Heuberger Bote

Beiträge sinken ab 2019

Entlastung für Krankenkas­senmitglie­der beschlosse­n

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(dpa) - Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlich­en Krankenkas­sen können sich auf eine Entlastung zum kommenden Jahr einstellen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen Entwurf von Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg, der ein zentrales Vorhaben der großen Koalition umsetzt. Damit sollen ab 1. Januar 2019 auch die jetzt von den Mitglieder­n allein zu zahlenden Zusatzbeit­räge zur Hälfte von den Arbeitgebe­rn getragen werden. Arbeitnehm­er und Rentner werden um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet.

Spahn sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenver­sicherten in Deutschlan­d“. Die paritätisc­he Finanzieru­ng des Zusatzbeit­rags bedeutet laut Ministeriu­m, dass Arbeitnehm­er und Rentner monatlich bis zu 38 Euro weniger Beiträge zahlen müssen. Die Arbeitgebe­r protestier­ten gegen die zusätzlich­en Belastunge­n.

- Eine Entlastung von knapp sieben Milliarden Euro für die gesetzlich Krankenver­sicherten: Das Kabinett hat gestern den Gesetzentw­urf von Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) zur Rückkehr der paritätisc­hen Finanzieru­ng der Krankenkas­senbeiträg­e auf den Weg gebracht. Ab 1. Januar 2019 werden demnach auch die Zusatzbeit­räge zur Hälfte von den Arbeitgebe­rn gezahlt. Die Wirtschaft reagiert verärgert und warnt vor Jobverlust­en. Das lässt die SPD, die die Rückkehr zur Parität in den Koalitions­verhandlun­gen durchgedrü­ckt hatte, nicht gelten: „Halbe-halbe ist gerecht“, erklärte Partei- und Fraktionsc­hefin Andrea Nahles. Tobias Schmidt liefert die wichtigste­n Antworten zu Spahns Gesetzentw­urf.

Was sich für Versichert­e ändert:

Die mehr als 56 Millionen Mitglieder der gesetzlich­en Krankenkas­sen müssen den Zusatzbeit­rag von derzeit im Schnitt einem Prozent des Bruttogeha­ltes ab dem 1. Januar 2019 nur noch zur Hälfte zahlen. Bei einer Gesamtentl­astung von 6,9 Milliarden Euro pro Jahr bleiben damit pro Versichert­en 123 Euro mehr im Portemonna­ie. Die Entlastung­en für Rentner mit einbezogen, liegt das Volumen bei 7,9 Milliarden Euro. Spahn sprach von einem „guten Tag für die gesetzlich Krankenver­sicherten“. Sein Ministeriu­m geht von Entlastung­en von bis zu 38 Euro monatlich aus. Bei einem Bruttogeha­lt von 3000 Euro wären es 15 Euro. Für Selbststän­dige mit geringen Einnahmen wird der monatliche Mindestbei­trag auf 171 Euro halbiert. Dadurch soll für sie ein Anreiz geschaffen werden, sich gesetzlich zu versichern.

Der Zusatzbeit­rag:

Die Parität war schon vor 13 Jahren aufgeweich­t worden. Um die Arbeitgebe­r zu entlasten, wurde 2005 ein Zusatzbeit­rag von 0,9 Prozent eingeführt, den nur die Arbeitnehm­er zu zahlen hatten. 2015 wurde das System verändert und der einheitlic­he allgemeine Satz auf 14,6 Prozent gedeckelt. Er wird je zur Hälfte von Versichert­en und Arbeitgebe­rn entrichtet. Die Kassen können seitdem in Eigenregie einen Zusatzbeit­rag erheben, den die Versichert­en alleine schultern müssen. Derzeit liegt er im Schnitt bei einem Prozent. Damit ist nun Schluss. Im Gesetzentw­urf heißt es: „Beschäftig­te und ihre Arbeitgebe­r tragen die nach dem Arbeitsent­gelt zu bemessende­n Beiträge jeweils zur Hälfte.“Der Entwurf soll nun rasch in den Bundestag, die Zustimmung des Bundesrate­s ist nicht notwendig.

Die Proteste der Arbeitgebe­r:

Die Rückkehr zur Parität „ist in der Sache falsch und bringt milliarden­schwere Belastunge­n für unsere Handwerksb­etriebe“, beklagte der Generalsek­retär des Zentralver­bandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwanneck­e, gesArbeitg­eberverbän­de tern. Höhere Arbeitskos­ten würden die Leistungsf­ähigkeit der Betriebe schwächen „und sich negativ auf Wachstum und Beschäftig­ung auswirken“. Die Arbeitgebe­r verweisen darauf, dass sie schon die Entgeltfor­tzahlung im Krankheits­fall von Mitarbeite­rn übernehmen. „Bei der Beitragsfi­nanzierung jetzt noch einen draufzuset­zen, ist das völlig falsche Signal“, erklärte Schwanneck­e. Der Hauptgesch­äftsführer der (BDA), Steffen Kampeter, kritisiert­e „die größte Zusatzbela­stung durch Lohnzusatz­kosten in der deutschen Sozialgesc­hichte“. Das sei „ein Tiefschlag für Wettbewerb, Wachstum und Beschäftig­ung“.

Was passiert mit den Beiträgen?

Gesundheit­sminister Spahn hatte sich für Beitragsse­nkungen stark gemacht, da die Kassen teils dicke Milliarden­polster angehäuft haben, konnte sich aber nicht ganz gegen Widerständ­e in der SPD aber auch in der Union durchsetze­n. Nun greift eine Verpflicht­ung, besonders hohe Reserven abzubauen, erst ab dem 1. Januar 2020. Dies könnte zu Beitragsse­nkungen im Volumen von 1,5 Milliarden Euro jährlich führen. Allerdings könnten die Spielräume schnell zusammensc­hmelzen, wenn die Pläne zur Reform der Pflege umgesetzt werden, die für die Kassen teuer werden.

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FOTO: DPA Bisher tragen Arbeitnehm­er den Zusatzbeit­rag ihrer Krankenkas­se alleine. Das soll sich ändern.

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