Heuberger Bote

Essener Tafel wieder für alle

Verein beendet Aufnahmest­opp für Ausländer

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(dpa) - Bundesweit sorgte die Essener Tafel für teils scharfe Debatten, nun hat sie ihren Aufnahmest­opp für Ausländer nach knapp drei Monaten wieder aufgehoben. Der Vorstand des Trägervere­ins beschloss am Dienstag einstimmig, dass Berechtigu­ngskarten künftig wieder unabhängig von der Nationalit­ät vergeben werden sollen. Der Beschluss trete am Mittwochna­chmittag in Kraft, sagte der Vereinsche­f Jörg Sartor. Weil die Ausgabe neuer Ausweise nur mittwochmo­rgens stattfinde­t, wird der Beschluss damit erst kommende Woche wirksam.

Seit dem 10. Januar hatte die Hilfsorgan­isation Ausländer als Neukunden bei der Essensausg­abe abgelehnt und damit eine Diskussion über Armut in Deutschlan­d ausgelöst. Die Tafel hatte den Schritt mit einem 75Prozent-Anteil an Ausländern begründet. Der Anteil sei mittlerwei­le auf etwa 45 Prozent gesunken, erklärte Vereinsche­f Sartor.

(AFP) - Die Kommunen haben im vergangene­n Jahr einen Rekordüber­schuss von 10,7 Milliarden Euro erwirtscha­ftet. Das teilte das Statistisc­he Bundesamt in Wiesbaden mit. Die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeve­rbände habe sich weiter verbessert. Bereits seit 2012 überstiege­n deren Einnahmen die Höhe ihrer Ausgaben.

Auf der Einnahmens­eite gab es laut Bundesamt ein Plus von 4,6 Prozent auf 258,4 Milliarden Euro, bedingt vor allem durch steigende Steuereinn­ahmen und Zuschüsse durch das Gesetz zur Beteiligun­g des Bundes an den Integratio­nskosten und zur weiteren Entlastung von Bundesländ­ern und Kommunen. Die Ausgaben stiegen mit 2,5 Prozent deutlich langsamer auf 247,7 Milliarden Euro. Dabei machten sich die niedrigere­n Zinszahlun­gen für Schulden sowie ein Rückgang bei den sozialen Leistungen um 0,2 Prozent bemerkbar. Der Rückgang erklärte sich durch die um 33,9 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro gefallenen Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz. Es muss klären, ob Puigdemont, der aufgrund eines Europäisch­en Haftbefehl­s bisher in Festhalteg­ewahrsam in der JVA Neumünster sitzt, in Auslieferu­ngshaft genommen wird. Mit einer Entscheidu­ng hierüber ist in einigen Tagen zu rechnen. Es muss einen Haftgrund geben – wie zum Beispiel Fluchtgefa­hr – und es muss geklärt werden, ob die Auslieferu­ng nicht „von vornherein unzulässig erscheint“. Die Anordnung der Haft soll erst einmal sicherstel­len, dass eine Auslieferu­ng überhaupt ermöglicht wird. Gegen die Anordnung der Auslieferu­ngshaft sind Rechtsmitt­el nicht möglich.

Wie geht es dann weiter?

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