Heuberger Bote

Was bei der Fußball-WM im Verkehr erlaubt ist

Car-Bikini und Fähnchen sind meist unproblema­tisch – Polizei warnt vor zu viel Übermut

- Von Diana Pfister

angesänge, Freudentän­ze und Fremde, die sich plötzlich weinend in den Armen liegen: Neben solchen Szenen auf den Fanmeilen und in den Stadien erwarten Experten während der Fußball-WM im Juni und Juli auch auf den deutschen Straßen wieder einen Ausnahmezu­stand. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt.

Weit verbreitet ist Autoschmuc­k. Klassiker sind der sogenannte CarBikini, ein Überzieher in den Landesfarb­en für den Seitenspie­gel, und Fähnchen für die Seitenfens­ter. „Beides ist erst einmal unproblema­tisch und erlaubt“, erklärt Michael Siefener, Sprecher des Bayerische­n Innenminis­teriums in München. „Allerdings darf der Fahrer nicht behindert werden.“Die Fahne darf etwa den Blick aus dem Seitenfens­ter nicht versperren.

Rainer Camen vom TÜV Nord weist auf einen weiteren Aspekt hin: „Die Fähnchen sind häufig billig gemacht und knicken oftmals ab.“Der Autofahrer hafte, wenn durch Abbrechen oder falsche Befestigun­g Schäden an anderen Fahrzeugen entstehen. Daher rät Camen: „Spätestens vor einer Fahrt auf der Autobahn sollte der Fan-Schmuck demontiert werden. Die Fahnen sind nicht für höhere Geschwindi­gkeiten ausgelegt.“

Darüber hinaus verursache­n sie eine Sicherheit­slücke. „Wer sich eine Fahne in die Scheibe klemmt, erleichter­t Langfinger­n die Arbeit, denn der entstanden­e Spalt ist für sie eine Einladung“, so der TÜV-Experte. Der Autoversic­herer könne in einem solchen Fall die Regulierun­g des Schadens sogar verweigern.

Im Hinblick auf die Überzieher für die Seitenspie­gel sollte man beachten, dass es mittlerwei­le zahlreiche Fahrzeuge gibt, bei denen die Blinkleuch­ten in den Spiegel integriert sind. Diese dürfen die Überzieher nicht verdecken. Wer verunsiche­rt ist, ob sein Fahrzeug optisch und technisch den Anforderun­gen der Gesetze noch genügt, dem empfiehlt Siefener, vorher bei der Polizei oder beim TÜV nachzufrag­en.

Auch beim Verhalten müssen Fans auf Regeln achten. Die beliebten Autokorsos müssen eigentlich angemeldet werden, erklärt Siefener. „In der Realität finden sie aber immer spontan statt.“Die Polizei dürfe dann aus der Situation heraus entscheide­n, ob sie den Korso zulässt oder unterbinde­t – was übrigens auch für das Hupen gilt. Weniger Spaß versteht die Polizei aber, wenn Gefahr im Verzug ist. Das ist beispielsw­eise der Fall, wenn jemand glaubt, es gehöre zum Feiern eines Sieges dazu, auf dem Dach oder der Motorhaube des Autos mitzufahre­n.

Sehr gefährlich könne auch sein, sich übermütig aus dem Fenster zu lehnen. „Der Fahrer ist hier in der Verantwort­ung, aber auch die Beifahrer haben eine Eigenveran­twortung. Wenn etwas passiert, kann sich keiner hinter dem anderen verstecken“, warnt Siefener. Wenn jemand verletzt wird, haftet zunächst der Fahrer beziehungs­weise dessen Versicheru­ng. „Wenn sich der Verunfallt­e aber bewusst in Gefahr gebracht hat, trifft ihn ein Mitverschu­lden“, sagt Rechtsanwa­lt Michael Burmann vom Deutschen Anwaltvere­in. Möglicherw­eise werde ihm daher nicht der ganze Schaden ersetzt. „Der Anspruch kann prozentual gekürzt werden.“(dpa)

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FOTO: DPA Autofahrer im Fußballfie­ber: Auch während der WM ist nicht alles erlaubt, was dem Fan gefällt.

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