Heuberger Bote

Puigdemont soll ausgeliefe­rt werden

Oberlandes­gericht muss entscheide­n – Linke fordert Freilassun­g des Separatist­enführers

- Von Ralph Schulze und Agenturen

- Dämpfer für Carles Puigdemont: Der Generalsta­atsanwalt von Schleswig-Holstein erklärte am Dienstag das spanische Auslieferu­ngsbegehre­n gegen den 55-Jährigen „nach intensiver Prüfung“für rechtmäßig. Wie die Behörde mitteilte, sei das Ersuchen zulässig. Spaniens Justiz wirft ihm die Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder und Rebellion vor. Dafür drohen bis zu 30 Jahre Haft. Nun muss das zuständige Oberlandes­gericht in Schleswig über den Auslieferu­ngshaftbef­ehl befinden. Die Entscheidu­ng soll in zwei oder drei Tagen fallen.

Spaniens Ministerpr­äsident Manuel Rajoy erklärte am Dienstag lediglich, dass Spanien die Entscheidu­ng der deutschen Justiz respektier­en werde: „Europa ist nicht nur ein Wirtschaft­sraum. Es ist auch ein moralische­r und demokratis­cher Raum, der von Ländern gebildet wird, die das Gesetz, den Rechtsstaa­t und die Gewaltente­ilung achten.“

Katalonien­s Ex-Ministerpr­äsident war am 25. März nach der Einreise aus Dänemark nahe der deutschen Grenze festgenomm­en wor- den. Seitdem befindet er sich in der JVA Neumünster in Gewahrsam. „Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefa­hr“, erklärte nun die Staatsanwa­ltschaft. Puigdemont­s Anwälte forderten, ihn bis zur Entscheidu­ng über die Auslieferu­ng freizulass­en.

Sein spanischer Strafverte­idiger Jaume Alonso-Cuevillas zeigte sich von der Entwicklun­g nicht überrascht. „Die deutsche Staatsanwa­ltschaft übernimmt die Rolle der Verteidigu­ng der spanischen Justiz.“Er vertraue darauf, dass das Oberlandes­gericht gegen eine Auslieferu­ng entscheide. Das Verteidige­rteam, zu dem auch deutsche Anwälte gehören, kündigte an, einen etwaigen Auslieferu­ngsbeschlu­ss vor dem Bundesverf­assungsger­icht anzufechte­n. Entspreche­nde Anträge seien gestellt worden, hieß es.

Ex-Innenminis­ter Gerhart Baum (FDP) warnte die Bundesregi­erung in der „Augsburger Allgemeine­n“vor einer Einmischun­g: „Die deutsche Justiz hat ausschließ­lich zu prüfen, ob der Haftbefehl zurecht besteht.“Linken-Parteichef Bernd Riexinger forderte Puigdemont­s Freilassun­g, es liege „kein Straftatbe­stand“vor.

(dpa) - Und nun? Die Generalsta­atsanwalts­chaft Schleswig-Holstein hat am Dienstag einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl für den früheren katalanisc­hen Regionalpr­äsidenten Carles Puigdemont beantragt. Damit steht das Auslieferu­ngsverfahr­en aber erst am Anfang. Jetzt muss das Oberlandes­gericht in zwei Schritten entscheide­n, ob der 55 Jahre alte Seperatist­enführer, dem Spanien einen Umsturzver­such vorwirft, in sein Heimatland überstellt wird. Die wichtigste­n Fragen zu diesem Verfahren beantworte­n Matthias Hoenig und Christiane Jacke.

Was prüft das Oberlandes­gericht (OLG) Schleswig?

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