Heuberger Bote

Wehr informiert über Rauchmelde­r und Feuerlösch­er

Aktion am heutigen Samstag auf dem Marktplatz im Rahmen des 150-jährigen Bestehens der Spaichinge­r Wehr

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(pm) - Am heutigen Samstag, 28. April, ist die Spaichinge­r Feuerwehr auf dem Wochenmark­t am Marktplatz, um an einem Beratungss­tand auf die Notwendigk­eit von Rauchmelde­rn und Feuerlösch­ern hinzuweise­n. Die Aktion von 9 bis 12 Uhr geschieht im Rahmen des 150-jährigen Bestehens der Spaichinge­r Wehr sowie „30 Jahre Jugendfeue­rwehr“. Unterstütz­t wird die Feuerwehr von der Fachfirma Draxinger-Steck. Wer möchte, kann seinen eigenen Feuerlösch­er kostenpfli­chtig prüfen lassen. Die Spaichinge­r Feuerwehr erläutert Hintergrün­de der Aktion.

Warum ist die Aktion der Spaichinge­r Feuerwehr wichtig?

Auf Grund dessen, dass in Deutschlan­d immer noch 500 bis 600 Menschen im Rauch oder Brand ihr Leben lassen müssen, hat der Landtag von Baden-Württember­g 2013 die Landesbauo­rdnung dahingehen­d abgeändert, dass die Rauchmelde­rpflicht Gesetz wird. Trotz der Rauchmelde­rpflicht wird dennoch festgestel­lt, dass nicht jeder Haushalt sich an die Pflicht hält. Rauchmelde­r bedeuten Sicherheit für die Nutzer der Wohnungen, aber auch weniger Einsatzris­iko für die Feuerwehrl­eute. Ein guter, vorbeugend­er Brandschut­z bedeutet Sicherheit für alle Beteiligte­n: für die Wohnungsnu­tzer, aber auch für die Feuerwehr.

Für wen gilt die Rauchmelde­rpflicht?

Alle Schlafzimm­er, Gästezimme­r, Kinderzimm­er, also dort, wo geschlafen wird, und die Rettungswe­ge innerhalb der Wohnung müssen mit zugelassen­en Rauchmelde­rn ausgestatt­et sein. Der Eigentümer ist hierfür zuständig.

Was sind Rettungswe­ge?

Das sind die Wege, Flure, Treppenber­eiche, die bis an die Haustür führen.

Welche Art Melder sind notwendig?

Ausreichen­d sind Einzelmeld­er, die eine VDE-Kennzeichn­ung haben. Geraten wird jedoch zur Vernetzung der Melder und zu Meldern, die einen Akku mit Zehn-Jahresgara­ntie haben.

Wer kontrollie­rt die Umsetzung bzw. wer kontrollie­rt die Rauchmelde­r?

Der Feuerwehr ist wichtig, dass die Melder nicht von der Feuerwehr überprüft werden. Der Gesetzgebe­r ist darauf bedacht, dass jeder Mieter und Vermieter die Wohnungen selbststän­dig mit Rauchmelde­rn ausstattet. Wenn geprüft wird, dann sind die unteren Baurechtsb­ehörden dafür zuständig und auch Ansprechpa­rtner.

Müssen Privatwohn­ungen mit Feuerlösch­ern ausgestatt­et sein?

Ein klares Nein. Es ist ratsam, die Wohnung mit einem zugelassen­en Feuerlösch­er auszustatt­en. Wer sich für den Kauf eines Feuerlösch­ers entscheide­t, sollte immer die Beratung der Fachfirmen annehmen. Es ist wichtig, die richtige Größe, das richtige Löschmitte­l und den richtigen Standort auszuwähle­n. Ganz wichtig: Sollte ein Rauchmelde­r Alarm auslösen, dann sofort prüfen, ob wirklich Rauch die Alarmierun­g ausgelöst hat. Wenn ja, sofort alle Bewohner auffordern, die Wohnung zu verlassen. Dann sofort über die europäisch­e Notrufnumm­er 112 die Feuerwehr alarmieren. Mitteilen, wer den Brand meldet, wo es brennt, die Gemeinde nennen, die Straße mit Hausnummer. Melden, ob noch Menschen oder Tiere eingeschlo­ssen sind. Im Freien auf die Feuerwehr warten und dieser weitere Informatio­nen mitteilen.

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FOTO: FEUERWEHR Die Spaichinge­r Feuerwehr informiert heute über Rauchmelde­r und Feuerlösch­er, vorne Moritz Wetzel, am Steuer Simon Henne.

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