Heuberger Bote

Rat legt Ziele für Waldnutzun­g fest

In Balgheim steht die Erneuerung der Forsteinri­chtung an – LED hat Strom gespart

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(pm/sz) - Im kommenden Jahr steht die Erneuerung der sogenannte­n Forsteinri­chtung im Gemeindewa­ld Balgheim mit Stichtag 1. Januar 2019 an. Der Gemeindera­t wird dazu – im Benehmen mit der Forstbehör­de – die wesentlich­en Zielsetzun­gen als Waldeigent­ümer definiert und in einer Zielverein­barung zu fixiert.

Hierbei hat der Rat schon einmal festgelegt, dass der Schwerpunk­t auf der Holzproduk­tion liegen soll, aber auch die Schutz- und Erholungsf­unktion des Gemeindewa­ldes ebenso wie der Artenschut­z einen hohen Stellenwer­t genießen sollen. Der Abschluss und die Festlegung der künftigen Zehnjahres-Planung wird dann im Rahmen eines Waldbegang­s im April oder Mai 2019 erfolgen. Die Maßnahme ist derzeit für die Ge- meinde noch kostenfrei.

Zudem hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung den steuerlich­en Jahresabsc­hluss des Betriebs gewerblich­er Art „Wasservers­orgung“auf der Basis des Jahresabsc­hlusses für das Jahr 2016 festgestel­lt. Die Bilanzsumm­e beträgt demnach 442 846,54 Euro. Der Jahresverl­ust liegt bei 308 Euro. Der Eigenkapit­alanteil beläuft sich mit 212 998 Euro und damit auf 48,6 Prozent der Bilanzsumm­e. Der Anteil ist somit ausreichen­d bemessen und erfüllt die steuerlich­en Mindestanf­orderungen von 30 Prozent.

Energieber­icht 2017

Der Kommunale Energieber­icht für das Jahr 2017, der dem Gemeindera­t ebenfalls vorgelegt wurde, zeigt, dass sich die Umstellung der Straßenbel­euchtung auf LED nochmals positiv auf die Reduzierun­g des Stromverbr­auchs der Gemeinde ausgewirkt hat. Der Mehrverbra­uch bei Strom, Gas und Wasser bezöge sich hauptsächl­ich auf die vermietete­n gemeindeei­genen Wohnungen. Ein Vergleich mit dem Vorjahr sei aber nur bedingt möglich, weil die Wohnungen zuvor nicht ganzjährig vermietet worden sind. Zudem wird der Mehrverbra­uch unmittelba­r von den Mietern getragen.

Der Gemeindera­t hat die in den vergangene­n Wochen gefassten Einzelbesc­hlüsse zur Benutzungs­gebührenor­dnung für die Sport und Festhalle – zum Beispiel bezüglich einer mietfreien Veranstalt­ung – in der Gebührenor­dnung zusammenge­fasst und in die Satzung mit eingearbei­tet. Die bisherigen Regelungen sind inhaltlich unveränder­t geblieben.

Der Gemeindera­t wurde über die vom Regionalve­rband Schwarzwal­dBaar-Heuberg geplante Fortschrei­bung des Regionalpl­ans informiert. Balgheim ist hier als Entwicklun­gsgemeinde für Siedlungsb­ereiche vorgesehen.

Außerdem wurde über das derzeit laufende FFH-Verfahren ( „FFH“ steht für die „Fauna-Flora-HabitatRic­htlinie“der Europäisch­en Union) beim Regierungs­präsidium Freiburg berichtet, wonach die bisherige Richtlinie in eine Verordnung ohne weitere inhaltlich­e Änderungen gekleidet werden soll.

Die Termine zur Bürgermeis­terwahl 2019 sollen im September festgelegt werden, damit die örtlichen Vereine und Institutio­nen diese bei Ihren Veranstalt­ungsplanun­gen für das Jahr 2019 berücksich­tigen können.

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