Aus dem Gemeinderat Wehingen
Video-Überwachungsanlage
Die Kamera-Überwachungsanlage an der Schlossbergschule Wehingen ist in die Jahre gekommen. Nun soll eine neue angeschafft werden. Die Verwaltung hat dazu Angebote eingeholt. Da auch die Hausverkabelung der Schule nicht mehr auf dem aktuellsten technischen Stand ist, beauftragte der Gemeinderat das Institut Neuscheler zunächst mit der Überprüfung der analogen Hausverkabelung. Danach sollen mit der neuen Kameratechnik Testaufnahmen erstellt werden. Sofern diese zufriedenstellend ausfallen, wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Abstimmung mit der Schule, die Installation von fünf bis zehn neuen Kameras zu veranlassen.
Schlossberghalle
Die vorgestellten Nachbesserungsmöglichkeiten für den Betonwerksteinboden in der Schlossberghalle sind nicht zufriedenstellend. Deshalb soll nun ein Fachgutachter den Boden noch einmal untersuchen. Der Einbau einer Wandverkleidung beziehungsweise eines Schrammbords im Anlieferflur der Halle wurde bis zur Klärung der Bodenfrage zunächst einmal zurückgestellt. Im Rahmen der Gewährleistung hat die Verwaltung außerdem eine Mängelanzeige für den schadhaften Betonsockel im Halleneingangsbereich gestellt. Auch der Abzug im Raucherraum der Halle wurde von Planern und Fachfirmen noch einmal begutachtet.
Schöffen
Einstimmig hat der Gemeinderat eine Vorschlagsliste mit drei Personen für die Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Rottweil und das zuständige Schöffengericht Tuttlingen für die Geschäftsjahre 2018 bis 2023, sowie mit weiteren zwei Personen für die Wahl als Jugendschöffe beschlossen. Die Vorschlagsliste wird auf dem Bürgermeisteramt Wehingen zur Einsicht öffentlich aufgelegt.
Gemeindewald Wehingen
Erfreut zeigte sich Bürgermeister Reichegger über den im Jahr 2017 im Gemeindewald Wehingen erwirtschafteten Gesamtüberschuss in Höhe von 49.822 Euro.
Entschädigung für DRK-Helfer
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Rahmen der zukünftig anstehenden Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung auch für die bei größeren Brandfällen eingesetzten DRK-Kräfte den gleichen Entschädigungssatz wie für die Feuerwehrleute aufzunehmen. Parallel dazu gewährleistet die Gemeinde für zukünftige ehrenamtliche Einsätze der Ersthelfergruppe vor Ort jeweils eine pauschale Entschädigung an die DRK-Ortsgruppe. (pm)