29-Jähriger soll tödliches Gift produziert haben
(dpa) - Ein am Mittwochabend in Köln gefasster 29-Jähriger soll seit mehreren Wochen biologische Waffen in seiner Wohnung hergestellt haben und bei der Produktion seines tödlichen Gifts weit fortgeschritten sein. Das Material zur Herstellung des hochgiftigen Rizin hatte der Tunesier sich nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft im Internet gekauft und seit Anfang Juni zusammengemischt. Es bestehe deswegen dringender Tatverdacht, teilte die Justizbehörde am Donnerstag in Karlsruhe mit. Anhaltspunkte für eine „konkretisierte Anschlagplanung“oder eine Mitgliedschaft des Beschuldigten in einer Terrororganisation gebe es bislang nicht.
Bestellung nach IS-Anleitung?
„Das Gefahrenpotenzial, was von ihm ausging, war schon relativ hoch“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag. Nach Ansicht des Düsseldorfer Toxikologen Gerhard Fritz ist die geringste Dosis Rizin schon tödlich. „Es gibt kaum etwas, was gefährlicher wäre.“Der Stoff aus einem einzigen Samen könne bei einem Kind zum Tode führen. Mittäter soll der Mann nach Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums nicht gehabt haben. Der 29-jährige Tunesier hatte den Verdacht der Behörden geweckt, weil er auffällig im Internet eingekauft hatte. Unter anderem hatte Sief Allah H. bei einem Online-Versandhändler 1000 Rizinus-Samen und eine elektrische Kaffeemühle gekauft. „Anfang Juni 2018 setzte der Beschuldigte sein Vorhaben um und stellte erfolgreich Rizin her“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Nach „Spiegel“-Angaben orientierten sich die Bestellungen an einer Anleitung der Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) zur Herstellung einer Rizin-Bombe. Laut Bundesanwaltschaft ist aber „nicht abschließend geklärt“, ob der Tunesier einen islamistisch motivierten Anschlag begehen wollte. „Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, hieß es weiter. So verspricht es Verbraucherministerin Katarina Barley (SPD). „Damit helfen wir allen, die ihr Recht einfordern“, sagt sie, sei es im Dieselskandal, bei zu hohen Gaspreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Das neue Klagerecht trägt den sperrigen Namen „zivilprozessuale Musterfeststellungsklage“. Es tritt am 1. November 2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann ein Verbraucherverband stellvertretend für alle geschädigten Kunden Klage gegen ein Unternehmen einreichen. Das Urteil in diesem Verfahren gilt dann als Maßstab für alle Betroffenen.
Wie funktioniert das Verfahren?