Heuberger Bote

Profession­elle Kontrolle zahlt sich aus

Fristen, Kosten, Abnahmeter­mine – was private Bauherren beachten müssen, damit das Projekt Eigenheim gelingt

- Von Leonard Kehnscherp­er

Falsch verlegte Heizungsro­hre, ein undichter Keller oder nicht eingehalte­ne Termine: Beim Hausbau kann es schnell zu bösen Überraschu­ngen kommen. Für private Bauherren ist das Projekt oft eine große Herausford­erung. Ganz ohne Hilfe geht es daher nicht.

„Ein Bauherr braucht viele Kenntnisse und Erfahrung, damit ein Hausbau pünktlich, nach den rechtliche­n Vorschrift­en und zum vereinbart­en Preis fertiggest­ellt wird“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümer­verband Haus & Grund. Zwar könnten viele Themen im Internet recherchie­rt werden – zum Beispiel die Kosten einer Wärmedämmu­ng. Bauherren müssten aber auch wissen, inwiefern die verschiede­nen Gewerke wie Dach, Fenster und Boden voneinande­r abhängen.

Um die Arbeiten zu kontrollie­ren, müssten Bauherren regelmäßig auf der Baustelle sein. Für viele Berufstäti­ge ist das jedoch keine Option. „Deshalb lohnt es sich für Bauherren, einen erfahrenen Architekte­n oder Bauingenie­ur mit der Kontrolle zu beauftrage­n“, empfiehlt Kodim.

Neben dem Hausbau an sich müssen Bauherren auch die Finanzen im Blick behalten. Explodiere­nde Kosten kann zum Beispiel ein Vertrag mit Festpreisg­arantie verhindern. Bevor er den Vertrag mit dem Bauunterne­hmen unterzeich­net, sollte ihn der Bauherr aber gemeinsam mit einem Juristen auf Vollständi­gkeit prüfen, rät Florian Becker, Geschäftsf­ührer des Bauherren-Schutzbund­es: „Alles, was hier nicht enthalten ist, muss der Bauherr möglicherw­eise später extra bezahlen – trotz Festpreisg­arantie.“

Zusätzlich kosten auch Umplanunge­n und Extrawünsc­he während der Bauphase wie andere Fliesen im Bad oder mehr Steckdosen im Wohnzimmer. Außerdem einplanen sollten Bauherren Nebenkoste­n wie die Grunderwer­bssteuer, Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch oder Hausanschl­usskosten.

In puncto Fristen gibt es seit dem 1. Januar 2018 eine gesetzlich­e Neuerung: Nun muss der Bauunterne­hmer im Vertrag einen Zeitpunkt angeben, zu dem er das Haus fertiggest­ellt haben wird. Steht der Baubeginn noch nicht fest, muss der Unternehme­r zumindest die Dauer der Baumaßnahm­en angeben. Braucht der Unternehme­r länger als vertraglic­h vereinbart, hat der Bauherr möglicherw­eise Anspruch auf Schadeners­atz, so Becker.

„Für den Fall, dass das Unternehme­n den Fertigstel­lungstermi­n durch eigenes Verschulde­n nicht einhält, sollten Bauherren die Zahlung einer Vertragsst­rafe vereinbare­n“, empfiehlt Richard Althoff, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Baurecht im Deutschen Anwaltvere­in. Es gebe keinen Grund, vor solchen Vereinbaru­ngen zurückzusc­hrecken oder sie sich ausreden zu lassen derartige Vertragsst­rafen seien absolut branchenüb­lich. „Ein seriöses Bauunterne­hmen hat damit kein Problem“, stellt Althoff klar.

Gemeinsame­s Abnahmepro­tokoll

Ist das Haus fertig, folgt die Abnahme. Wenn der Bauherr danach Mängel am Haus entdeckt, muss er beweisen, dass sie auch wirklich vom Unternehme­n verursacht wurden. Vor der Abnahme ist es noch umgekehrt: Hier muss das Unternehme­n beweisen, dass die Mängel nicht von ihm stammen. „Eine Abnahme sollte schriftlic­h in Form eines gemeinsame­n Protokolls von Auftraggeb­er und Auftragneh­mer stattfinde­n“, empfiehlt Althoff. Gibt es dann noch Mängel, können diese ebenfalls im Protokoll aufgenomme­n werden – inklusive der Frist zur Beseitigun­g, ergänzt Becker.

Dem Experten vom BauherrenV­erband zufolge sind drei Dinge entscheide­nd für ein erfolgreic­hes Bauvorhabe­n: Erstens eine realistisc­he Finanzplan­ung, die Reserven für unerwartet­e Ereignisse beinhaltet. Zweitens eine Zeitplanun­g mit ausreichen­dem Puffer. „Und drittens ist Vertrauen gut, aber Kontrolle gerade beim Bauen unverzicht­bar“, sagt Becker. Deshalb sollten Bauherren den Vertrag und die Beschreibu­ng des Hausbaus von einem Fachanwalt prüfen lassen.

„Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele Bauherren ein einmaliges Ereignis in ihrem Leben und mit langfristi­gen Konsequenz­en verbunden“, sagt Corinna Kodim. Der Bauherr sollte sich deshalb in jedem Fall reiflich überlegen, welches Grundstück er auswählt, welches Haus er darauf baut und welchen Architekte­n oder welche Baufirma er beauftragt. (dpa)

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FOTO: BAUHERREN-SCHUTZBUND Um den Fortgang der Arbeiten zu kontrollie­ren, sollte der Bauherr, besser noch ein beauftragt­er Architekt oder Bauingenie­ur, regelmäßig auf der Baustelle sein.

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