„Bürgermeister verhält sich wie ein feudaler Grundherr“
Zum Pacht-Streit (siehe oben) haben wir einen Leserbrief erhalten. „Es ist wirklich nicht zu fassen, dass Bürgermeister Schuhmacher sich gegenüber einem Landwirt verhält wie ein feudaler Grundherr gegenüber seinem Hörigen. Nämlich ihn für sein „Nicht-Wohlverhalten“zu bestrafen und ihn durch einen Trick um seine Pachtflächen zu bringen.
Und woraus besteht nun das Fehlverhalten von Herrn Reichmann? Doch nur darin, dass er darauf besteht, dass die für seinen Hof notwendige landwirtschaftliche Fläche nicht verringert wird. Sein „Fehlverhalten“war einzig und allein, dass er kein Geld, sondern Ersatzflächen für seinen Betrieb wollte.
Ist es beim Bürgermeister noch nicht angekommen, dass man Kühe nicht mit Geld füttern kann? Was nutzt einem Landwirt das Geld, wenn seine Tiere keine Weidefläche mehr haben.
Anscheinend ist einem Landwirt in Spaichingen kein unternehmerisches Denken mehr erlaubt.
Noch trauriger ist, dass hier ein Landwirt um seinen Betrieb gebracht werden könnte, der vorbildlich wirtschaftet. Auch, da schon die nächste Generation in den Betrieb einsteigt und ihn weiterführen will, was heutzutage auch nicht selbstverständlich ist.
Besonders fragwürdig ist auch das spezielle Ausschreibeverfahren für die Flächen und der Zuschlag der Pachtfläche für den Gemeinderat Staudenmayer. Es hat schon ein ganz arges Gschmäckle, dass nun ein Unterstützer des Bürgermeisters von den Tricksereien profitieren soll. Man könnte durchaus von Willkürmaßnahmen sprechen, wenn das Verfahren nur dazu gedient haben soll, den Landwirt Reichmann um seine Pachtfläche zu bringen.
Dass Herr Staudenmayer schon Zuschüsse beantragt hat, obwohl das Verfahren noch gar nicht abgeschlossen ist, gibt einem auch zu denken.
Und die Gemeinderäte und Fraktionen, die das Vorgehen des Bürgermeisters gutheißen, sollten einmal ganz, ganz tief in sich gehen und sich fragen, ob es mit ihrem Gewissen zu vereinbaren ist, einen gesunden landwirtschaftlichen Betrieb möglicherweise zu zerstören.
Es bleibt zu hoffen, dass Herr Reichmann auch in der nächsten Instanz Recht bekommt. Ich wünsche der Familie Reichmann alles Gute!“