Kein vorzeitiger Donau-Aufstau
Ministerium und Regierungspräsidium wollen erst Termin am 17. Mai abwarten
TUTTLINGEN - Die Donau wird an der Groß Bruck nicht vor dem Erörterungstermin im Landratsamt am Donnerstag, 17. Mai, 14 Uhr, aufgestaut. Das hat das Regierungspräsidium in Freiburg nach Rücksprache mit dem Landesumweltministerium beschlossen. In einem Schreiben an Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer hatte Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck um eine Duldung für den Aufstau noch vor dem Erörterungstermin gebeten.
„Ich bin froh, dass der Landkreis den sofortigen Wiederaufstau unterstützt, über die Einschätzung aus Freiburg und Stuttgart bin ich aber nicht glücklich“, lässt Beck in einer Pressemitteilung vom Montag verlauten. Bei der Informationsveranstaltung der Stadt zum Donau-Aufstau am 27. April hatte Landrat Stefan Bär signalisiert, dass mit ihm ein Aufstau durchaus zu machen sei, wenn die Stoßrichtung für den Erörterungstermin klar sei. Bedeutet: Man einigt sich darauf, dass das Wehr in den Sommermonaten nicht wie bisher um 2,50 Meter, sondern nur noch um 1,50 Meter hochgefahren wird. Die Absenkung von einem Meter soll allerdings über vier Jahre mit einem jährlichen Absenken von 25 Zentimetern erfolgen.
„Kein rechtlich gangbarer Weg“
Doch ein sofortiger Aufstau auf 1,50 Meter oder sogar 2,25 Meter ist mit dem Regierungspräsidium und dem Landesumweltministerium nicht zu machen: „Wie Sie wissen, wird ein Vollaufstau sowohl vom Umweltministerium als auch vom Regierungspräsidium Freiburg nicht mehr als zulassungsfähig angesehen. Ob und zu welchem Zeitpunkt im Vorgriff auf die zu treffende Entscheidung ein Aufstau zugelassen werden kann, muss das Landratsamt bewerten. Eine schlichte Duldung bietet dafür allerdings keinen rechtlich gangbaren Weg“, betont Schäfer in ihrem Antwortschreiben an Beck, das der Redaktion vorliegt.
„Ich bin etwas enttäuscht und bedauere diese Entscheidung. Das hätte ein Zeichen des guten Willens sein können“, kommentiert Bär die jetzt getroffene Entscheidung am Montag auf Nachfrage unserer Zeitung. Das habe er Schäfer bei der Eröffnung der neuen Ortsmitte von Neuhausen ob Eck am Wochenende gesagt.
Beck hatte um Duldung des Aufstaus gebeten, da es der Stadt nach dem Auslaufen der Genehmigung zum Betrieb des Wehres zum Ende des vergangenen Jahres rechtlich nicht erlaubt ist, die Donau im Innenstadtbereich zu stauen. Allerdings häufen sich laut Stadt aktuell die Stellungnahmen, dass bei einem Absenken des Wehres im Frühsommer irreparable Schäden an den Bäumen entlang des aufgestauten Flusses drohen. Daher hatte Beck beim Landratsamt Tuttlingen den Antrag auf Duldung gestellt: „Eine solche Duldung würde aus der derzeit sehr angespannten Situation in Tuttlingen zumindest vorübergehend den Druck rausnehmen und uns so die Möglichkeit geben, auf der Grundlage der neuen Vorschläge gemeinsam eine gute Lösung zu finden“, hatte Beck geschrieben. Doch den Druck im Kessel wollten RP und Ministerium nicht ablassen.