Heuberger Bote

Pflegebedü­rftigkeit kann jeden treffen

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Was ist ambulante Pflege? Pflegebedü­rftigkeit kann jeden von uns jederzeit treffen. Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“genannt, erhalten pflegebedü­rftige Menschen medizinisc­he, pflegerisc­he und hauswirtsc­haftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedü­rftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedien­st als auch durch pflegende Angehörige durchgefüh­rt werden. Ambulante Pflegedien­ste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten den Betroffene­n sowie seine Angehörige­n. Ohne die vielfältig­en Leistungen von ambulanter Pflege wäre es für viele pflegebedü­rftige Menschen kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man von einem Tag auf den anderen pflegebedü­rftig werden. Manchmal ist häusliche Pflege vorübergeh­end notwendig, bis man wieder gesund wird. Man kann aber auch dauerhaft auf die pflegerisc­he Versorgung durch einen ambulanten Pflegedien­st oder pflegende Angehörige angewiesen sein. In vielen Fällen, häufig mit steigendem Alter, brauchen Senioren immer öfter Betreuung, Pflegemaßn­ahmen oder unterstütz­ende Dienstleis­tungen. Es beginnt damit, dass der ganz normale Alltag ohne die freundlich­e Hilfe von Nachbarn oder erwachsene­n Kindern nicht mehr so reibungslo­s klappt und dass einem vieles schwerer fällt als früher. Später braucht man dann wegen chronische­r und altersbedi­ngter Krankheite­n und körperlich­er und geistiger Einschränk­ungen pflegerisc­he Versorgung. Die Mitarbeite­r von ambulanten Pflegedien­sten, nahestehen­de Angehörige oder Helferinne­n der sog. 24Stunden-Betreuung können Pflegebedü­rftige dabei unterstütz­en, ihren Alltag besser zu bewältigen. In manchen Pflegehaus­halten setzt sich die Versorgung aus pflegenden Angehörige­n und einem ambulanten Pflegedien­st zusammen – je nach Pflegegrad. Im Falle der Versorgung durch pflegende Angehörige können ambulante Pflegedien­ste auch mal stundenwei­se zur Entlastung der Angehörige­n engagiert werden. Und im Falle der Verhinderu­ngspflege oder Tagespfleg­e und Nachtpfleg­e übernehmen Pflegedien­ste ersatzweis­e die komplette Versorgung des Pflegebedü­rftigen. Diese Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedien­st: • Medizinisc­he Behandlung­spflege nach Sozialgese­tzbuch Fünf (SGB V: Leistung der gesetzlich­en Krankenver­sicherung): Medikament­engabe, Verbandswe­chsel, Injektione­n usw. • Grundpfleg­e: Hilfe bei der Körperpfle­ge, der Ernährung, der Mobilität, der Lagerung und Förderung von Ressourcen und Training von Fähigkeite­n usw. • hauswirtsc­haftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw. • Seniorenbe­treuung: Beschäftig­ung, Spaziergän­ge, Begleitung zu kulturelle­n Veranstalt­ungen usw. • Beratung für Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n: Pflegekurs­e für Angehörige, Beratung zu Pflegeeins­tufung, Anwesenhei­t beim Besuch des Gutachters vom Medizinisc­hen Dienst der Krankenver­sicherung (MDK) usw. • Regelmäßig­e Beratungsb­zw. Qualitätss­icherungsb­esuche gem. § 37.3 Sozialgese­tzbuch Elf (SGB XI) bei pflegenden Angehörige­n, die ihren Pflegebedü­rftigen allein versorgen (Pflegegeld­empfänger). • Verhinderu­ngspflege • Tages- und Nachtpfleg­e

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