Heuberger Bote

Südwesten erneuert Datenschut­zregeln

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(lsw) - Mit einigen Tagen Verspätung hat der Landtag am Mittwoch die landesgese­tzlichen Regelungen zum neuen europäisch­en Datenschut­z verabschie­det. Die EUVerordnu­ng ist bereits am 25. Mai in Kraft getreten. Das Regelwerk aus Brüssel sieht eine Reihe von Auflagen vor, die Behörden, Unternehme­n und auch Vereine im Umgang mit persönlich­en Daten befolgen müssen. Daran äußerten mehrere Abgeordnet­e Kritik – die aus Brüssel stammenden Regelungen seien bürokratis­ch. Wesentlich ändern können deutsche Gesetzgebe­r die Verordnung aber nicht – sie gilt unmittelba­r in den EU-Staaten.

Das Landesgese­tz dazu regelt, für welche öffentlich­en Zwecke die Verarbeitu­ng personenbe­zogener Daten zulässig sind – nämlich dann, wenn dies zur Aufgabener­füllung einer öffentlich­en Stelle nötig ist. Bestimmte Behörden unterliege­n den neuen Regeln aber nur eingeschrä­nkt oder sind – wie die Polizei – davon ausgenomme­n. Grüne und CDU stimmten am Mittwoch für die gesetzlich­e Novelle im Land – SPD, FDP und die Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) stimmten dagegen. Ein großer Kritikpunk­t der SPD ist die öffentlich­e Videoüberw­achung. Innenexper­te Sascha Binder sprach von einer Ausweitung. Juso-Landeschef Leon Hahn sagte: „Es gibt keine nachvollzi­ehbare Begründung für die Ausweitung der Videoüberw­achung, statt den Heuhaufen zu vergrößern brauchen wir mehr Personal bei Polizei und Justiz zum sprichwört­lichen Suchen der Nadeln.“

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