Kritik an Pfarrer nach Kopftuch-Auftritt
Bischof Fürst nennt Aktion des Aalener Geistlichen in der Pfingstmesse „grenzwertig“
(mö) - Der Auftritt des Aalener Pfarrers Wolfgang Sedlmeier, der am Pfingstsonntag während des Schlusssegens des Festgottesdienstes in der Aalener Marienkirche ein Kopftuch trug, ruft heftige Reaktionen vor allem im Internet hervor. Auch der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, hält die Form des Protests für „sicher grenzwertig und nicht sehr glücklich“. Er werde mit Sedlmeier in den nächsten Tagen sprechen, ihn aber nicht disziplinarisch belangen, erklärte Fürst am Dienstag. Inhaltlich stehe er jedoch hinter Sedlmeier.
Der Aalener Geistliche hatte mit seinem Auftritt gegen Diskriminierung und für Menschenwürde demonstrieren wollen. Auf seine Predigt und die anschließende Kopftuch-Aktion hatte die Gemeinde mit Beifall reagiert. Sedlmeier hatte mit seinem Protest indirekt die AfDFraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, für ihre Äußerungen zu Kopftuch tragenden Frauen kritisiert. Dafür hatte Weidel von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble in der vergangenen Woche eine Rüge kassiert.
Weidel selbst schimpfte nun über Sedlmeier. „Verblödet“nannte die AfD-Spitzenpolitikerin den katholischen Pfarrer bei Facebook – und erhielt von ihren Anhängern Zustimmung. Bis zum Dienstagabend hatten fast 3400 User ihre Äußerung kommentiert.
(lsw) - Ein in der Schweiz verurteilter Raser aus Ludwigsburg muss seine Haftstrafe schon bald in Deutschland absitzen. Der 43-Jährige sei „zum Haftantritt an einem bestimmten Tag Mitte Juni geladen“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Die Vollstreckung des Urteils gegen den deutschen Staatsbürger sei zulässig. Er überholte laut Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel. Bei einer Verfolgungsfahrt mit der Polizei fuhr der Mann mit bis zu 200 Stundenkilometern. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern.