Bär: Unsicherheit beim Forst bleibt bestehen
(cg) - Landrat Stefan Bär zeigt sich über den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg vom Dienstag überrascht. Der Kartellsenat des BGH hatte darin aus formalen Gründen eine Entscheidung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg aus dem Jahr 2015 aufgehoben.
„Positiv ist, dass uns dadurch der Zeitdruck genommen wird. Andererseits wird aber auch die Unsicherheit für die Forstmitarbeiter verlängert. Die erhoffte Klarheit, was künftig möglich ist, ist leider noch immer nicht gegeben“, sagt der Landrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Seiner Meinung nach sei jetzt vor allem das Land in der Pflicht: „Wir erwarten, dass nicht nur isoliert der Staatsforstbetrieb vorangetrieben, sondern gleichzeitig auch die Betreuung der Kommunal- und Privatwälder geklärt wird“, betont Bär. Er würde sich wünschen, dass es wie bisher auch künftig möglich ist, dass sich das Kreisforstamt neben der hoheitlichen Aufgabe vollumfassend um die Kommunal- und Privatwälder kümmern darf.
„Wir sind gespannt, wie das Land nun reagieren wird. Im Landkreis Tuttlingen gibt es heute 19 Reviere. Davon werden wahrscheinlich drei an den Staatsforst abgegeben, so dass trotz des Urteils eine Neueinteilung der Reviere notwendig wird“, blickt der Landrat nach vorne. Landesminister Peter Hauk (CDU) hatte am Mittwoch bereits betont, dass das Land mit allen bisher Beteiligten gemeinsam an der Ausgestaltung der Forstreform weiterarbeiten will.
Das Bundeskartellamt hatte das bisherige Einheitsforstamt im Land, das neben dem Staatswald auch Privatund Kommunalwald betreut, abgelehnt. Dazu gab es ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Der Vorwurf: Die Forstämter bündeln zu viel Holz unter einem Dach. Das ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun hinfällig.