Jede 25. Stunde fällt aus
Eltern sehen zudem Vertretungsstunden kritisch
STUTTGART (kab) - 4,1 Prozent des Pflichtunterrichts in Baden-Württemberg findet nicht statt. In weiteren 6,3 Prozent übernimmt ein anderer Lehrer die Vertretung. Das erklärte das Kultusministerium am Freitag in Stuttgart mit Verweis auf eine Umfrage unter allen 4500 Schulen im Land. Es war die erste Vollerhebung zum Unterrichtsausfall.
Besonders betroffen sind demnach Gymnasien und berufliche Schulen. An den Grundschulen fiel in der untersuchten Woche im Juni am seltensten der Unterricht aus.
Eltern- und Lehrerverbände loben Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) dafür, dass sie künftig mehrmals im Jahr den Ausfall an allen Schulen untersuchen will. Kritisch sehen sie die hohe Zahl an Vertretungsunterricht.
Auch in Bayern gibt es einen Streit darüber, wie Vertretungsstunden anzusehen sind. Für die oppositionelle SPD gehören sie zum Unterrichtsausfall – sie spricht daher von 8,5 Prozent. Die regierende CSU rechnet sie indes raus und spricht von 1,6 Prozent.
STUTTGART - Dieselfahrer und die Landesregierung haben seit Freitag eine Gemeinsamkeit: Ihnen droht mehr Ungemach als gedacht. Anders als von Grünen und CDU vorgesehen, könnten Fahrverbote für Diesel mit Euro-Abgasnorm 5 schon 2019 kommen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht fordert entsprechende Maßnahmen. Damit könnte ein mühsam ausgehandelter Kompromiss der Regierungspartner platzen.
Stuttgart hat bekanntlich ein Problem mit seiner Luft. Am vielbefahrenen Neckartor werden regelmäßig die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide überschritten. Damit verstößt die Landeshauptstadt gegen Vorgaben der Europäischen Union, ebenso wie rund weitere 30 Städte im Land, darunter Ravensburg und Reutlingen. Während die meisten anderen Kommunen die Werte wohl ohne Fahrverbote senken können, wird das in Stuttgart schwierig. Dennoch sahen die entsprechenden Luftreinhaltepläne von Land und Stadt Verbote lange nicht vor. Der Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte und bekam recht, zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Das hält Fahrverbote in Stuttgart für verhältnismäßig. Der Schutz der Gesundheit sei höher zu bewerten als Rechte der Autobesitzer.
CDU: Beschluss nicht akzeptieren
Obwohl die CDU Verbote bis zuletzt verhindern wollte, stimmte sie unter dem Druck des Urteils einem Kompromiss zu. Fahrverbote für Diesel der EU-Normen 1 bis 4 sollen ab 2019 gelten. Ausnahmen sind unter anderem für Anwohner und Handwerker vorgesehen. Diesel mit EU-Norm 5 können demnach zwar auch mit Verboten belegt werden. Doch bevor das geschieht, wollen Grüne und CDU Stuttgart Mitte 2019 prüfen, ob bis dahin andere Maßnahmen greifen.
Der Kompromiss reicht den Stuttgartern Richtern nicht. Sie drohen dem Land ein Zwangsgeld von 10 000 Euro an, sollte es seine Pläne nicht bis Ende August ändern. Höhere Strafen sind gesetzlich nicht vorgesehen, sie können aber mehrfach verhängt werden, bis ein Urteil umgesetzt ist. Die Regierung muss demnach festlegen, ab wann Fahrverbote für Euro-5-Diesel gelten könnten. Diese müssten spätestens ab September 2019 in Kraft treten, wenn sie dann angesichts der Luftverschmutzung weiter verhältnismäßig erscheinen. Betroffen wären mehr als 180 000 Fahrzeuge in der Region Stuttgart. SPD und FDP halten nichts von Verboten – sie sehen darin eine Enteignung der Fahrzeugbesitzer. Die SPD pocht darauf, die Autoindustrie in die Pflicht zu nehmen. Diese müsse für Nachrüstungen zahlen. Denn viele Fahrzeuge mit EU-5-Norm stoßen mehr Abgase aus als erlaubt.
Gegen den Beschluss kann die Landesregierung Beschwerde einlegen. Ob sie dies tut, will sie nach Angaben eines Sprechers entscheiden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Das könnte in etwa vier Wochen der Fall sein. Für die CDU forderten Fraktionschef Wolfgang Reinhart und Generalsekretär Manuel Hagel am Freitag, auf jeden Fall Beschwerde einzulegen. Damit legten sie sich schneller fest als Regierungsvize Thomas Strobl (CDU). Dessen Sprecherin sagte: „Seriöser Weise muss man die Begründung zunächst prüfen. Im Zweifel gilt aber, dass alle Rechtsmittel auszuschöpfen sind“.