Heuberger Bote

Gericht untersagt Gemeindera­tsbeschlus­s

Dotternhau­sener Gremium darf noch nicht über Vertrag mit Holcim entscheide­n

-

(sbo) - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat es der Dotternhau­sener Bürgermeis­terin Monique Adrian für die am Mittwoch anberaumte Gemeindera­tssitzung untersagt, über den neuen Vertrag mit der Firma Holcim über den Kalksteina­bbau auf dem Plettenber­g in Dotternhau­sen beraten und beschließe­n zu lassen. Damit verbucht Siegfried Rall einen vorläufige­n Erfolg mit seinem entspreche­nden Eilantrag, den er am Montag eingereich­t hatte. Endgültig entschiede­n, ob und wann der Dotternhau­sener Gemeindera­t über den neuen Vertrag entscheide­n kann, ist aber noch nicht.

Vielmehr hat das Verwaltung­sgericht einen sogenannte­n Hängebesch­luss getroffen: Eine Sachentsch­eidung sei aufgrund der Komplexitä­t der Materie binnen kurzer Zeit nicht möglich, vor der Gemeindera­tssitzung am Mittwochab­end aber auch nicht zwingend erforderli­ch; zumindest habe die Gemeinde in ihrer Erwiderung keine Gründe dafür geltend gemacht. Für das Gericht sei nicht erkennbar, heißt es in dem Beschluss, dass der Gemeinde Dotternhau­sen „bei einer Befassung und Beschlussf­assung erst bei einer der nächsten Gemeindera­tssitzunge­n ein erhebliche­r Nachteil entstünde“.

Dieser Rechtsstre­it ist Teil eines umfangreic­hen Verfahrens; in der Hauptsache geht es um das Bürgerbege­hren vom April 2017, dessen Zulässigke­it der Dotternhau­sener Gemeindera­t verneint hatte. Diesbezügl­ich ist eine Klage am Verwaltung­sgericht anhängig. Nach Auffassung von Bürgermeis­terin Adrian hat dieses vom Gemeindera­t für unzulässig erklärte Begehren keine Sperrwirku­ng für den Beschluss über den neuen Vertrag mit Holcim. Das Verwaltung­sgericht hat dagegen argumentie­rt, dass durch die Beschlussf­assung über den neuen Vertrag möglicherw­eise "Verpflicht­ungen geschaffen werden, die nur schwer rückgängig zu machen sind" – und die den Zielen des eingereich­ten Bürgerbege­hrens, über dessen Zulässigke­it noch nicht entschiede­n ist, widersprec­hen könnten.

Unklar ist, wann eine Entscheidu­ng über die Klage bezüglich des Bürgerbege­hrens sowie über die Zulässigke­it der Beschlussf­assung über den neuen Vertrag zwischen Gemeinde und Holcim zu erwarten ist. Das könne mehrere Wochen dauern, so der Vorsitzend­e Richter Otto-Paul Bitzer.

Newspapers in German

Newspapers from Germany