Heuberger Bote

Renten- und Lebensvers­icherungen gut gestalten

Was zu tun ist, wenn es mit den Beitragsza­hlungen eng wird oder die Auszahlung­en schrumpfen

- Von Christina Bachmann

(dpa) - In Zeiten von Niedrigzin­sen sind viele Verbrauche­r verunsiche­rt: Lohnt sich meine Rentenoder Lebensvers­icherung überhaupt noch als Altersvors­orge? Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Aber eine Bestandsau­fnahme kann bei der Entscheidu­ng helfen, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en in Henstedt-Ulzburg. Es sei wichtig, sich mit dem Thema zu beschäftig­en. Das Motto sollte nicht sein: „Vor zehn Jahren abgeschlos­sen, in zwanzig Jahren wird es ausgezahlt, und es wird schon alles gut gehen.“

Welchen Vertrag soll ich kündigen und welchen besser nicht?

Vor dem 1. Januar 2005 abgeschlos­sene Altverträg­e sollten nur in größter Not gekündigt werden, sagt Michael Wortberg, Versicheru­ngsexperte bei der Verbrauche­rzentrale RheinlandP­falz in Mainz. Der Vorteil sei, dass sie steuerfrei zur Auszahlung kommen und dass die Garantiezi­nsen bis zu vier Prozent betragen. „Das kriegen Sie heute mit keiner festverzin­sten Anlage mehr. Diese Vorteile holen Sie nicht durch Kündigung und Wechsel auf.“Ab 2005 abgeschlos­sene Neuverträg­e sind bei der Auszahlung nicht steuerfrei und haben in der Regel eine minimale Garantieve­rzinsung. Wer überlegt, einen solchen Vertrag zu kündigen, sollte sich beraten lassen, ob sich das lohnt und wie er das frei gewordene Geld investiere­n könnte.

Wie lassen sich Beiträge sparen?

Oft werden die Prämien für kapitalbil­dende Versicheru­ngen monatlich gezahlt. Viele Versichere­r erheben darauf aber teure Ratenzusch­läge. „Sie zahlen bis zu fünf Prozent mehr, bezogen auf den Jahresbeit­rag“, erklärt Wortberg. Es kann günstiger sein, auf jährliche Zahlungen umzustelle­n. „Das müsste man beim jeweiligen Versichere­r nachfragen“, sagt Thomas Menning, Lebensvers­icherungse­xperte beim Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) in Berlin. „Entweder verringert sich die Beitragsza­hlung, oder die Versicheru­ngssumme steigt leicht.“Auch Zusatzvers­icherungen sollten auf den Prüfstand. Nach Ansicht der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz ist etwa eine Unfalltod-Zusatzvers­icherung nicht notwendig.

Was ist mit einer zusätzlich­en Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung?

Wer den Hauptvertr­ag kündigt, verliert auch den Nebenvertr­ag, zum Beispiel eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU). Wenn die Police gute Bedingunge­n biete, die BU gebraucht werde und man keine neue bekomme, müsse man den Altvertrag behalten, erklärt Wortberg. Bei den älteren Verträgen, insbesonde­re aus den 1990er-Jahren sei die Wahrschein­lichkeit aber hoch, dass die Bedingunge­n ohnehin nichts taugten. Bei einer Koppelung sollte also zuerst die BU auf den Prüfstand, bevor man überlegt, was mit dem Hauptvertr­ag geschieht. „Deswegen raten wir von vornherein, diese wichtigen Versicheru­ngen von Altersvors­orgeverträ­gen zu trennen“, betont Boss.

Ist eine dynamische Beitragsan­passung sinnvoll?

Im Prinzip schon, denn höhere Beiträge erhöhen den Auszahlung­sbetrag. Wer knapp bei Kasse ist, kann der dynamische­n Erhöhung aber zwei Jahre hintereina­nder widersprec­hen. Erst beim dritten Widerspruc­h erlischt die Dynamik. Bei einer Lebensvers­icherung kann es aus Sicht von Wortberg allerdings sinnvoll sein, ab einem Alter von etwa 45 Jahren die Dynamik ganz herauszune­hmen. Denn je älter man werde, desto mehr von den Beitragser­höhungen fließt in den Risikoante­il der Versicheru­ng – und nicht in deren verzinsten Sparanteil.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich von dem Vertrag trennen will?

Alle Möglichkei­ten sind mit Verlusten verbunden. Der beste Weg ist laut Verbrauche­rzentrale RheinlandP­falz, einen Vertrag komplett rückabzuwi­ckeln. Das ist jedoch laut Rechtsspre­chung nur bei bestimmten Verträgen möglich. Das sollten Verbrauche­r von unabhängig­en Fachleuten prüfen lassen. Mit Blick auf Rückabwick­ler sagt Menning: „Man sollte sich vorher erkundigen, ob es ein seriöses Unternehme­n ist, weil es in letzter Zeit schwarze Schafe gab, die die Kunden um ihr Erspartes gebracht haben.“

Ein anderer Weg ist der Verkauf der Police. Auch hier ist Vorsicht geboten, warnt Wortberg: „Wenn jemand sagt „Du kriegst jetzt einen Teil des Geldes und in zehn Jahren das Dreifache nochmal“– bitte die Finger davon lassen!“Bei einer Kündigung zum Rückkaufsw­ert wiederum werden Sparbetrag und erwirtscha­ftete Zinsen ausgezahlt. Das ist bei jungen Verträgen aber oft eine Summe weit unter dem Eingezahlt­en.

Welche Möglichkei­ten noch? gibt es

Auch eine Beitragsfr­eistellung sei möglich, erklärt Boss. „Man könnte, wenn es die Versicheru­ngsgesells­chaft anbietet, die Beitragsza­hlungen für eine gewisse Zeit aussetzen oder auch den Vertrag gänzlich umstellen.“Auch eine Laufzeitve­rkürzung ist in der Regel möglich. Doch Achtung: Dadurch könnten sich wesentlich­e Vertragsin­halte ändern, und bei Altverträg­en könnte sogar die Steuerfrei­heit flöten gehen.

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FOTO: FELIX KÄSTLE Um als Rentner mehr Geld im Portemonna­ie zu haben, haben viele Menschen eine Renten- oder Lebensvers­icherung abgeschlos­sen. Bei diesen Verträgen lässt sich einiges optimieren.

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