Leiharbeit: Betriebe müssen neue Spielregeln beachten
Handwerkskammer Konstanz informiert über das Thema „Einsatz von Fremdpersonal“
REGION (sz) - Im September läuft erstmals die 18-Monats-Frist für die Beschäftigung von Leiharbeitern aus. Die Handwerkskammer Konstanz weist vor diesem Hintergrund auf das Thema „Einsatz von Fremdpersonal“hin.
Eine Auftragsspitze wollte der Betrieb abfedern. Nur zehn Wochen war der Leiharbeiter im Einsatz. Und fast vier Jahre später flatterte eine Forderung der AOK über 1700 Euro ins Haus - die mittlerweile insolvente Verleihfirma hatte nämlich keine Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt - und so war jetzt der Handwerksbetrieb dran.
„Solche Fälle schlagen immer wieder bei uns auf – einfach, weil solche Vereinbarungen oft ohne genauere Prüfung abgeschlossen werden“, sagt Sonja Zeiger-Heizmann, Arbeitsrechtsexpertin der Handwerkskammer. Weil sich seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im letzten Jahr einige Spielregeln geändert haben, informiert sie über die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen beim Einsatz vom Fremdpersonal. Hier die wichtigsten Empfehlungen:
1. Gewerblicher Verleih ist grundsätzlich erlaubnis-pflichtig. Auch Verleihfirmen aus der EU (Anbieter aus Drittstaaten sind ohnehin nicht legal) brauchen daher eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit.
2. Firmen können sich untereinander durchaus mit Mitarbeitern aushelfen – allerdings nur, wenn sie weniger als 50 Beschäftigte haben und der Fremdeinsatz nicht länger als zwölf Monate dauert. Und auch hier gilt eine Anzeigepflicht.
3. Im Baugewerbe gilt das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung für alle gewerblichen Mitarbeiter. Eine Ausnahme gibt’s nur für Unternehmen innerhalb desselben Sozialkassen-Tarifs. 4. Blieb der Gesetzgeber früher bei der Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung eher schwammig, gilt seit April 2017 eine Frist von 18 Monaten. Am 30. September 2018 läuft diese Frist also erstmals aus. Dann muss die Beschäftigung für mehr als drei Monate unterbrochen werden, genauer: um mindestens drei Monate und einen Tag. Bei Überschreitung drohen Nachzahlungen.