Zehn Monate für Griff in Landmarktkasse
Nach Aussage des Ermittlungsbeamten kommt überraschende Wende
- Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beim Dürbheimer Landmarkt ist jetzt ein unschönes Kapitel vor dem Spaichinger Amtsgericht beendet worden. Amtsgerichtsdirektorin Beate Philipp verurteilte eine frühere verantwortliche Mitarbeiterin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wegen der Veruntreuung von rund 35 000 Euro. Die Verhandlung hatte zuvor jedoch erst eine überraschende Wende genommen.
Zu einer Zeit, als sich sie und ihr Mann in schwierigen finanziellen Verhältnissen befunden haben, habe die Mitarbeiterin, so die Feststellung des Gerichts, im Zeitraum von Januar 2014 und März 2016 in 13 eigenständigen Fällen je zwischen 122 und 7469 Euro aus der Kasse entnommen. Immer wieder seien dann Bareinzahlungen auf ihr privates Konto verbucht worden. Außerdem habe sie ein Gerät, das für 2181 Euro für den Markt angeschafft worden sei, zu sich nach Hause genommen, es allerdings später auf Aufforderung zurück gegeben.
Die Verhandlung hatte nur einen Zeugen vorgesehen, nämlich den ermittelnden Polizeibeamten. Doch nach der Befragung der Angeklagten sah es zunächst so aus, als ob eine weitere, schwierige Beweisaufnahme bevorstünde. „Es wäre schön gewesen, wir hätten diese Einlassung schon vorher gehabt“, so die Richterin.
„Ich habe wirklich keinen Euro privat weggenommen“, sagte die Angeklagte. Ihre Version der Unstimmigkeiten, die nach ihrem Ausscheiden vom neuen Marktleiter entdeckt worden waren, lautete so: Sie habe auf Bitte der Steuerberaterin die Lotto-Einnahmen in die Hauptkasse verbucht und danach zum Übertrag auf ein Treuhandkonto zur Abbuchung durch Toto-Lotto wieder entnommen, ohne auch diesen Vorgang zu verbuchen. „Eine Schlamperei“, räumte der Verteidiger ein. Einen solchen Fall - in Form einer E-Mail, legte Verteidiger Jan Dorell vor. Die dort erwähnten 14 000 Euro aus der Schadenssumme herauszunehmen, habe die Steuerberaterin dem Ermittler genannt.
Die Wende zum Geständnis kam dann aber nach der Vernehmung des Beamten, der sehr bestimmt auftrat. Er habe die genannten 14 000 Euro herausgerechnet und zwar auf vorherigen Hinweis der ersten Steuerberaterin. Die zitierte Mail habe dies nur bestätigt. „Es gab so viele Verdachtslagen. Ich habe so ein Verhalten noch nie erlebt, wenn die Sache so klar war“, sagte der Beamte. Auch habe die Mitarbeiterin den Vorstand der Genossenschaft angelogen, der Markt verbuche eine Schwarze Null. Dabei habe es ein riesiges Loch gegeben. „Der neue Marktleiter ist fast umgefallen“, als er die Finanzen sichtete.
Zum Geständnis bereit
Nach dieser Aussage wiederholte die Richterin das schon im Vorfeld der Verhandlung genannte Angebot: Staatsanwaltschaft und Gericht könnten sich einen Strafrahmen von 9 bis 14 Monaten (bei nach Gesetz möglichen sechs Monaten bis zehn Jahren) vorstellen, wenn die Angeklagte gestehe. Damit könne ein weiteres aufwändiges und aufrührendes Verfahren vermieden werden. Nach einer Rücksprache mit seiner Mandantin sagte der Verteidiger: „Meine Mandantin räumt die Tatvorwürfe ein.“
Alle Einzelstrafen zusammen genommen plädierte Staatsanwältin Isabel Gurski-Zepf auf zwölf Monate zur Bewährung, davon zwei von drei Jahren mit Begleitung eines Bewährungshelfers und fünf Termine bei der Schuldnerberatung sowie die Einziehung von 35018 Euro und die Übernahme der Gerichtskosten.
Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an, reduzierte aber auf zehn Monate. Strafmildernd habe sie berücksichtigt, dass man es der Mitarbeiterin sehr leicht gemacht habe, in die Kasse zu greifen: Es habe keine Kontrollen gegeben.