Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen
Was ist ambulante Pflege? Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffenen sowie seine Angehörigen. Ohne die vielfältigen Leistungen von ambulanter Pflege wäre es für viele pflegebedürftige Menschen kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man von einem Tag auf den anderen pflegebedürftig werden. Manchmal ist häusliche Pflege vorübergehend notwendig, bis man wieder gesund wird. Man kann aber auch dauerhaft auf die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige angewiesen sein. In vielen Fällen, häufig mit steigendem Alter, brauchen Senioren immer öfter Betreuung, Pflegemaßnahmen oder unterstützende Dienstleistungen. Es beginnt damit, dass der ganz normale Alltag ohne die freundliche Hilfe von Nachbarn oder erwachsenen Kindern nicht mehr so reibungslos klappt und dass einem vieles schwerer fällt als früher. Später braucht man dann wegen chronischer und altersbedingter Krankheiten und körperlicher und geistiger Einschränkungen pflegerische Versorgung. Die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, nahestehende Angehörige oder Helferinnen der sog. 24Stunden-Betreuung können Pflegebedürftige dabei unterstützen, ihren Alltag besser zu bewältigen. In manchen Pflegehaushalten setzt sich die Versorgung aus pflegenden Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst zusammen – je nach Pflegegrad. Im Falle der Versorgung durch pflegende Angehörige können ambulante Pflegedienste auch mal stundenweise zur Entlastung der Angehörigen engagiert werden. Und im Falle der Verhinderungspflege oder Tagespflege und Nachtpflege übernehmen Pflegedienste ersatzweise die komplette Versorgung des Pflegebedürftigen. Diese Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst: • Medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung): Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen usw. • Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeiten usw. • hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw. • Seniorenbetreuung: Beschäftigung, Spaziergänge, Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen usw. • Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Pflegekurse für Angehörige, Beratung zu Pflegeeinstufung, Anwesenheit beim Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) usw. • Regelmäßige Beratungsbzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bei pflegenden Angehörigen, die ihren Pflegebedürftigen allein versorgen (Pflegegeldempfänger). • Verhinderungspflege • Tages- und Nachtpflege