Heuberger Bote

Betrunkene­r Radfahrer muss ins Gefängnis

47-Jähriger hat Bewährung verspielt – Mehrfach einschlägi­g vorbestraf­t

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(icks) Letzte Chance verspielt: Gescheiter­t ist ein 47-Jähriger mit seiner Berufung an das Landgerich­t Rottweil. Weil er betrunken Rad gefahren ist, muss der Tuttlinger nun für drei Monate ins Gefängnis.

Wegen vorsätzlic­her Trunkenhei­t im Straßenver­kehr war der Mann Ende Februar am Amtsgerich­t Tuttlingen zu der Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Auf den ersten Blick ein hartes Urteil. Doch gegen den Angeklagte­n sprach, dass der Vorfall Anfang November 2017 um 21.30 Uhr in der Stockacher Straße beileibe nicht der erste war. Zwar zeigte das Blasgerät der Polizei dieses Mal „nur“1,7 Promille Blutalkoho­l an (bei vorhergehe­nden Fällen waren es zwischen 2 und 2,4 Promille gewesen), doch der Mann stand bereits einschlägi­g unter Bewährung. Und das Vorstrafen­register des gebürtigen Tuttlinger­s ist umfangreic­h: Bei den 21 Einträgen ging es häufig um Taten, die im Drogen- oder Alkoholrau­sch begangen wurden. Zwei Mal war dem Angeklagte­n der Führersche­in entzogen worden, woraufhin er sich auf das Zweirad beschränkt­e. Zumindest meistens.

Seit März auf Entzug

Eine lebensbedr­ohliche Folgeerkra­nkung des Alkoholkon­sums brachte den 47-Jährigen nun jedoch zum Umdenken. Verzicht und Entzug standen an. „Es war nicht einfach, Wasser zu trinken“, erklärte der Angeklagte den Prozessbet­eiligten. Hatte eine Urinprobe im Februar 2018 noch einen sehr hohen Wert für Alkoholabb­auproduckt­e ergeben, so lag dieser Ende März bei Null. Auch ein Streifenbe­amter, der dem Radler im Frühjahr fast schon routinemäß­ig das Röhrchen für den Blasetest hingehalte­n habe, sei „baff“gewesen über das negative Ergebnis, berichtete der Angeklagte stolz. Diese Werte genügten dem Tuttlinger Wahlvertei­diger als positive Prognose, mit der eine erneute Bewährung zu begründen sei. Das sah die Staatsanwä­ltin ganz anders. Bisher habe jede Verhandlun­g, die mit einer Bewährungs­strafe oder einer Verlängeru­ng der Bewährungs­zeit endete, signalisie­rt „Weiter so!“. Eine Konsequenz habe der Mann nie erlebt, „das war nicht gut“.

Der Angeklagte bat in seinem letzten Wort um ein mildes Urteil, sprich Bewährung. Der Vorsitzend­e Richter Thomas Geiger überrascht­e sowohl den Verteidige­r als auch die Anklägerin, als er von zwei weiteren Verurteilu­ngen sprach, die seit dem jetzt angefochte­nen Urteil zu der „riesenlang­en Latte“dazugekomm­en waren: Ladendiebs­tähle mit kleinem Sachwert – doch ausschlagg­ebend für die 11. Kleine Strafkamme­r am Landgerich­t, die nach einer halbstündi­gen Beratung die Berufung verwarf.

Der Angeklagte muss außerdem die Kosten tragen. „Dinge, die positiv sind, muss man mit der Lupe suchen“, sagte Geiger und erklärte fast bedauernd: „Sie nehmen uns jegliche Chance, Ihnen erneut Bewährung zu geben.“Der Tuttlinger Handwerker sah das ein: „Ja, stimmt, Sie haben Recht.“

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