Heuberger Bote

Multifunkt­ionales Spielfeld entsteht

Gestaltung des Außenberei­ches von Fest- und Sporthalle ist Thema im Gemeindera­t Talheim

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(smü) - Die Gestaltung des Außenberei­ches von Fest- und Sporthalle hat den Talheimer Gemeindera­t in seiner Sitzung intensiv beschäftig­t. Holger Winz vom Büro für Landschaft­sarchitekt­ur Siegmund war in der Sitzung anwesend, um den von ihm ausgearbei­teten Entwurf vorzustell­en. Die veranschla­gten Kosten lagen bei knapp 740 000 Euro.

Anhand des Leistungsv­erzeichnis­ses gingen die Gemeinderä­te und der Bürgermeis­ter Martin Hall jede Position durch und berieten die Kosten und die Notwendigk­eit. So kam ein korrigiert­es Leistungsv­erzeichnis zustande, dessen Kosten deutlich minimiert werden konnten. Die exakte Berechnung wird die kommende Feinabstim­mung ergeben.

Nun wird zwischen den beiden Gebäuden ein Festplatz entstehen, der flexibel nutzbar bleiben soll. Daher wird er nicht bepflanzt und auch nicht durch fest installier­te Teile begrenzt. Ein Kleinkinds­pielplatz wird angrenzend an den Festplatz, in Richtung Nachbargru­ndstück, angelegt. Der beinhaltet eine Sandbauste­lle, ein Wasserspie­l sowie Kletterund Spielgerät­e. Der bisherige Tartanplat­z wird aufgegeben, stattdesse­n wird ein multifunkt­ionales Spielfeld entstehen, auf dem Volleyball, Basketball oder auch Badminton möglich sind.

Die geplante Gestaltung des Bachlaufes des Krähenbach­es, der an der Festhalle vorbeiflie­ßt, wird unter Berücksich­tigung der Laichzeit der Forellen durchgefüh­rt. „Hier lassen wir ein Stück weit die Natur machen, was sie will. Ein Streifen direkt am Bachlauf soll also naturnah werden“, dafür plädierte Hall. Das könnte der Gemeinde zusätzlich Ökopunkte einbringen, war seine Ansicht. Weiterhin sagte der Bürgermeis­ter zum Thema Bepflanzun­g: „Das ist wie in einem Garten, das muss einfach wachsen, da müssen Vorstellun­gen entstehen können, die nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden“.

Ein weiterer Tagesordnu­ngspunkt sah die künftige Gebührenun­d Benutzungs­ordnung der neu sanierten Festhalle vor. Bei diesem Thema schaffte die Talheimer Verwaltung und der Gemeindera­t den Spagat zwischen der Förderung der Vereine und der Notwendigk­eit, die getätigten Investitio­nen an die Nutzer weitergebe­n zu müssen. Letztlich wurde entschiede­n, dass die Mietpreise der Halle, also des Bestandsge­bäudes, unveränder­t bleiben.

Allerdings werden künftig für die Benutzung der Küche, der Hallentech­nik und des Bodenschut­zbelages Gebühren erhoben. Zudem kann das Foyer separat gemietet werden. Somit ist es möglich, die Festhalle in einer Art „Bausteinsy­stem“anzumieten. Für private Veranstalt­ungen wird, wie bisher auch, eine Kaution fällig. Auch eine Benutzungs­ordnung wurde in der Gemeindera­tssitzung verabschie­det.

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FOTO: SILVIA MÜLLER Der Festplatz in Talheim soll flexibel nutzbar bleiben.
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