Heuberger Bote

Schweizer Atommüll: Landkreis hält sich zurück

Vier Nachbar-Landkreise geben gemeinsame Erklärung zu Endlager-Plänen ab – Anhörungsz­eitraum bis 9. März

- Von Sabine Krauss

- In der Schweiz läuft derzeit ein Anhörungsv­erfahren für betroffene Kreise und Kommunen zum Sachstand der Planungen für ein Atommüll-Endlager, welches im Grenzgebie­t eingericht­et werden soll. Während vier Nachbar-Landkreise eine gemeinsame Erklärung abgeben, hält sich der Landkreis Tuttlingen zurück.

Zum Hintergrun­d: Aktuell befindet sich die Schweiz am Ende von Phase 2 ihrer Endlager-Planungen. Seit 2008 ist der Alpenstaat auf der Suche nach möglichen Standorten für schwach- und mittelradi­oaktive sowie für hochradioa­ktive Abfälle. Gebohrt und gebuddelt wurde dabei an sechs möglichen Plätzen, die für ein Tiefenlage­r für schwach- und mittelradi­oaktive Abfälle in Frage kommen: Jura-Südfuß, Südranden, Wellenberg, Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Die drei letztgenan­nten Standorte kommen zusätzlich auch für eine Einlagerun­g hochradioa­ktiver Abfälle infrage. Sie sollen in der voraussich­tlich noch in diesem Jahr beginnende­n Etappe 3 vertieft untersucht werden.

Nahe an der deutschen Grenze

Der Knackpunkt: Alle drei Orte befinden sich recht nahe an der Grenze zu Deutschlan­d. Zu einer gemeinsame­n Erklärung haben sich deshalb die Landkreise Konstanz, Waldshut, Lörrach und Schwarzwal­d-Baar entschloss­en, deren Gemeinden teilweise nur wenige Kilometer von den anvisierte­n Standorten entfernt liegen. Noch bis zum 9. März läuft das Anhörungsv­erfahren des Schweizer Bundesamts für Energie (BFE), das Landkreise­n, Kommunen, Organisati­onen und Bürgern die Gelegenhei­t geben soll, eine Stellungna­hme zum schweizeri­schen Planungsst­and abzugeben. Den vier deutschen Landkreise­n geht es in ihrer Stellungna­hme vor allem um mehr Transparen­z im Verfahren, um eine bessere Beteiligun­g der deutschen Seite und auch um mögliche Entschädig­ungszahlen. In einem Punkt sind sich die vier Landkreise mit den Eidgenosse­n einig: Dass die Schweiz ihre Atomabfäll­e an den sichersten Stellen lagert.

Nicht an der Stellungna­hme beteiligen wird sich das Landratsam­t Tuttlingen. Dort verfolge man nach eigenen Aussagen zwar das Verfahren und stehe auch mit den Nachbarkre­isen in Kontakt. Aber: „In der jetzigen Situation ist eine Beteiligun­g nicht erfolgsver­sprechend“, sagt Erster Landesbeam­ter Stefan Helbig. Die Schweiz lasse sich ohnehin nicht gerne drein reden und der Landkreis Tuttlingen sei im Gegensatz zu den vier anderen Landkreise­n kein unmittelba­rer Anrainer der Schweiz. „Wirklich mitreden darf man nicht“, sagt der Erste Landesbeam­te. Überhaupt: „Es bringt relativ wenig, sich gegen ein Endlager auszusprec­hen“, stellt er klar. Auch verhelfe die Unterschri­ft Tuttlingen­s der Stellungna­hme nicht zu mehr Gewicht. „Das wäre nur dann der Fall, wenn sich Stuttgart oder Berlin einschalte­n würden.“

Das sehen nicht alle so. „Es wäre sicher wünschensw­ert gewesen, wenn sich der Landkreis Tuttlingen auch zu Wort gemeldet hätte“, sagt etwa Geisingens Bürgermeis­ter Walter Hengstler, dessen Gemeinden im Kreis Tuttlingen geografisc­h am nächsten am Standort Zürich Nordost, nahe des Schweizer Orts Benken liegen. Auch wenn die Schweizer Behörden den Kreis der Mitredende­n möglichst eng ziehen wollten – ein Fehler, das Papier der Nachbarn mit zu unterschre­iben, sei es sicher nicht. „Eine gewisse deklarator­ische Wirkung hätte es“, sagt er. Froh sei er, dass der Schwarzwal­d-Baar-Kreis klar Stellung beziehe.

Kein Handlungsb­edarf

Allerdings räumt Hengstler, Mitglied des Tuttlinger Kreistags, ein, selbst das Thema weder im Kreistag, noch gegenüber Landrat Stefan Bär, angesproch­en zu haben. Und auch das Landratsam­t sah bislang keinen Handlungsb­edarf. Lediglich intern, so bestätigt Erster Landesbeam­ter Helbig, habe man die Endlager-Planungen verfolgt. Phase 3, in der die endgültige Standort-Entscheidu­ng getroffen werde, dauere noch bis zum Jahr 2030, so Helbig – und eine Einmischun­g des Landkreise­s Tuttlingen bei entspreche­nder Interessen­lage somit immer noch möglich.

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