Südwesten erneuert Datenschutzregeln
(lsw) - Mit einigen Tagen Verspätung hat der Landtag am Mittwoch die landesgesetzlichen Regelungen zum neuen europäischen Datenschutz verabschiedet. Die EUVerordnung ist bereits am 25. Mai in Kraft getreten. Das Regelwerk aus Brüssel sieht eine Reihe von Auflagen vor, die Behörden, Unternehmen und auch Vereine im Umgang mit persönlichen Daten befolgen müssen. Daran äußerten mehrere Abgeordnete Kritik – die aus Brüssel stammenden Regelungen seien bürokratisch. Wesentlich ändern können deutsche Gesetzgeber die Verordnung aber nicht – sie gilt unmittelbar in den EU-Staaten.
Das Landesgesetz dazu regelt, für welche öffentlichen Zwecke die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig sind – nämlich dann, wenn dies zur Aufgabenerfüllung einer öffentlichen Stelle nötig ist. Bestimmte Behörden unterliegen den neuen Regeln aber nur eingeschränkt oder sind – wie die Polizei – davon ausgenommen. Grüne und CDU stimmten am Mittwoch für die gesetzliche Novelle im Land – SPD, FDP und die Alternative für Deutschland (AfD) stimmten dagegen. Ein großer Kritikpunkt der SPD ist die öffentliche Videoüberwachung. Innenexperte Sascha Binder sprach von einer Ausweitung. Juso-Landeschef Leon Hahn sagte: „Es gibt keine nachvollziehbare Begründung für die Ausweitung der Videoüberwachung, statt den Heuhaufen zu vergrößern brauchen wir mehr Personal bei Polizei und Justiz zum sprichwörtlichen Suchen der Nadeln.“