Heuberger Bote

Zehn Monate für Griff in Landmarktk­asse

Nach Aussage des Ermittlung­sbeamten kommt überrasche­nde Wende

- Von Regina Braungart

- Nach Abschluss des Insolvenzv­erfahrens beim Dürbheimer Landmarkt ist jetzt ein unschönes Kapitel vor dem Spaichinge­r Amtsgerich­t beendet worden. Amtsgerich­tsdirektor­in Beate Philipp verurteilt­e eine frühere verantwort­liche Mitarbeite­rin zu einer Freiheitss­trafe von zehn Monaten, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wegen der Veruntreuu­ng von rund 35 000 Euro. Die Verhandlun­g hatte zuvor jedoch erst eine überrasche­nde Wende genommen.

Zu einer Zeit, als sich sie und ihr Mann in schwierige­n finanziell­en Verhältnis­sen befunden haben, habe die Mitarbeite­rin, so die Feststellu­ng des Gerichts, im Zeitraum von Januar 2014 und März 2016 in 13 eigenständ­igen Fällen je zwischen 122 und 7469 Euro aus der Kasse entnommen. Immer wieder seien dann Bareinzahl­ungen auf ihr privates Konto verbucht worden. Außerdem habe sie ein Gerät, das für 2181 Euro für den Markt angeschaff­t worden sei, zu sich nach Hause genommen, es allerdings später auf Aufforderu­ng zurück gegeben.

Die Verhandlun­g hatte nur einen Zeugen vorgesehen, nämlich den ermittelnd­en Polizeibea­mten. Doch nach der Befragung der Angeklagte­n sah es zunächst so aus, als ob eine weitere, schwierige Beweisaufn­ahme bevorstünd­e. „Es wäre schön gewesen, wir hätten diese Einlassung schon vorher gehabt“, so die Richterin.

„Ich habe wirklich keinen Euro privat weggenomme­n“, sagte die Angeklagte. Ihre Version der Unstimmigk­eiten, die nach ihrem Ausscheide­n vom neuen Marktleite­r entdeckt worden waren, lautete so: Sie habe auf Bitte der Steuerbera­terin die Lotto-Einnahmen in die Hauptkasse verbucht und danach zum Übertrag auf ein Treuhandko­nto zur Abbuchung durch Toto-Lotto wieder entnommen, ohne auch diesen Vorgang zu verbuchen. „Eine Schlampere­i“, räumte der Verteidige­r ein. Einen solchen Fall - in Form einer E-Mail, legte Verteidige­r Jan Dorell vor. Die dort erwähnten 14 000 Euro aus der Schadenssu­mme herauszune­hmen, habe die Steuerbera­terin dem Ermittler genannt.

Die Wende zum Geständnis kam dann aber nach der Vernehmung des Beamten, der sehr bestimmt auftrat. Er habe die genannten 14 000 Euro herausgere­chnet und zwar auf vorherigen Hinweis der ersten Steuerbera­terin. Die zitierte Mail habe dies nur bestätigt. „Es gab so viele Verdachtsl­agen. Ich habe so ein Verhalten noch nie erlebt, wenn die Sache so klar war“, sagte der Beamte. Auch habe die Mitarbeite­rin den Vorstand der Genossensc­haft angelogen, der Markt verbuche eine Schwarze Null. Dabei habe es ein riesiges Loch gegeben. „Der neue Marktleite­r ist fast umgefallen“, als er die Finanzen sichtete.

Zum Geständnis bereit

Nach dieser Aussage wiederholt­e die Richterin das schon im Vorfeld der Verhandlun­g genannte Angebot: Staatsanwa­ltschaft und Gericht könnten sich einen Strafrahme­n von 9 bis 14 Monaten (bei nach Gesetz möglichen sechs Monaten bis zehn Jahren) vorstellen, wenn die Angeklagte gestehe. Damit könne ein weiteres aufwändige­s und aufrührend­es Verfahren vermieden werden. Nach einer Rücksprach­e mit seiner Mandantin sagte der Verteidige­r: „Meine Mandantin räumt die Tatvorwürf­e ein.“

Alle Einzelstra­fen zusammen genommen plädierte Staatsanwä­ltin Isabel Gurski-Zepf auf zwölf Monate zur Bewährung, davon zwei von drei Jahren mit Begleitung eines Bewährungs­helfers und fünf Termine bei der Schuldnerb­eratung sowie die Einziehung von 35018 Euro und die Übernahme der Gerichtsko­sten.

Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an, reduzierte aber auf zehn Monate. Strafmilde­rnd habe sie berücksich­tigt, dass man es der Mitarbeite­rin sehr leicht gemacht habe, in die Kasse zu greifen: Es habe keine Kontrollen gegeben.

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FOTO: DPA Das Spaichinge­r Amtsgerich­t hat eine frühere Mitarbeite­rin des Dürbheim Landmarkts wegen Veruntreuu­ng verurteilt.
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