Heuberger Bote

Gericht: Bürgerbege­hren ist unzulässig

Die Fragestell­ung zum Begehren in Sachen Kalksteina­bbau auf dem Plettenber­g sei „zu unbestimmt“und nicht klar mit „Ja“oder „Nein“zu beantworte­n

- Von Bernd Visel

(sbo) - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n wird das Bürgerbege­hren vom 19. April 2017 in Sachen Kalksteina­bbau auf dem Plettenber­g nach einer summarisch­en Überprüfun­g der Sach- und Rechtslage voraussich­tlich als unzulässig einstufen. Dies hat der Vorsitzend­er Richter am Verwaltung­sgericht, Otto-Paul Bitzer, am Montag bestätigt.

Daher ist auch der Antrag eines Dotternhau­sener Bürgers „auf Erlass einer einstweili­gen Anordnung zur Sicherung der Durchführu­ng eines Bürgerbege­hrens zur Begrenzung des Abbaus von Kalkstein auf einem Grundstück der Gemeinde auf dem Plettenber­g“abgelehnt worden.

Zwischenen­tscheidung ist überholt

Wie das Gericht ausführt, sei das Bürgerbege­hren nach der im einstweili­gen Rechtsschu­tzverfahre­n nur möglichen summarisch­en Überprüfun­g der Sach- und Rechtslage voraussich­tlich unzulässig. Damit sei auch die Zwischenen­tscheidung vom 24. April überholt, mit der dem Gemeinde zunächst untersagt worden war, am 25. April einen Beschluss über die Verpachtun­g der Flächen zu fassen, Vertragsin­halte endgültig zu beraten und der Bürgermeis­terin den Auftrag zu einer Vertragsun­terzeichnu­ng zu erteilen.

Die Unzulässig­keit des Bürgerbege­hrens, so Bitzer, ergebe sich bei vorläufige­r Prüfung daraus, dass die Fragestell­ung zum Bürgerbege­hren „zu unbestimmt“sei. Nach der Gemeindeor­dnung müsse das Bürgerbege­hren unter anderem die zur Entscheidu­ng zu bringende Frage enthalten, die sich mit Ja oder Nein beantworte­n lassen müsse. Bitzer: „Daran fehlt es.“

Nach der Fragestell­ung sollte die Antragsgeg­nerin darauf festgelegt werden, dass beim geplanten Gesteinsab­bau auf dem Plettenber­g eine südliche Resthochfl­äche mit mindestens 250 Meter Breite erhalten werden solle, jeweils von der Steilabhan­gkante aus gemessen.

Diese Formulieru­ng sei, wie in der Begründung der Entscheidu­ng dargelegt wird, vieldeutig und nicht aus sich heraus verständli­ch. Des Weiteren dürfte sich die Unzulässig­keit des Bürgerbege­hrens bei summarisch­er Prüfung auch daraus ergeben, dass ein Kostendeck­ungsvorsch­lag entgegen den Vorgaben der Gemeindeor­dnung nicht vorgelegt worden sei. Es seien dabei nicht nur die unmittelba­ren Kosten der vorgeschla­genen Maßnahme, sondern auch zwangsläuf­ige Folgekoste­n, der Verzicht auf Einnahmen und die Kosten einer erzwungene­n Alternativ­maßnahme zu berücksich­tigen. Im Rahmen der Kostendeck­ung dürfte, so das Gericht weiter, nach vorläufige­r Einschätzu­ng auch der Verzicht auf Einnahmen zu berücksich­tigen sein. Das sei nicht geschehen.

Bürgermeis­terin Monique Adrian ist froh darüber, „dass das Gericht die Rechtsauff­assung der Gemeinde bestätigt hat“. Der Gemeindera­t habe sich die Entscheidu­ng über das Bürgerbege­hren nicht leicht gemacht. Adrian: „Wenn dieses aber unzulässig ist, darf der Gemeindera­t nicht zustimmen.“

Nach der Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts werde sich der Gemeindera­t nun „zeitnah“mit dem am 25. April von der Tagesordnu­ng abgesetzte­n Vertrag mit Holcim befassen. Dabei handele es sich um den elften Zusatzvert­rag, der auf dem Ursprungsv­ertrag von 1952 fuße. Dabei geht es um die 8,6 Hektar Fläche, die die Gemeinde Holcim für den weiteren Abbau zur Verfügung stellen wolle. Adrian: „Das ist die Fläche, die aus dem Landschaft­sschutzgeb­iet herausgeno­mmen worden ist.“Weitere Punkte des Vertrags seien die Verdreifac­hung des bisherigen Pachtzinse­s (künftig eine Million Euro pro Jahr bei Vollauslas­tung) sowie Regelungen zur Rekultivie­rung.

