Schuppen sind nur für den Eigenbedarf vorgesehen
Der Gemeinderat Mahlstetten legt die Regeln für das künftige Schuppengebiet „Deichselbrunnen“fest
(pm) - Auf der Grundlage des Bebauungsplans „Deichselbrunnen“hat der Gemeinderat die Pachtbedingungen für Schuppengrundstücke diskutiert.
In dem Gebiet finden voraussichtlich 13 Schuppen Platz (wir berichteten). Die maximal zulässige Grundfläche je Schuppen beträgt 145 Quadratmeter. Die an die Schuppen angrenzenden Außenbereiche dürfen nur zur Holzlagerung genutzt werden. Ebenso dürfen die Schuppen oder Teilflächen in denselben nicht an Dritte vermietet werden. Die Schuppen sind ausschließlich für den Eigenbedarf vorgesehen. Vermessungsleistungen sind Sache der Pächter. Es wird auch eine Pauschale für die Herstellung der inneren Erschließung des Gebiets mit Bewegungsflächen festgelegt. Die Arbeiten und der Aufwand werden in den kommenden Wochen kalkuliert.
Den Unterhalt des Zufahrtsweges zum Gebiet selbst übernimmt die Gemeinde ebenso wenig wie Winterdienst. Der Pachtzins beträgt einmalig für die Dauer von 40 Jahren insgesamt 4350 Euro, zuzüglich Vermessungsleistungen auf dem Schuppenplatz und einer Pauschale für Erschließung. Interessenten können sich nach Festlegung aller Modalitäten schriftlich unter Angabe von Adresse und Wohnort sowie Nutzungszweck des Schuppens bei der Gemeinde bewerben. Dies wird etwa Ende Juni noch im Amtsblatt veröffentlicht. Bisherige Interessenten werden gebeten, sich dann gegebenenfalls erneut zu bewerben. Die Auswahl der Schuppenplätze erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bewerbungen in der Reihenfolge der Nummerierung der Plätze und nur an Einheimische.