Neues Haushaltsrecht kostet viel Geld
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft tagt
- Das neue kommunale Haushaltsrecht, das jetzt eingeführt wird, schlägt im Haushalt 2018 der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen deutlich zu Buche. Zwei Stellen müssen zusätzlich bei der Stadtverwaltung geschaffen werden, was eine Steigerung zum Plan 2017 von 436 200 auf 551 100 Euro und für die Umstellung selbst von 10 500 auf 110 000 Euro bedeutet.
Deshalb steigt auch der Planansatz der VG für 2018 von 534 500 auf 771 900 Euro. Finanziert wird das vor allem über eine höhere Einwohnerumlage von 33,62 Euro statt 26 Euro im Vorjahresplan.
Die Vertreter der acht Mitgliedsgemeinden – die Bürgermeister und Mitglieder der jeweiligen Gemeinderäte – beschlossen außerdem bei ihrer Sitzung im „Engel“die Jahresrechnung des Jahres 2016. Diese wurde vom Spaichinger Stadtkämmerer Christian Leute erklärt. Insgesamt sind für die durch die VG-Mitarbeiter übernommenen Verwaltungsaufgaben 495 214 Euro an Einnahmen und Ausgaben entstanden.
Die Einwohnerumlage der Gemeinden, außer Aldingen, weil deren Verwaltung das Meiste selbst regelt, betrug 22,98 Euro in 2016. Die Kurve der Personalausgaben, die mit den Einwohnerumlagen finanziert werden, steigt kontinuierlich an, der Ausreißer vom Jahr 2015, der durch einen Sondereffekt entstanden war, ist allerdings wieder zurückgeführt. Die Personalausgaben des Jahres 2016 liegen wieder in etwa auf dem Niveau von 2014.
Nach einer neuen Verordnung sollen Gutsachterausschüsse – sie sind für die Bewertung von Grundstücken und anderem zuständig – mindestens 1000 Fälle pro Jahr erledigen. Weil das in kaum einer Gemeinde geschieht, werden jetzt die Gemeinderäte der VG-Mitgliedsgemeinden darüber abstimmen, ob sie sich mit der VG Trossingen zusammen tun wollen und vielleicht auch den VV Heuberg gewinnen für einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit Geschäftsstelle in Trossingen. Dieser solle sich der Expertise der örtlichen Gutachterausschüsse bedienen. Der Gemeinsame Ausschuss gibt dazu eine positive Empfehlung an die Ratsgremien.