Steuererklärung auch für Verstorbene möglich
(dpa) - Erben müssen für einen Verstorbenen unter Umständen noch eine letzte Steuererklärung einreichen. Und zwar dann, wenn dieser zwischen Jahresbeginn und Todestag noch steuerpflichtige Einkünfte hatte, die nicht bereits durch den Abzug von Lohn- oder Kapitalertragssteuer abgegolten sind, berichtet die Zeitschrift „Finanztest“. Dabei gilt die übliche Abgabefrist für Einkommenssteuererklärungen. Fünf Monate nach Ende des Todesjahres sollte sie beim Finanzamt vorliegen.