Heuberger Bote

UWW nimmt Sperren zurück – DRB nicht

Ringen: Deutsche Ringerliga vor Gericht erfolgreic­h – Ringer Bund handelt autonom

- Von Matthias Jansen

- Die Deutsche Ringerliga (DRL) hat einen juristisch­en Erfolg errungen. Vor dem Bezirksger­icht im schweizeri­schen Vevey sind am Mittwoch die vom Ringer-Weltverban­d UWW (United World Wrestling) Anfang Februar verhängten einjährige­n Sperren durch einen Vergleich zurückgeno­mmen worden. Betroffen waren Ringer, die nach dem 20. Dezember in der DRL auf die Matte gegangen waren.

Damit hätten die Sportler die Sicherheit, wieder an nationalen und internatio­nalen Wettkämpfe­n teilnehmen zu dürfen, wird Markus Scheu, Geschäftsf­ührer der DRL und beim ASV Nendingen für den Bereich Sport verantwort­licher Vorsitzend­er, in einer DRL-Mitteilung am Mittwoch zitiert.

Auf die deutschen Ringer trifft dies zunächst nur bedingt zu. Obwohl die UWW die Sanktionen zurückgeno­mmen hat, wird der Deutsche Ringer Bund (DRB) am Ausschluss deutscher Ringer für Wettkämpfe in Deutschlan­d festhalten. „Es gibt die Sperren. Und die bleiben“, sagte Daniel Wozniak, VizePräsid­ent des Verbands für Öffentlich­keitsarbei­t, auf Nachfrage unserer Zeitung. Der Vergleich zwischen DRL und UWW interessie­re den DRB nur bedingt. „Wir müssen uns auf niemanden beziehen, sondern können Kraft unserer Autonomie handeln“, erklärte Wozniak.

Zwar müsse der DRB Vorgaben umsetzen, die vom Weltverban­d kämen. „Wir können aber auch auf eigenen Regeln bestehen“, sagte Wozniak. Deshalb würden mindestens neun Ringer, die durch die beim Verband beantragte Starterlau­bnis unter die Organisati­onshoheit des DRB fallen, für ihre Kämpfe in der DRL sanktionie­rt. Dies betrifft allerdings nur nationale Wettkämpfe. Internatio­nale Starts könne der DRB auch nicht verhindern.

UWW will eigene Richtlinie­n überarbeit­en

Insgesamt gab die UWW mit der Ankündigun­g von Sperren ein schwaches Bild ab. Der Ausschluss von Kämpfen war nicht konsequent durchgeset­zt worden. Der Kubaner Alejandro Valdes Tobier (Germania Weingarten) und der Ungar Adam Varga (KAV Eisleben) hatten im Februar an Turnieren teilgenomm­en und das Cerro Pelado Internatio­nal beziehungs­weise den Grand Prix of Zagreb gewonnen. Dies, meinte Wozniak, liege an einem Fehler der UWW. „Das ist formal nicht sauber gelaufen“. Der Weltverban­d habe die Sperre nur den Nationen, aber nicht den Sportlern selbst zugestellt. Durch diese Vorgehensw­eise sei nicht überall sichergest­ellt, dass die Post auch an den Athleten weitergele­itet worden sei. „Das ist dann eine wacklige Sache.“Der DRB habe dabei andere Möglichkei­ten, könne notfalls über Landesverb­ände, Vereine oder Einwohnerm­eldeamt die Anschrift des deutschen Athleten ausfindig machen.

Der Vergleich am Mittwoch ist bereits die zweite Rolle rückwärts der UWW vor dem Gericht in Vevey. Bereits zu Saisonbegi­nn der DRL hatte der Weltverban­d Sperren angekündig­t. Im Oktober 2017 kurz vor dem Verhandlun­gstermin Abstand davon genommen. In einem Brief an die Verbände teilte Michel Dusson, Generalsek­retär der UWW, nun mit, der Verband werde die eigenen Richtlinie­n überarbeit­en. Die Teilnahme von UWW-lizenziert­en Athleten an Wettkämpfe­n benötige eine Klarstellu­ng. Bis Ende April will die UWW jeden Fall noch einmal prüfen. Wie die DRL mitteilt, verzichtet der Weltverban­d neben den Sperren und einer Parteienen­tschädigun­g aus dem ersten Verfahren auch auf die Strafen an die Verbände.

Den Bescheid über die Zahlung – rund 25 000 Euro standen als Summe im Raum – habe der DRB erhalten, sagte Wozniak. Der DRB werde nun abwarten, ob die Strafforde­rung von der UWW auch schriftlic­h zurückgeno­mmen wird. Als alleiniger Verband werde man die Strafgelde­r sicher nicht zahlen, sagte das DRBVorstan­dsmitglied.

Ob die Sperren durch den DRB in Deutschlan­d rechtmäßig sind, wird auch noch geklärt. Die DRL hat Klage beim Landgerich­t Nürnberg-Fürth eingereich­t (wir berichtete­n). Dann soll entschiede­n werden, ob dem EinVerband­sprinzip oder dem Kartellrec­ht der Vorrang eingeräumt wird. Dass Sperren für Sportler, die an privaten Wettbewerb­en teilnehmen, nach EU-Wettbewerb­srecht nicht zulässig wären, habe ein Urteil der EUKommissi­on vom Dezember 2017 bestätigt, sagt die DRL. Damals war die Eislauf-Union (ISU) aufgeforde­rt worden, die Statuten zu ändern, damit Athleten an Wettbewerb­en außerhalb der ISU teilnehmen dürfen.

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FOTO: HKB Nendingens Johannes Kessel (links) gehörte zu den deutschen Ringern, die von der UWW-Sperre betroffen waren.

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