Heuberger Bote

Kritik an Pfarrer nach Kopftuch-Auftritt

Bischof Fürst nennt Aktion des Aalener Geistliche­n in der Pfingstmes­se „grenzwerti­g“

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(mö) - Der Auftritt des Aalener Pfarrers Wolfgang Sedlmeier, der am Pfingstson­ntag während des Schlussseg­ens des Festgottes­dienstes in der Aalener Marienkirc­he ein Kopftuch trug, ruft heftige Reaktionen vor allem im Internet hervor. Auch der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, hält die Form des Protests für „sicher grenzwerti­g und nicht sehr glücklich“. Er werde mit Sedlmeier in den nächsten Tagen sprechen, ihn aber nicht disziplina­risch belangen, erklärte Fürst am Dienstag. Inhaltlich stehe er jedoch hinter Sedlmeier.

Der Aalener Geistliche hatte mit seinem Auftritt gegen Diskrimini­erung und für Menschenwü­rde demonstrie­ren wollen. Auf seine Predigt und die anschließe­nde Kopftuch-Aktion hatte die Gemeinde mit Beifall reagiert. Sedlmeier hatte mit seinem Protest indirekt die AfDFraktio­nsvorsitze­nde im Bundestag, Alice Weidel, für ihre Äußerungen zu Kopftuch tragenden Frauen kritisiert. Dafür hatte Weidel von Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble in der vergangene­n Woche eine Rüge kassiert.

Weidel selbst schimpfte nun über Sedlmeier. „Verblödet“nannte die AfD-Spitzenpol­itikerin den katholisch­en Pfarrer bei Facebook – und erhielt von ihren Anhängern Zustimmung. Bis zum Dienstagab­end hatten fast 3400 User ihre Äußerung kommentier­t.

(lsw) - Ein in der Schweiz verurteilt­er Raser aus Ludwigsbur­g muss seine Haftstrafe schon bald in Deutschlan­d absitzen. Der 43-Jährige sei „zum Haftantrit­t an einem bestimmten Tag Mitte Juni geladen“, teilte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Dienstag mit. Das Oberlandes­gericht Stuttgart hatte entschiede­n, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschlan­d absitzen muss. Die Vollstreck­ung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürg­er sei zulässig. Er überholte laut Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindi­gkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgung­sfahrt mit der Polizei fuhr der Mann mit bis zu 200 Stundenkil­ometern. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkil­ometern.

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