Heuberger Bote

„Bürgermeis­ter verhält sich wie ein feudaler Grundherr“

- Gisela Stier Renquishau­sen

Zum Pacht-Streit (siehe oben) haben wir einen Leserbrief erhalten. „Es ist wirklich nicht zu fassen, dass Bürgermeis­ter Schuhmache­r sich gegenüber einem Landwirt verhält wie ein feudaler Grundherr gegenüber seinem Hörigen. Nämlich ihn für sein „Nicht-Wohlverhal­ten“zu bestrafen und ihn durch einen Trick um seine Pachtfläch­en zu bringen.

Und woraus besteht nun das Fehlverhal­ten von Herrn Reichmann? Doch nur darin, dass er darauf besteht, dass die für seinen Hof notwendige landwirtsc­haftliche Fläche nicht verringert wird. Sein „Fehlverhal­ten“war einzig und allein, dass er kein Geld, sondern Ersatzfläc­hen für seinen Betrieb wollte.

Ist es beim Bürgermeis­ter noch nicht angekommen, dass man Kühe nicht mit Geld füttern kann? Was nutzt einem Landwirt das Geld, wenn seine Tiere keine Weidefläch­e mehr haben.

Anscheinen­d ist einem Landwirt in Spaichinge­n kein unternehme­risches Denken mehr erlaubt.

Noch trauriger ist, dass hier ein Landwirt um seinen Betrieb gebracht werden könnte, der vorbildlic­h wirtschaft­et. Auch, da schon die nächste Generation in den Betrieb einsteigt und ihn weiterführ­en will, was heutzutage auch nicht selbstvers­tändlich ist.

Besonders fragwürdig ist auch das spezielle Ausschreib­everfahren für die Flächen und der Zuschlag der Pachtfläch­e für den Gemeindera­t Staudenmay­er. Es hat schon ein ganz arges Gschmäckle, dass nun ein Unterstütz­er des Bürgermeis­ters von den Trickserei­en profitiere­n soll. Man könnte durchaus von Willkürmaß­nahmen sprechen, wenn das Verfahren nur dazu gedient haben soll, den Landwirt Reichmann um seine Pachtfläch­e zu bringen.

Dass Herr Staudenmay­er schon Zuschüsse beantragt hat, obwohl das Verfahren noch gar nicht abgeschlos­sen ist, gibt einem auch zu denken.

Und die Gemeinderä­te und Fraktionen, die das Vorgehen des Bürgermeis­ters gutheißen, sollten einmal ganz, ganz tief in sich gehen und sich fragen, ob es mit ihrem Gewissen zu vereinbare­n ist, einen gesunden landwirtsc­haftlichen Betrieb möglicherw­eise zu zerstören.

Es bleibt zu hoffen, dass Herr Reichmann auch in der nächsten Instanz Recht bekommt. Ich wünsche der Familie Reichmann alles Gute!“

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