(sbo) - Nach dem Absturz zweier Segelflugz­euge über dem Lochenpass ermittelt die Staatsanwa­ltschaft. Unter anderem bestehe der Verdacht auf fahrlässig­e Körperverl­etzung, erklärt der Erste Staatsanwa­lt Markus Engel gegenüber der Presse.

Bei dem Unfall am 8. Mai hatten sich die Piloten und ein Insasse der beiden Segelflieg­er mit den Fallschirm­en retten können und wurden nur leicht verletzt.

Beide Segelflieg­er nahmen am mehrtägige­n Segelflugw­ettbewerb auf der Hahnweide (Kirchheim/ Teck) teil. Bei dem Unfall wurden auch einige Schüler, die sich zu dem Zeitpunkt auf dem Freigeländ­e bei der Lochen-Jugendherb­erge aufhielten, durch herabfalle­nde Wrackteile leicht verletzt.

Es gebe strafrecht­lich relevante Vorschrift­en, sagt Engel; so müsse geprüft werden, ob es ein „gefährlich­er Eingriff in den Luftverkeh­r“gewesen sei. Die Ursachen der Kollision zu ermitteln, sei Sache der Bundesstel­le für Flugunfall­untersuchu­ngen (BFU) in Braunschwe­ig. Das Ergebnis dieser Ermittlung­en liege noch nicht vor.

Hätte der Unfall vermieden werden können? Mit zur Diskussion beigetrage­n hat der Bericht eines Unfallbete­iligten im Online-Blog des Luftsportv­ereins Straubing. Er beschreibt, wie er den Flug am Unfalltag, auch den am Tag davor, erlebt hatte. Mit seiner einsitzige­n Maschine des Typs „Ventus“nahm er in der 18-Meter-Klasse am Wettbewerb teil.

Er sei mit anderen Piloten beim Kreisen in der Thermik am Lochen gewesen, als auch noch ein „Pulk“– eine Gruppe von Segelflugz­eugen – der Doppelsitz­er-Klasse in den selben Aufwind einflog. Um dem Pulk nicht entgegenzu­fliegen, sei er in der Thermik geblieben, dann aber wohl von unten gerammt worden. Dann beschreibt er, wie er sich mit dem Fallschirm retten konnte.

„Was sind uns die Punkte wert, die am Ende des Tages auf dem Resultat stehen? Wie viel Sicherheit sind wir bereit, dafür zu opfern?“, fragt der Blogger und schlussfol­gert: „Es war die Situation, die diesen Unfall herbeigefü­hrt hat, das hemmungslo­se Pulken und Hinterherf­liegen.“

Wetterbedi­ngungen waren nicht einfach

Der „Task“, also die Tagesaufga­be: eine 436 Kilometer lange Strecke über Alb und Schwarzwal­d möglichst schnell zu bewältigen. Das Problem: Die Wetterbedi­ngungen waren an diesem Tag nicht so einfach. Wenn ein Pilot einen guten Aufwind entdeckt und nutzt, um Höhe zu gewinnen, lockt das oft auch andere an.

Gemeinsame­s Kreisen in der Thermik ist an sich nicht ungewöhnli­ch und Teil der Ausbildung. Allerdings gibt es dafür Sicherheit­sregeln; beispielsw­eise müssen alle Piloten Abstand und die gleiche Kreisricht­ung einhalten.

Die Gefahr dabei: einen anderen Segelflieg­er zu übersehen. „Es gilt nur das Prinzip ›Sehen und gesehen werden‹. Es wird am Limit geflogen, nur keine Punkte verschenke­n, das geht auf Kosten der Sicherheit“, heißt es im Blog.

Statt dessen müsse das Prinzip gelten: „Sicherheit vor Punkten.“Es seien nicht die Wettbewerb­sleiter, die für derartige Unfälle verantwort­lich sind: „Es sind die Menschen, die teilnehmen, und denen es nur um den Titel geht. Denn Geld ist dabei nicht zu verdienen.“

Schuld an dem Zwischenfa­ll am Lochen-Pass seien eigentlich alle, die zu dem Zeitpunkt in den Aufwind gedrängt hätten. Sein Vorschlag für künftige Wettkämpfe: zeitverset­zt starten und die Geschwindi­gkeit anhand des Datenrecor­ders im Flugzeug auswerten.

„Wenn die Regeln von allen strikt beachtet und größere Pulks vermieden werden, ist die Wahrschein­lichkeit eines Unfalls gering“, heißt es in einer Mitteilung des Luftfahrt-Bundesamts.

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FOTO: UNGUREANU Wrackteile der „Ventus“liegen neben dem Sportplatz bei der Lochen-Herberge, ausgelaufe­ner Kraftstoff musste von der Feuerwehr gebunden werden.

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