Richtlinien für geförderten Wohnungsbau
Städtisches Programm wird nun erarbeitet – 30-Prozent-Anteil nicht überall umsetzbar
- Die Zustimmung des Tuttlinger Gemeinderats zum Geförderten Mietwohnungsbau stellt einen Startschuss dar: „Lassen Sie uns das bitte als Auftakt sehen“, sagte Oberbürgermeister Michael Beck am Montagabend im Gemeinderat. Die Stadt wolle Wohnbau fördern und nicht verhindern, ging er auf einige kritische Äußerungen aus dem Rat ein. Ansonsten gab es durchgehend Lob von den Stadträten für die neuen Richtlinien.
Zur Entspannung der Marktlage ist der Wohnungsneubau generell weiter voranzutreiben, insbesondere das Segment des kosten- und flächendeckenden Wohnungsbaus. So lautet der Beschluss. Um vor allem den Zusatz „kostensparender Wohnungsbau“umsetzen zu können, erhielt die Stadtverwaltung vom Gremium den Auftrag, ein städtisches Förderprogramm zu entwickeln. Das soll vorwiegend dann greifen, wenn städtische Grundstücke verkauft werden. Vorgesehen ist darin ein festgelegter Anteil an gefördertem Mietwohnungsbau von rund 30 Prozent, mit Ausnahme begründeter Sonderfälle (zum Beispiel bei extremen Hanglagen oder Altlastenbeseitigung). Zudem soll es eine kommunale Zusatzförderung geben, angelehnt an die Förderkriterien der Landeswohnraumförderung. Beides soll bei Bauvorhaben ab einer Größe von zehn Wohneinheiten gelten (siehe Kasten).
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