindern. Hinzu komme die schon heute bestehenden Einbußen an Attraktivität durch die nicht mehr ganz zeitgemäße Ausstattung des Wehinger Markts. Ohne eine Modernisierung, zu der sich die Firma Edeka bislang nicht verbindlich bekennen will, sei der Wehinger Markt von vornherein gegenüber dem geplanten Neubau im Nachteil.
Wäre der Wehinger Edeka-Markt nicht mehr in der Lage, seine Funktion als Magnetbetrieb für die Wehinger Ortsmitte zu erfüllen, so würde dies spürbare Auswirkungen auch für die kleineren Einzelhandelsnutzungen in Wehingen haben, heißt es weiter.
Die von der Firma Edeka vertretene Auffassung, dass bei einem Betrieb beider Edeka-Märkte durch den gleichen Kaufmann eine spätere Konkurrenzsituation ausgeschlossen wird, sei nicht nachvollziehbar.
Dass der geplante Markt den bestehenden Markt in Wehingen erheblich beeinträchtigen werde, habe das Büro CIMA in der Auswirkungsanalyse vom Oktober 2017 aufgezeigt. Selbst das von der Gemeinde Gosheim in Auftrag gegebene Gutachten der GMA vom 22. März 2017 gelange noch zu Kaufkraftabflüssen von über zehn Prozent aus dem zentralen Versorgungsbereich von Wehingen.