Beziehungsdrama endet mit Sprung von der Hochbrücke
Vor dem Amtsgericht Rottweil endet ein bizarrer Fall
(sbo) - Eigentlich ist die Tat eindeutig: Sie sticht mit einem Messer auf ihn ein – dann lässt sie sich über die Mauer fallen und springt von der Hochbrücke in die Tiefe. Sie überlebt, er überlebt. Ein knappes Jahr später treffen sich beide vor dem Amtsgericht Rottweil wieder.
Sie ist angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, er ist Zeuge. Während der Verhandlung werden Details einer nicht glücklichen Beziehung angesprochen, die Einblicke in die Ursache des Geschehens vom Abend des 26. April 2017 vermitteln.
Sie lernte ihn mit 15 Jahren kennen, kam mit ihm zusammen, als sie 18 war. Er ist etwa zehn Jahre älter. Sie blieben etliche Jahre zusammen, bis sie im März 2016 zu ihrer Mutter nach Nordrhein-Westfalen gezogen ist. Für ein halbes Jahr. Dann kehrte sie wieder zurück – zu ihm. Doch das war keine gute Entscheidung. Es lief nicht wirklich besser, sagt sie. Er habe ihr immer wieder Angst gemacht. Er habe ihr gesagt, sie solle sich das Leben nehmen. „Ich hatte solche Panik vor ihm“, sagt sie.
Von K.-o.-Tropfen ist die Rede (von denen es aber keinen Beweis gibt). Von Überwachung in der Wohnung. Wurde sie aus dem Fernseher beobachtet? War ihr Handy angezapft? Er habe gewusst, wo sie sei. Warum seien Sachen aus ihrem Computer verschwunden?
Vor Gericht kommt aber auch noch ihr Cannabis-Konsum zur Sprache. Seitdem sie 16, 17 Jahre alt war. Und sie habe zu Amphetaminen gegriffen. Als sie jedoch zu ihrer Mutter gezogen sei, habe sie – bis auf ein, zwei Züge – keinen Joint mehr konsumiert. Über ihn und sein Tun will sie nichts sagen.
Immer wieder getrunken
Und der Alkohol. Als sie ihr Studium abgebrochen habe, habe sie aber immer wieder getrunken. „Weil es mir nicht gut ging.“Nach einem Unfall auf der Autobahn mit Alkohol im Blut war der Führerschein sogar für zehn Monate bis April 2016 weg. Und heute? Da genehmige sie sich lediglich hin und wieder ein Feierabendbier. Genuss statt Sucht.
Sie fühlte sich von ihrem Partner unter Druck gesetzt, erklärt ein Gutachter aus dem Vinzenz-von-PaulHospital. Sie habe sich ihrem Partner unterlegen und emotional vernachlässigt gefühlt. Er sei lieblos zu ihr gewesen. Der Fachmann sagt, dass bei ihr kein psychotisch-schizophrenes Verhalten diagnostiziert werden könne.
Dafür spricht auch, als sie über ihr aktuelles Leben erzählt. Sie freue sich, dass es weiter gehe. Sie gehe gerne zur Arbeit. In einer Tankstelle, damit sie Geld verdiene. Auch für ihr Studium, das sie im Herbst wieder aufnehmen werde. Sie habe wieder Kontakt mit den Eltern, dem Bruder, und sie habe seit Dezember einen Freund.
Vor knapp elf Monaten war die Lage jedoch eine andere. Sie hat sich dramatisch zugespitzt. An diesem Tag sind sie und er am Abend nach Rottweil gefahren. Sie habe an diesem Tag beschlossen, ihm zu sagen, dass sie von ihm fortgehe. Sie habe Todesangst vor Grausamkeiten, vor der kommenden Nacht verspürt. Sie habe den Gedanken gehabt, von der Brücke zu springen. Und gedacht, er dürfe nicht ungeschoren davon kommen. Die Absicht, ihn zu töten, hätte sie jedoch nicht gehabt.
All dies habe zu einem eruptiven Affektdurchbruch geführt, wie der Mann aus dem Vinzenz-von-PaulHospital sagt. Hat er sie provoziert? Sie deutet es an. Ein Klappmesser hatte sie in der Handtasche. Es gehörte ihm. Damit stieß sie zu. Dreimal. Traf ihn zweimal am Oberarm, einmal oberhalb des linken Schlüsselbeins. Dann ließ sie sich über die Mauer fallen. Zwölf Meter tief.
Bei ihm habe keine konkrete Lebensgefahr bestanden, erklärt ein zweiter Sachverständiger vor Gericht. Abstrakt lebensgefährdend seien die Stiche sehr wohl gewesen. Immerhin sind es die linke Seite und die Halsgegend gewesen. Sie wurde am Fuß und am Rücken operiert. Sie lag etwa vier Wochen in einem Klinikum, kam dann noch für kurze Zeit ins Rottenmünster.
Dann das Urteil. Elf Monate auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Da sie einen labilen Eindruck hinterlässt, steht ihr in dieser Zeit ein Bewährungshelfer zur Seite. Außerdem muss sie 2000 Euro Geldbuße begleichen, 100 Euro pro Monat.