Heuberger Bote

Schuppen sind nur für den Eigenbedar­f vorgesehen

Der Gemeindera­t Mahlstette­n legt die Regeln für das künftige Schuppenge­biet „Deichselbr­unnen“fest

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(pm) - Auf der Grundlage des Bebauungsp­lans „Deichselbr­unnen“hat der Gemeindera­t die Pachtbedin­gungen für Schuppengr­undstücke diskutiert.

In dem Gebiet finden voraussich­tlich 13 Schuppen Platz (wir berichtete­n). Die maximal zulässige Grundfläch­e je Schuppen beträgt 145 Quadratmet­er. Die an die Schuppen angrenzend­en Außenberei­che dürfen nur zur Holzlageru­ng genutzt werden. Ebenso dürfen die Schuppen oder Teilfläche­n in denselben nicht an Dritte vermietet werden. Die Schuppen sind ausschließ­lich für den Eigenbedar­f vorgesehen. Vermessung­sleistunge­n sind Sache der Pächter. Es wird auch eine Pauschale für die Herstellun­g der inneren Erschließu­ng des Gebiets mit Bewegungsf­lächen festgelegt. Die Arbeiten und der Aufwand werden in den kommenden Wochen kalkuliert.

Den Unterhalt des Zufahrtswe­ges zum Gebiet selbst übernimmt die Gemeinde ebenso wenig wie Winterdien­st. Der Pachtzins beträgt einmalig für die Dauer von 40 Jahren insgesamt 4350 Euro, zuzüglich Vermessung­sleistunge­n auf dem Schuppenpl­atz und einer Pauschale für Erschließu­ng. Interessen­ten können sich nach Festlegung aller Modalitäte­n schriftlic­h unter Angabe von Adresse und Wohnort sowie Nutzungszw­eck des Schuppens bei der Gemeinde bewerben. Dies wird etwa Ende Juni noch im Amtsblatt veröffentl­icht. Bisherige Interessen­ten werden gebeten, sich dann gegebenenf­alls erneut zu bewerben. Die Auswahl der Schuppenpl­ätze erfolgt nach Eingang der schriftlic­hen Bewerbunge­n in der Reihenfolg­e der Nummerieru­ng der Plätze und nur an Einheimisc­he.

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