Rathaus und Vereinshaus sind sanierungsbedürftig
Energiegutachten im Gemeinderat Durchhausen vorgestellt – 150 000 Euro müssten investiert werden
(smü) - Die Vorstellung des Energiegutachtens für das Rat- und das Vereinshaus von dem Trossinger Ingenieur Stefan Gsellinger hat den Gemeinderat von Durchhausen in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Das Ingenieurbüro nahm eine energetische Bestandsaufnahme der beiden Gebäude vor. Anlass war, dass die Stromheizung des Vereinshauses Jahr für Jahr erhebliche Kosten verursacht.
Im Zuge der Untersuchungen wurde ersichtlich, dass auch der Boden des nicht unterkellerten Vereinshauses marode ist und somit saniert werden müsste. Der Gedanke, das frühere Schulhaus aus dem Jahr 1848 vom Rathaus aus mit zu beheizen, ist laut dem vorgelegten Gutachten sinnvoll, ergab jedoch, dass auch die Heizungsanlage des Rathauses dafür nicht genügend Kapazität hat und auch nicht mehr im besten Zustand ist.
Bei der weiteren Begutachtung des Rathauses ergab sich zudem, dass auch das Dach an einigen Stellen Sanierungsbedarf aufweist. Am Dach haben sich einige Holzbretter gelöst, sie bieten brütenden Vögeln Unterschlupf und Nistmöglichkeit. In der Folge haben auch Scharen von Fliegen beste Bedingungen, ein Zustand der durch eine Sanierung des Daches behoben werden könnte. Die vorgestellten Kosten liegen bei geschätzten 150 000 Euro.
Weitere Heiz-Möglichkeiten erarbeiten
Das gefiel den Gemeinderäten nicht, gingen sie doch im Ursprung von lediglich einer neuen Heizungslösung für das Vereinshaus aus. Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Umstellung auf eine Pelletheizung die Gewährung von Fördergeldern und Zuschüssen die größte Aussicht auf Erfolg hätte. Doch auch eine Beheizung beider Gebäude mit Heizöl wäre möglich.
Gemeinderat Elmar Mattes plädierte für eine Gasheizung, ausschließlich für das Vereinshaus, gespeist von einem Tank für Flüssiggas. Nach dem Austausch aller Argumente kamen Bürgermeister Simon Axt und die Gemeinderäte überein, ein Planungsbüro mit der weiteren Planung aller Optionen zu beauftragen, um dann beurteilen zu können, welche Entscheidung getroffen wird.