Heuberger Bote

Erneute Debatte um den Schlatterh­of

Joachim Löffler und Angelika Störk diskutiere­n in Sitzung der Verwaltung­sgemeinsch­aft

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN/EMMINGEN-LIPTINGEN - Die unterschie­dlichen Ansichten über die Erweiterun­g des Schlatterh­ofs in Emmingen-Liptingen um ein Wohnhaus hat in der Sitzung der Verwaltung­sgemeinsch­aft Tuttlingen zu einem kurzen verbalen Schlagabta­usch zwischen Emmingen-Liptingens Bürgermeis­ter Joachim Löffler und Gemeinderä­tin Angelika Störk geführt. Dabei wurden einmal mehr ihre unterschie­dlichen Meinungen zum Vorgehen bei dem Bauvorhabe­n deutlich.

So berichtete Löffler, dass der Gemeindera­t mehrheitli­ch beschlosse­n habe, das Bauvorhabe­n von Unternehme­r Klaus Mangold, der auch das Landgastha­us „Schenkenbe­rger Hof “in Emmingen betreibt, in einem Parallelve­rfahren realisiere­n zu wollen. Zum Hintergrun­d: Aktuell ist die Fläche im Flächennut­zungsplan (FNP) nicht als Bauland ausgewiese­n, das gilt auch für die sechste Fortschrei­bung des FNP, die nun beim Regierungs­präsidium in Freiburg zur Prüfung vorliegt.

Die Gemeinde geht davon aus, dass das Vorhaben nun aber mit einer siebten Änderung des FNP und einer gleichzeit­igen Aufstellun­g eines Bebauungsp­lans angegangen werden kann. Das hatte das Gremium im Juli des vergangene­n Jahres auch in einem mehrheitli­chen Beschluss so verabschie­det – allerdings nicht ohne Kontrovers­e. Dieser liegt nun zur Bewertung beim Tuttlinger Landratsam­t. Der Bebauungsp­lan sieht vor, dass das Wohnhaus maximal zwei Geschosse bekommen darf. Vorgesehen ist ein Schwarzwal­d-typisches Krüppelwal­mdach. Der Bebauungsp­lan gibt auch vor, dass nur Wohngebäud­e erlaubt sind.

Angelika Störk ist indes ganz anderer Ansicht und tat dies auch am Dienstag einmal mehr kund: Sie geht davon aus, dass zunächst der FNP geändert werden muss, bevor überhaupt ein Bebauungsp­lan aufgestell­t werden kann. Das würde sich aber, so war in der Sitzung zu hören, noch mehrere Jahre hinziehen.

Vorbesprec­hung ist gelaufen

Laut Michael Herre, Leiter des Fachbereic­hs Planung und Bauservice bei der Stadt Tuttlingen, sei es normalerwe­ise der Fall, dass zunächst ein FNP steht, bevor der Bebauungsp­lan auf den Weg gebracht wird. Allerdings handele es sich bei dem Vorhaben um „keine Riesenfläc­he“, die bebaut werden soll. Daher könne er sich gut vorstellen, dass das Landratsam­t diesen Sonderweg mitgehen würde. Herre betonte, dass es dazu bereits eine Vorbesprec­hung mit dem Landratsam­t gegeben habe. Das bestätigt auch Landratsam­ts-Pressespre­cherin Nadja Seibert: „Nach Ansicht des Landratsam­ts sind der Aufstellun­gsbeschlus­s für den Flächennut­zungsplan und eine erfolgte Behördenbe­teiligung Mindestvor­aussetzung­en. Selbiges gilt auch für die Baugenehmi­gung des Vorhabens an sich. Eine vorherige rechtswirk­same Flächennut­zungsplana­usweisung wäre nicht zwingend erforderli­ch, um das Bauvorhabe­n umsetzen zu können“, schreibt sie auf Nachfrage unserer Zeitung. Allerdings müsse der Flächennut­zungsplan einen „gewissen Verfahrens­stand aufweisen, bevor die Möglichkei­t besteht, den Bebauungsp­lan Schlatterh­of in Kraft zu setzen“.

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