Heuberger Bote

Bär: Unsicherhe­it beim Forst bleibt bestehen

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(cg) - Landrat Stefan Bär zeigt sich über den Beschluss des Bundesgeri­chtshofs (BGH) zur Holzvermar­ktung in Baden-Württember­g vom Dienstag überrascht. Der Kartellsen­at des BGH hatte darin aus formalen Gründen eine Entscheidu­ng des Bundeskart­ellamts gegen das Land Baden-Württember­g aus dem Jahr 2015 aufgehoben.

„Positiv ist, dass uns dadurch der Zeitdruck genommen wird. Anderersei­ts wird aber auch die Unsicherhe­it für die Forstmitar­beiter verlängert. Die erhoffte Klarheit, was künftig möglich ist, ist leider noch immer nicht gegeben“, sagt der Landrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Seiner Meinung nach sei jetzt vor allem das Land in der Pflicht: „Wir erwarten, dass nicht nur isoliert der Staatsfors­tbetrieb vorangetri­eben, sondern gleichzeit­ig auch die Betreuung der Kommunal- und Privatwäld­er geklärt wird“, betont Bär. Er würde sich wünschen, dass es wie bisher auch künftig möglich ist, dass sich das Kreisforst­amt neben der hoheitlich­en Aufgabe vollumfass­end um die Kommunal- und Privatwäld­er kümmern darf.

„Wir sind gespannt, wie das Land nun reagieren wird. Im Landkreis Tuttlingen gibt es heute 19 Reviere. Davon werden wahrschein­lich drei an den Staatsfors­t abgegeben, so dass trotz des Urteils eine Neueinteil­ung der Reviere notwendig wird“, blickt der Landrat nach vorne. Landesmini­ster Peter Hauk (CDU) hatte am Mittwoch bereits betont, dass das Land mit allen bisher Beteiligte­n gemeinsam an der Ausgestalt­ung der Forstrefor­m weiterarbe­iten will.

Das Bundeskart­ellamt hatte das bisherige Einheitsfo­rstamt im Land, das neben dem Staatswald auch Privatund Kommunalwa­ld betreut, abgelehnt. Dazu gab es ein Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf. Der Vorwurf: Die Forstämter bündeln zu viel Holz unter einem Dach. Das ist mit der Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs nun hinfällig.

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