Heuberger Bote

Beziehungs­drama endet mit Sprung von der Hochbrücke

Vor dem Amtsgerich­t Rottweil endet ein bizarrer Fall

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(sbo) - Eigentlich ist die Tat eindeutig: Sie sticht mit einem Messer auf ihn ein – dann lässt sie sich über die Mauer fallen und springt von der Hochbrücke in die Tiefe. Sie überlebt, er überlebt. Ein knappes Jahr später treffen sich beide vor dem Amtsgerich­t Rottweil wieder.

Sie ist angeklagt wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, er ist Zeuge. Während der Verhandlun­g werden Details einer nicht glückliche­n Beziehung angesproch­en, die Einblicke in die Ursache des Geschehens vom Abend des 26. April 2017 vermitteln.

Sie lernte ihn mit 15 Jahren kennen, kam mit ihm zusammen, als sie 18 war. Er ist etwa zehn Jahre älter. Sie blieben etliche Jahre zusammen, bis sie im März 2016 zu ihrer Mutter nach Nordrhein-Westfalen gezogen ist. Für ein halbes Jahr. Dann kehrte sie wieder zurück – zu ihm. Doch das war keine gute Entscheidu­ng. Es lief nicht wirklich besser, sagt sie. Er habe ihr immer wieder Angst gemacht. Er habe ihr gesagt, sie solle sich das Leben nehmen. „Ich hatte solche Panik vor ihm“, sagt sie.

Von K.-o.-Tropfen ist die Rede (von denen es aber keinen Beweis gibt). Von Überwachun­g in der Wohnung. Wurde sie aus dem Fernseher beobachtet? War ihr Handy angezapft? Er habe gewusst, wo sie sei. Warum seien Sachen aus ihrem Computer verschwund­en?

Vor Gericht kommt aber auch noch ihr Cannabis-Konsum zur Sprache. Seitdem sie 16, 17 Jahre alt war. Und sie habe zu Amphetamin­en gegriffen. Als sie jedoch zu ihrer Mutter gezogen sei, habe sie – bis auf ein, zwei Züge – keinen Joint mehr konsumiert. Über ihn und sein Tun will sie nichts sagen.

Immer wieder getrunken

Und der Alkohol. Als sie ihr Studium abgebroche­n habe, habe sie aber immer wieder getrunken. „Weil es mir nicht gut ging.“Nach einem Unfall auf der Autobahn mit Alkohol im Blut war der Führersche­in sogar für zehn Monate bis April 2016 weg. Und heute? Da genehmige sie sich lediglich hin und wieder ein Feierabend­bier. Genuss statt Sucht.

Sie fühlte sich von ihrem Partner unter Druck gesetzt, erklärt ein Gutachter aus dem Vinzenz-von-PaulHospit­al. Sie habe sich ihrem Partner unterlegen und emotional vernachläs­sigt gefühlt. Er sei lieblos zu ihr gewesen. Der Fachmann sagt, dass bei ihr kein psychotisc­h-schizophre­nes Verhalten diagnostiz­iert werden könne.

Dafür spricht auch, als sie über ihr aktuelles Leben erzählt. Sie freue sich, dass es weiter gehe. Sie gehe gerne zur Arbeit. In einer Tankstelle, damit sie Geld verdiene. Auch für ihr Studium, das sie im Herbst wieder aufnehmen werde. Sie habe wieder Kontakt mit den Eltern, dem Bruder, und sie habe seit Dezember einen Freund.

Vor knapp elf Monaten war die Lage jedoch eine andere. Sie hat sich dramatisch zugespitzt. An diesem Tag sind sie und er am Abend nach Rottweil gefahren. Sie habe an diesem Tag beschlosse­n, ihm zu sagen, dass sie von ihm fortgehe. Sie habe Todesangst vor Grausamkei­ten, vor der kommenden Nacht verspürt. Sie habe den Gedanken gehabt, von der Brücke zu springen. Und gedacht, er dürfe nicht ungeschore­n davon kommen. Die Absicht, ihn zu töten, hätte sie jedoch nicht gehabt.

All dies habe zu einem eruptiven Affektdurc­hbruch geführt, wie der Mann aus dem Vinzenz-von-PaulHospit­al sagt. Hat er sie provoziert? Sie deutet es an. Ein Klappmesse­r hatte sie in der Handtasche. Es gehörte ihm. Damit stieß sie zu. Dreimal. Traf ihn zweimal am Oberarm, einmal oberhalb des linken Schlüsselb­eins. Dann ließ sie sich über die Mauer fallen. Zwölf Meter tief.

Bei ihm habe keine konkrete Lebensgefa­hr bestanden, erklärt ein zweiter Sachverstä­ndiger vor Gericht. Abstrakt lebensgefä­hrdend seien die Stiche sehr wohl gewesen. Immerhin sind es die linke Seite und die Halsgegend gewesen. Sie wurde am Fuß und am Rücken operiert. Sie lag etwa vier Wochen in einem Klinikum, kam dann noch für kurze Zeit ins Rottenmüns­ter.

Dann das Urteil. Elf Monate auf Bewährung. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre. Da sie einen labilen Eindruck hinterläss­t, steht ihr in dieser Zeit ein Bewährungs­helfer zur Seite. Außerdem muss sie 2000 Euro Geldbuße begleichen, 100 Euro pro Monat.

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ARCHIVFOTO: MARKUS PEIKER Die Hochbrücke in Rottweil: Hier spielte sich am Abend des 26. April 2017 das Beziehungs­drama ab, das nun Gegenstand einer Verhandlun­g vor dem Rottweiler Amtsgerich­t war.

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