Erneute Debatte um den Schlatterhof
Joachim Löffler und Angelika Störk diskutieren in Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft
TUTTLINGEN/EMMINGEN-LIPTINGEN - Die unterschiedlichen Ansichten über die Erweiterung des Schlatterhofs in Emmingen-Liptingen um ein Wohnhaus hat in der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen zu einem kurzen verbalen Schlagabtausch zwischen Emmingen-Liptingens Bürgermeister Joachim Löffler und Gemeinderätin Angelika Störk geführt. Dabei wurden einmal mehr ihre unterschiedlichen Meinungen zum Vorgehen bei dem Bauvorhaben deutlich.
So berichtete Löffler, dass der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen habe, das Bauvorhaben von Unternehmer Klaus Mangold, der auch das Landgasthaus „Schenkenberger Hof “in Emmingen betreibt, in einem Parallelverfahren realisieren zu wollen. Zum Hintergrund: Aktuell ist die Fläche im Flächennutzungsplan (FNP) nicht als Bauland ausgewiesen, das gilt auch für die sechste Fortschreibung des FNP, die nun beim Regierungspräsidium in Freiburg zur Prüfung vorliegt.
Die Gemeinde geht davon aus, dass das Vorhaben nun aber mit einer siebten Änderung des FNP und einer gleichzeitigen Aufstellung eines Bebauungsplans angegangen werden kann. Das hatte das Gremium im Juli des vergangenen Jahres auch in einem mehrheitlichen Beschluss so verabschiedet – allerdings nicht ohne Kontroverse. Dieser liegt nun zur Bewertung beim Tuttlinger Landratsamt. Der Bebauungsplan sieht vor, dass das Wohnhaus maximal zwei Geschosse bekommen darf. Vorgesehen ist ein Schwarzwald-typisches Krüppelwalmdach. Der Bebauungsplan gibt auch vor, dass nur Wohngebäude erlaubt sind.
Angelika Störk ist indes ganz anderer Ansicht und tat dies auch am Dienstag einmal mehr kund: Sie geht davon aus, dass zunächst der FNP geändert werden muss, bevor überhaupt ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Das würde sich aber, so war in der Sitzung zu hören, noch mehrere Jahre hinziehen.
Vorbesprechung ist gelaufen
Laut Michael Herre, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauservice bei der Stadt Tuttlingen, sei es normalerweise der Fall, dass zunächst ein FNP steht, bevor der Bebauungsplan auf den Weg gebracht wird. Allerdings handele es sich bei dem Vorhaben um „keine Riesenfläche“, die bebaut werden soll. Daher könne er sich gut vorstellen, dass das Landratsamt diesen Sonderweg mitgehen würde. Herre betonte, dass es dazu bereits eine Vorbesprechung mit dem Landratsamt gegeben habe. Das bestätigt auch Landratsamts-Pressesprecherin Nadja Seibert: „Nach Ansicht des Landratsamts sind der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan und eine erfolgte Behördenbeteiligung Mindestvoraussetzungen. Selbiges gilt auch für die Baugenehmigung des Vorhabens an sich. Eine vorherige rechtswirksame Flächennutzungsplanausweisung wäre nicht zwingend erforderlich, um das Bauvorhaben umsetzen zu können“, schreibt sie auf Nachfrage unserer Zeitung. Allerdings müsse der Flächennutzungsplan einen „gewissen Verfahrensstand aufweisen, bevor die Möglichkeit besteht, den Bebauungsplan Schlatterhof in Kraft zu setzen“.