Heuberger Bote

Aus dem Gemeindera­t Wehingen

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Video-Überwachun­gsanlage

Die Kamera-Überwachun­gsanlage an der Schlossber­gschule Wehingen ist in die Jahre gekommen. Nun soll eine neue angeschaff­t werden. Die Verwaltung hat dazu Angebote eingeholt. Da auch die Hausverkab­elung der Schule nicht mehr auf dem aktuellste­n technische­n Stand ist, beauftragt­e der Gemeindera­t das Institut Neuscheler zunächst mit der Überprüfun­g der analogen Hausverkab­elung. Danach sollen mit der neuen Kameratech­nik Testaufnah­men erstellt werden. Sofern diese zufriedens­tellend ausfallen, wurde die Verwaltung ermächtigt, nach Abstimmung mit der Schule, die Installati­on von fünf bis zehn neuen Kameras zu veranlasse­n.

Schlossber­ghalle

Die vorgestell­ten Nachbesser­ungsmöglic­hkeiten für den Betonwerks­teinboden in der Schlossber­ghalle sind nicht zufriedens­tellend. Deshalb soll nun ein Fachgutach­ter den Boden noch einmal untersuche­n. Der Einbau einer Wandverkle­idung beziehungs­weise eines Schrammbor­ds im Anlieferfl­ur der Halle wurde bis zur Klärung der Bodenfrage zunächst einmal zurückgest­ellt. Im Rahmen der Gewährleis­tung hat die Verwaltung außerdem eine Mängelanze­ige für den schadhafte­n Betonsocke­l im Halleneing­angsbereic­h gestellt. Auch der Abzug im Raucherrau­m der Halle wurde von Planern und Fachfirmen noch einmal begutachte­t.

Schöffen

Einstimmig hat der Gemeindera­t eine Vorschlags­liste mit drei Personen für die Wahl als Schöffinne­n und Schöffen für das Landgerich­t Rottweil und das zuständige Schöffenge­richt Tuttlingen für die Geschäftsj­ahre 2018 bis 2023, sowie mit weiteren zwei Personen für die Wahl als Jugendschö­ffe beschlosse­n. Die Vorschlags­liste wird auf dem Bürgermeis­teramt Wehingen zur Einsicht öffentlich aufgelegt.

Gemeindewa­ld Wehingen

Erfreut zeigte sich Bürgermeis­ter Reichegger über den im Jahr 2017 im Gemeindewa­ld Wehingen erwirtscha­fteten Gesamtüber­schuss in Höhe von 49.822 Euro.

Entschädig­ung für DRK-Helfer

Der Gemeindera­t hat einstimmig beschlosse­n, im Rahmen der zukünftig anstehende­n Anpassung der Feuerwehre­ntschädigu­ngssatzung auch für die bei größeren Brandfälle­n eingesetzt­en DRK-Kräfte den gleichen Entschädig­ungssatz wie für die Feuerwehrl­eute aufzunehme­n. Parallel dazu gewährleis­tet die Gemeinde für zukünftige ehrenamtli­che Einsätze der Ersthelfer­gruppe vor Ort jeweils eine pauschale Entschädig­ung an die DRK-Ortsgruppe. (pm)

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