UWW nimmt Sperren zurück – DRB nicht
Ringen: Deutsche Ringerliga vor Gericht erfolgreich – Ringer Bund handelt autonom
- Die Deutsche Ringerliga (DRL) hat einen juristischen Erfolg errungen. Vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Vevey sind am Mittwoch die vom Ringer-Weltverband UWW (United World Wrestling) Anfang Februar verhängten einjährigen Sperren durch einen Vergleich zurückgenommen worden. Betroffen waren Ringer, die nach dem 20. Dezember in der DRL auf die Matte gegangen waren.
Damit hätten die Sportler die Sicherheit, wieder an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen zu dürfen, wird Markus Scheu, Geschäftsführer der DRL und beim ASV Nendingen für den Bereich Sport verantwortlicher Vorsitzender, in einer DRL-Mitteilung am Mittwoch zitiert.
Auf die deutschen Ringer trifft dies zunächst nur bedingt zu. Obwohl die UWW die Sanktionen zurückgenommen hat, wird der Deutsche Ringer Bund (DRB) am Ausschluss deutscher Ringer für Wettkämpfe in Deutschland festhalten. „Es gibt die Sperren. Und die bleiben“, sagte Daniel Wozniak, VizePräsident des Verbands für Öffentlichkeitsarbeit, auf Nachfrage unserer Zeitung. Der Vergleich zwischen DRL und UWW interessiere den DRB nur bedingt. „Wir müssen uns auf niemanden beziehen, sondern können Kraft unserer Autonomie handeln“, erklärte Wozniak.
Zwar müsse der DRB Vorgaben umsetzen, die vom Weltverband kämen. „Wir können aber auch auf eigenen Regeln bestehen“, sagte Wozniak. Deshalb würden mindestens neun Ringer, die durch die beim Verband beantragte Starterlaubnis unter die Organisationshoheit des DRB fallen, für ihre Kämpfe in der DRL sanktioniert. Dies betrifft allerdings nur nationale Wettkämpfe. Internationale Starts könne der DRB auch nicht verhindern.
UWW will eigene Richtlinien überarbeiten
Insgesamt gab die UWW mit der Ankündigung von Sperren ein schwaches Bild ab. Der Ausschluss von Kämpfen war nicht konsequent durchgesetzt worden. Der Kubaner Alejandro Valdes Tobier (Germania Weingarten) und der Ungar Adam Varga (KAV Eisleben) hatten im Februar an Turnieren teilgenommen und das Cerro Pelado International beziehungsweise den Grand Prix of Zagreb gewonnen. Dies, meinte Wozniak, liege an einem Fehler der UWW. „Das ist formal nicht sauber gelaufen“. Der Weltverband habe die Sperre nur den Nationen, aber nicht den Sportlern selbst zugestellt. Durch diese Vorgehensweise sei nicht überall sichergestellt, dass die Post auch an den Athleten weitergeleitet worden sei. „Das ist dann eine wacklige Sache.“Der DRB habe dabei andere Möglichkeiten, könne notfalls über Landesverbände, Vereine oder Einwohnermeldeamt die Anschrift des deutschen Athleten ausfindig machen.
Der Vergleich am Mittwoch ist bereits die zweite Rolle rückwärts der UWW vor dem Gericht in Vevey. Bereits zu Saisonbeginn der DRL hatte der Weltverband Sperren angekündigt. Im Oktober 2017 kurz vor dem Verhandlungstermin Abstand davon genommen. In einem Brief an die Verbände teilte Michel Dusson, Generalsekretär der UWW, nun mit, der Verband werde die eigenen Richtlinien überarbeiten. Die Teilnahme von UWW-lizenzierten Athleten an Wettkämpfen benötige eine Klarstellung. Bis Ende April will die UWW jeden Fall noch einmal prüfen. Wie die DRL mitteilt, verzichtet der Weltverband neben den Sperren und einer Parteienentschädigung aus dem ersten Verfahren auch auf die Strafen an die Verbände.
Den Bescheid über die Zahlung – rund 25 000 Euro standen als Summe im Raum – habe der DRB erhalten, sagte Wozniak. Der DRB werde nun abwarten, ob die Strafforderung von der UWW auch schriftlich zurückgenommen wird. Als alleiniger Verband werde man die Strafgelder sicher nicht zahlen, sagte das DRBVorstandsmitglied.
Ob die Sperren durch den DRB in Deutschland rechtmäßig sind, wird auch noch geklärt. Die DRL hat Klage beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht (wir berichteten). Dann soll entschieden werden, ob dem EinVerbandsprinzip oder dem Kartellrecht der Vorrang eingeräumt wird. Dass Sperren für Sportler, die an privaten Wettbewerben teilnehmen, nach EU-Wettbewerbsrecht nicht zulässig wären, habe ein Urteil der EUKommission vom Dezember 2017 bestätigt, sagt die DRL. Damals war die Eislauf-Union (ISU) aufgefordert worden, die Statuten zu ändern, damit Athleten an Wettbewerben außerhalb der ISU teilnehmen dürfen.