Heuberger Bote

Alte Bank ade

Was beim Wechsel des Girokontos wichtig ist

- Von Sabine Meuter

BERLIN (dpa) - Steigende Gebühren, keine Geldautoma­ten in der Nähe der Wohnung oder ungünstige Öffnungsze­iten: Nicht jeder ist mit seiner Bank zufrieden. Vor einem Kontowechs­el schrecken aber viele zurück. Zu groß ist der Aufwand, ist oft die Befürchtun­g. Was viele nicht wissen: Seit September 2016 können Verbrauche­r beim Kontenwech­sel auf die Unterstütz­ung ihrer Bank setzen. Denn sie haben einen gesetzlich­en Anspruch auf Unterstütz­ung bei einem Kontenwech­sel. „Die alte wie die neue Bank müssen hierbei zusammenar­beiten“, erläutert Thomas Lorenz vom Bundesverb­and deutscher Banken. Dies gilt sowohl für Online- als auch für Filialbank­kunden. Wichtige Fragen und Antworten:

Wie läuft der Wechsel in der Praxis ab?

Der Kunde stellt bei der neuen Bank schriftlic­h einen Antrag auf Kontenwech­selhilfe mit einer Ermächtigu­ng nach Paragraf 21 des Zahlungsko­ntengesetz­es (ZKG). Das funktionie­rt per Formular in der Filiale oder auf dem Online-Banking-Portal. Die neue Bank muss daraufhin binnen zwei Geschäftst­agen bei der alten Bank eine Liste der bestehende­n Dauerauftr­äge und vorhandene­n Informatio­nen zu erteilten Lastschrif­tmandaten einfordern. Ebenfalls fordert sie eine Liste der verfügbare­n Informatio­nen über eingehende Überweisun­gen und Lastschrif­ten aus den vergangene­n 13 Monaten. „Die alte Bank steht dann in der Pflicht, die angeforder­ten Informatio­nen binnen fünf Geschäftst­agen zur neuen Bank und zum Kunden zu schicken“, erläutert Annabel Oelmann von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Lastschrif­ten und eingehende Überweisun­gen darf die alte Bank ab einem vom Kunden bestimmten Zeitpunkt nicht mehr akzeptiere­n. Wollen Personen und Firmen dann vom Konto des Kunden Geld abheben oder darauf einzahlen, muss die bisherige Bank sie informiere­n, warum das nicht mehr geht. Dauerauftr­äge darf die alte Bank ab einem vom Kunden gewünschte­n Zeitpunkt nicht mehr ausführen. Sie muss das restliche Guthaben aufs neue Konto überweisen und das alte Konto schließen.

Wie verlässlic­h ist die gesetzlich­e Kontenwech­selhilfe?

„In der Praxis kann der Kontenwech­sel sehr komplizier­t sein“, sagt Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest. Die von der Bank ausgestell­te Liste mit den Überweisun­gen, Dauerauftr­ägen und Lastschrif­ten sollte genau kontrollie­rt und gegebenenf­alls korrigiert werden. „Zudem sollte die Kontoschli­eßung bei der alten Bank auf einen deutlich späteren Zeitpunkt als den Kontenwech­sel gelegt werden“, rät Backofen. Viele Kreditinst­itute bieten zusätzlich einen eigenen, einfachere­n Kontenwech­selservice an. Hier läuft alles digital – die gesetzlich­en Vorgaben gelten allerdings nicht. Treten Probleme bei einem Wechsel auf, kann sich der Verbrauche­r an die für das betreffend­e Kreditinst­itut zuständige außergeric­htliche Verbrauche­rschlichtu­ngsstelle wenden, etwa das Ombudsverf­ahren der privaten Banken. „Die alte wie die neue Bank stehen dafür ein, dass der Kontowechs­el gelingt“, betont Lorenz.

Kostet der Wechselser­vice etwas?

„Einen Anspruch auf eine Gebühr kann ein Kreditinst­itut nur dann geltend machen, wenn dies mit dem Verbrauche­r vereinbart wurde“, sagt Lorenz. Kein Entgelt darf vereinbart werden für den Zugang des Verbrauche­rs zu seinen personenbe­zogenen Daten im Zusammenha­ng mit bestehende­n Dauerauftr­ägen und Lastschrif­ten, für die Übersendun­g von Informatio­nen zu Lastschrif­tmandanten und Listen der Dauerauftr­äge sowie für die Schließung des bisherigen Kontos.

Wie lange dauert der Wechsel?

„Binnen zwölf Geschäftst­agen sollte der Kontenwech­sel erledigt sein“, erklärt Backofen. Letztlich hängt das aber auch vom Wunsch des Kunden ab, etwa, ab welchem Zeitpunkt Dauerauftr­äge nicht mehr abgewickel­t oder ab wann das Konto geschlosse­n werden soll.

Worauf muss man beim Wechsel des Girokontos grundsätzl­ich achten?

Wer ein Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen möchte, sollte die Preismodel­le mehrerer Geldinstit­ute vergleiche­n. Einige Banken erheben pauschal einen Betrag für die Kontoführu­ng, andere verlangen einen Grundpreis plus Beträge für einzelne Buchungsvo­rgänge. Es gibt aber auch immer noch Banken, die mit einer kostenlose­n Kontoführu­ng locken. Oelmann rät zur Vorsicht: „Wer etwa viele Dauerauftr­äge unterhält, fährt schlecht mit einer Bank, die zwar gratis das Konto führt, dafür aber bei den Aufträgen abkassiert“, sagt sie.

Was ist beim Wechsel sonst noch wichtig?

Wechselwil­lige sollten darauf achten, ob es eine Geschäftss­telle der Bank nahe ihrer Wohnung oder ihres Arbeitspla­tzes gibt. Denn Fahrt-, Telefonund Portokoste­n sowie Gebühren für die Nutzung fremder Geldautoma­ten können ein vermeintli­ch günstiges Angebot unattrakti­v machen. „Daran sollten Kunden vor allem denken, wenn sie mit einer Direktbank liebäugeln“, so Oelmann. Diese Institute haben keine Filialen, sondern erledigen alles via Telefon, Fax oder Computer.

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FOTO: DPA EC-Karten verschiede­ner Banken: Verbrauche­r haben einen gesetzlich­en Anspruch auf Unterstütz­ung bei einem Kontenwech­sel.

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