Aachen muss Dieselfahrverbot vorbereiten
(dpa) - Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Dieselfahrverbot vorbereiten. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwertige Alternative vorlegen, wie Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der vorsitzende Richter Peter Roitzheim am Freitag.
Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Dieselfahrverbote grundsätzlich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für den gesundheitsschädlichen Schadstoff Stickstoffdioxid muss seit 2010 verbindlich eingehalten werden, in vielen Städten gelingt das aber nicht. In Hamburg gibt es inzwischen ein begrenztes Dieselfahrverbot.
Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. Eine Berufung zu der Entscheidung vom Freitag ist allerdings zugelassen. Dem Bericht zufolge werden aber tatsächlich nur 70 Prozent der umgetauschten Waren im gesamten Onlinehandel weiterverkauft. Im Umkehrschluss landet also rund ein Drittel der Waren im Müll. Pro Jahr seien es mehr als 250 000 Pakete, die Verbraucher zurück zum Absender schicken. Die Aufbereitung sei für viele Händler schlichtweg nicht wirtschaftlich. Retouren, die nicht mehr als A-Ware in den Verkauf können, vernichten mehr als die Hälfte der Onlinehändler direkt. Besonders umgetauschte Kleidung sei in der Aufbereitung