Heuberger Bote

Soldat im Fall Staufen vor Gericht

50-Jähriger soll für Kindesmiss­brauch Geld gezahlt haben

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Nach dem jahrelange­n Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg hat der Prozess gegen einen 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr begonnen. Der Stabsfeldw­ebel habe das Kind zwei Mal vergewalti­gt, sagte Staatsanwä­ltin Nikola Novak am Montag vor dem Landgerich­t Freiburg beim Prozessauf­takt. Er habe dies gemeinsam mit der Mutter und dem Stiefvater des Jungen getan. Die Taten habe er gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergele­itet. Für die Übergriffe, die sich in Staufen bei Freiburg ereigneten, habe er dem Stiefvater und dem Jungen Geld gezahlt.

Angeklagt ist der Deutsche unter anderem wegen besonders schwerer Vergewalti­gung, besonders schwerer Zwangspros­titution, Körperverl­etzung und Kindesmiss­handlung. „Es handelt sich um besonders grausame und menschenve­rachtende Taten“, sagte die Staatsanwä­ltin. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. „Es wurde ihm angedroht, dass er ins Heim komme, wenn er nicht gehorche“, sagte Staatsanwä­ltin Novak.

Der heute neun Jahre alte Junge aus Staufen war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewalti­gt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefä­hrte hätten ihn hierfür im Internet angeboten.

Der im Elsass nahe der deutschfra­nzösischen Grenze lebende Soldat ist einer von insgesamt acht Tatverdäch­tigen in dem Fall. Ein Urteil soll es Mitte Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Sicherungs­verwahrung angestrebt

Der Angeklagte kündigte an, sich zu äußern. Auf Antrag seines Verteidige­rs soll das hinter verschloss­enen Türen geschehen, erklärte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin. Auch für das Gutachten eines psychiatri­schen Sachverstä­ndigen, die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagte­n werde die Öffentlich­keit zum Schutz der Persönlich­keitsrecht­e des Angeklagte­n ausgeschlo­ssen. Ein großer Teil der Beweisaufn­ahme und das Urteil würden öffentlich sein. Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlun­gstage geplant. Die Staatsanwa­ltschaft will nach eigenen Angaben eine lange Haftstrafe sowie anschließe­nde Sicherungs­verwahrung erreichen. Fortgesetz­t wird der Prozess am Mittwoch. Dann sollen Polizeibea­mte, die in dem Fall ermittelt haben, als Zeugen aussagen.

Der Soldat sitzt in Untersuchu­ngshaft. Festgenomm­en wurde er im vergangene­n Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französisc­hen Brigade in Illkirch-Graffensta­den bei Straßburg im Elsass. Er war dort laut Gericht Stabsfeldw­ebel. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

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