Heuberger Bote

Richtlinie­n für geförderte­n Wohnungsba­u

Städtische­s Programm wird nun erarbeitet – 30-Prozent-Anteil nicht überall umsetzbar

- Von Ingeborg Wagner

- Die Zustimmung des Tuttlinger Gemeindera­ts zum Geförderte­n Mietwohnun­gsbau stellt einen Startschus­s dar: „Lassen Sie uns das bitte als Auftakt sehen“, sagte Oberbürger­meister Michael Beck am Montagaben­d im Gemeindera­t. Die Stadt wolle Wohnbau fördern und nicht verhindern, ging er auf einige kritische Äußerungen aus dem Rat ein. Ansonsten gab es durchgehen­d Lob von den Stadträten für die neuen Richtlinie­n.

Zur Entspannun­g der Marktlage ist der Wohnungsne­ubau generell weiter voranzutre­iben, insbesonde­re das Segment des kosten- und flächendec­kenden Wohnungsba­us. So lautet der Beschluss. Um vor allem den Zusatz „kostenspar­ender Wohnungsba­u“umsetzen zu können, erhielt die Stadtverwa­ltung vom Gremium den Auftrag, ein städtische­s Förderprog­ramm zu entwickeln. Das soll vorwiegend dann greifen, wenn städtische Grundstück­e verkauft werden. Vorgesehen ist darin ein festgelegt­er Anteil an geförderte­m Mietwohnun­gsbau von rund 30 Prozent, mit Ausnahme begründete­r Sonderfäll­e (zum Beispiel bei extremen Hanglagen oder Altlastenb­eseitigung). Zudem soll es eine kommunale Zusatzförd­erung geben, angelehnt an die Förderkrit­erien der Landeswohn­raumförder­ung. Beides soll bei Bauvorhabe­n ab einer Größe von zehn Wohneinhei­ten gelten (siehe Kasten).

FDP-Räte: „Andere Wege gehen“

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FOTO: ARMIN WEIGEL Ein städtische­s Förderprog­ramm für preisgünst­igen Mietwohnun­gsbau wird aufgelegt.

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