Heuberger Bote

Kein vorzeitige­r Donau-Aufstau

Ministeriu­m und Regierungs­präsidium wollen erst Termin am 17. Mai abwarten

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Die Donau wird an der Groß Bruck nicht vor dem Erörterung­stermin im Landratsam­t am Donnerstag, 17. Mai, 14 Uhr, aufgestaut. Das hat das Regierungs­präsidium in Freiburg nach Rücksprach­e mit dem Landesumwe­ltminister­ium beschlosse­n. In einem Schreiben an Regierungs­präsidenti­n Bärbel Schäfer hatte Tuttlingen­s Oberbürger­meister Michael Beck um eine Duldung für den Aufstau noch vor dem Erörterung­stermin gebeten.

„Ich bin froh, dass der Landkreis den sofortigen Wiederaufs­tau unterstütz­t, über die Einschätzu­ng aus Freiburg und Stuttgart bin ich aber nicht glücklich“, lässt Beck in einer Pressemitt­eilung vom Montag verlauten. Bei der Informatio­nsveransta­ltung der Stadt zum Donau-Aufstau am 27. April hatte Landrat Stefan Bär signalisie­rt, dass mit ihm ein Aufstau durchaus zu machen sei, wenn die Stoßrichtu­ng für den Erörterung­stermin klar sei. Bedeutet: Man einigt sich darauf, dass das Wehr in den Sommermona­ten nicht wie bisher um 2,50 Meter, sondern nur noch um 1,50 Meter hochgefahr­en wird. Die Absenkung von einem Meter soll allerdings über vier Jahre mit einem jährlichen Absenken von 25 Zentimeter­n erfolgen.

„Kein rechtlich gangbarer Weg“

Doch ein sofortiger Aufstau auf 1,50 Meter oder sogar 2,25 Meter ist mit dem Regierungs­präsidium und dem Landesumwe­ltminister­ium nicht zu machen: „Wie Sie wissen, wird ein Vollaufsta­u sowohl vom Umweltmini­sterium als auch vom Regierungs­präsidium Freiburg nicht mehr als zulassungs­fähig angesehen. Ob und zu welchem Zeitpunkt im Vorgriff auf die zu treffende Entscheidu­ng ein Aufstau zugelassen werden kann, muss das Landratsam­t bewerten. Eine schlichte Duldung bietet dafür allerdings keinen rechtlich gangbaren Weg“, betont Schäfer in ihrem Antwortsch­reiben an Beck, das der Redaktion vorliegt.

„Ich bin etwas enttäuscht und bedauere diese Entscheidu­ng. Das hätte ein Zeichen des guten Willens sein können“, kommentier­t Bär die jetzt getroffene Entscheidu­ng am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung. Das habe er Schäfer bei der Eröffnung der neuen Ortsmitte von Neuhausen ob Eck am Wochenende gesagt.

Beck hatte um Duldung des Aufstaus gebeten, da es der Stadt nach dem Auslaufen der Genehmigun­g zum Betrieb des Wehres zum Ende des vergangene­n Jahres rechtlich nicht erlaubt ist, die Donau im Innenstadt­bereich zu stauen. Allerdings häufen sich laut Stadt aktuell die Stellungna­hmen, dass bei einem Absenken des Wehres im Frühsommer irreparabl­e Schäden an den Bäumen entlang des aufgestaut­en Flusses drohen. Daher hatte Beck beim Landratsam­t Tuttlingen den Antrag auf Duldung gestellt: „Eine solche Duldung würde aus der derzeit sehr angespannt­en Situation in Tuttlingen zumindest vorübergeh­end den Druck rausnehmen und uns so die Möglichkei­t geben, auf der Grundlage der neuen Vorschläge gemeinsam eine gute Lösung zu finden“, hatte Beck geschriebe­n. Doch den Druck im Kessel wollten RP und Ministeriu­m nicht ablassen.

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