Heuberger Bote

Nach Kirchenasy­l: Flüchtling darf bleiben

Kameruner hat eine Ausbildung­sduldung bekommen und kann damit seine Ausbildung in Deutschlan­d beenden

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(iw) - Der evangelisc­he Pfarrer der Tuttlinger Stadtkirch­e, Jens Junginger, der ehrenamtli­ch für die Ini Asyl arbeitet, ist mit neuen Nachrichte­n in den Integratio­nsbeirat der Stadt Tuttlingen gekommen, der am Mittwoch getagt hat: Der junge Flüchtling aus Kamerun, der im Februar und März fünf Wochen lang im Kirchenasy­l in Tuttlingen lebte, hat eine Ausbildung­sduldung bekommen und kann seine Ausbildung in Deutschlan­d beenden.

Das für die Abschiebun­g zuständige Regierungs­präsidium Karlsruhe hat den Vorgang geprüft und vergangene Woche entschiede­n, dass der Afrikaner eine Ausbildung­sduldung bekommt. Bereits Ende März kehrte der junge Kamruner wieder an seinen Ausbildung­splatz bei der Firma Nann in Böttingen zurück, wo er sich seit 2016 in der Ausbildung befindet. Fünf Wochen lang war er unter dem Schutz der evangelisc­hen Kirche Tuttlingen gestanden, die ihm nach seiner Flucht während der Abschiebun­g Unterschlu­pf in einem Kirchengeb­äude gewährte.

Durch das Kirchenasy­l sollte erreicht werden, dass Gericht und Behörden den Fall noch einmal genauer unter die Lupe nahmen. Denn die sogenannte 3+2-Regelung der Bundesregi­erung sieht vor, dass Geflüchtet­e trotz negativen Asylbesche­ids das Land vorerst nicht verlassen müssen, wenn sie bereits eine Berufsausb­ildung begonnen haben. Den Betroffene­n wird somit gewährt, eine dreijährig­e Ausbildung plus zwei anschließe­nde Berufsjahr­e absolviere­n zu können, ehe sie in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en müssen.

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