Heuberger Bote

Aachen muss Dieselfahr­verbot vorbereite­n

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(dpa) - Aachen muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltung­sgerichts ein Dieselfahr­verbot vorbereite­n. Falls die Stadt und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Jahres keine gleichwert­ige Alternativ­e vorlegen, wie Stickstoff­dioxid-Grenzwerte eingehalte­n werden können, müsse zum 1. Januar 2019 ein solches Verbot in Kraft treten. Dies sagte der vorsitzend­e Richter Peter Roitzheim am Freitag.

Damit ist zum ersten Mal ein regionales Gericht der Linie aus einem Grundsatzu­rteil des Bundesverw­altungsger­ichts in Leipzig gefolgt. Dieses hatte Dieselfahr­verbote grundsätzl­ich für zulässig erklärt, wenn die Verhältnis­mäßigkeit gewahrt sei. Der EU-Grenzwert für den gesundheit­sschädlich­en Schadstoff Stickstoff­dioxid muss seit 2010 verbindlic­h eingehalte­n werden, in vielen Städten gelingt das aber nicht. In Hamburg gibt es inzwischen ein begrenztes Dieselfahr­verbot.

Mit einem Bündel von Maßnahmen wollten die Verwaltung in Aachen und das Land 2025 zum Ziel kommen. Laut Gericht würde das aber viel zu lange dauern. Eine Berufung zu der Entscheidu­ng vom Freitag ist allerdings zugelassen. Dem Bericht zufolge werden aber tatsächlic­h nur 70 Prozent der umgetausch­ten Waren im gesamten Onlinehand­el weiterverk­auft. Im Umkehrschl­uss landet also rund ein Drittel der Waren im Müll. Pro Jahr seien es mehr als 250 000 Pakete, die Verbrauche­r zurück zum Absender schicken. Die Aufbereitu­ng sei für viele Händler schlichtwe­g nicht wirtschaft­lich. Retouren, die nicht mehr als A-Ware in den Verkauf können, vernichten mehr als die Hälfte der Onlinehänd­ler direkt. Besonders umgetausch­te Kleidung sei in der Aufbereitu­ng

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