Nach Kirchenasyl: Flüchtling darf bleiben
Kameruner hat eine Ausbildungsduldung bekommen und kann damit seine Ausbildung in Deutschland beenden
(iw) - Der evangelische Pfarrer der Tuttlinger Stadtkirche, Jens Junginger, der ehrenamtlich für die Ini Asyl arbeitet, ist mit neuen Nachrichten in den Integrationsbeirat der Stadt Tuttlingen gekommen, der am Mittwoch getagt hat: Der junge Flüchtling aus Kamerun, der im Februar und März fünf Wochen lang im Kirchenasyl in Tuttlingen lebte, hat eine Ausbildungsduldung bekommen und kann seine Ausbildung in Deutschland beenden.
Das für die Abschiebung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Vorgang geprüft und vergangene Woche entschieden, dass der Afrikaner eine Ausbildungsduldung bekommt. Bereits Ende März kehrte der junge Kamruner wieder an seinen Ausbildungsplatz bei der Firma Nann in Böttingen zurück, wo er sich seit 2016 in der Ausbildung befindet. Fünf Wochen lang war er unter dem Schutz der evangelischen Kirche Tuttlingen gestanden, die ihm nach seiner Flucht während der Abschiebung Unterschlupf in einem Kirchengebäude gewährte.
Durch das Kirchenasyl sollte erreicht werden, dass Gericht und Behörden den Fall noch einmal genauer unter die Lupe nahmen. Denn die sogenannte 3+2-Regelung der Bundesregierung sieht vor, dass Geflüchtete trotz negativen Asylbescheids das Land vorerst nicht verlassen müssen, wenn sie bereits eine Berufsausbildung begonnen haben. Den Betroffenen wird somit gewährt, eine dreijährige Ausbildung plus zwei anschließende Berufsjahre absolvieren zu können, ehe sie in ihre Heimatländer zurückkehren müssen.