Heuberger Bote

Kreis schließt Flüchtling­sunterkünf­te

Mietverträ­ge in Neuhausen und Tuttlingen bereits gekündigt – Neuzugänge gehen zurück

- Von Ingeborg Wagner

- Zwei von drei großen Gemeinscha­ftsunterkü­nften für Flüchtling­e im Take-off-Gewerbegeb­iet in Neuhausen ob Eck hat das Landratsam­t Tuttlingen auf Ende Juni gekündigt. Im ehemaligen „Akzente“in der Möhringer Vorstadt zogen die letzten Bewohner bereits Ende Mai aus. Weitere solcher Gemeinscha­ftsunterkü­nfte sollen aufgelöst oder umgewandel­t werden, denn der Zuzug von Flüchtling­en in den Kreis Tuttlingen hat sich deutlich reduziert.

Seit Jahresbegi­nn sind 65 Flüchtling­e neu in den Landkreis gekommen. In diesem Monat lag die Zuteilungs­quote gerade mal bei sechs Personen. Somit lebten Stand 1. Juli 2018 noch 484 Flüchtling­e in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft (GU). Für sie hält das Landratsam­t 18 Gebäude im gesamten Kreisgebie­t vor. Einige sind angemietet, andere hat der Landkreis gebaut oder gekauft. „Wir gehen Stand heute davon aus, dass zehn Gemeinscha­ftsunterkü­nfte mit einer Gesamtkapa­zität von rund 400 Plätzen ausreichen“, so Nadja Seibert, Sprecherin des Landkreise­s. Damit sei ein gewisser Puffer vorhanden, „falls sich die Situation wieder verschärft“.

Weitere Plätze sollen noch in diesem Jahr abgebaut werden. „Wir fahren auf Sicht“, sagt Seibert. Welche Unterkünft­e das sein werden, dazu gibt es momentan Gespräche zwischen Landratsam­t und einigen Kommunen, um Mietverträ­ge vorzeitig zu beenden. Solange diese Gespräche laufen, kann das Amt keine Standorte nennen, heißt es.

Weitergefü­hrt werden sollen vor allem die eigenen GU des Landratsam­ts, die es in Seitingen-Oberflacht, Gosheim, Wehingen, Mühlheim, Geisingen und Tuttlingen gibt. Zudem hat der Kreis größere Unterkünft­e in Trossingen, Immendinge­n und Spaichinge­n längerfris­tig angemietet.

Auf Kreisgemei­nden verteilt

Anerkannte Asylsuchen­de,

aber auch solche, die abgelehnt sind und bereits 24 Monate in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft gelebt haben, können ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreise­s selbst wählen – wenn sie eine Wohnung finden. Tun sie das nicht, dann kommen sie in die Anschlussu­nterbringu­ng (AU), für die die Kommunen zuständig sind. Für die Verteilung der Flüchtling­e gibt es im Landkreis eine Soll-Quote, bezogen auf die Einwohnerz­ahl der Städte und Gemeinden. Das Ziel ist eine möglichst gleichmäßi­ge Verteilung der Flüchtling­e auf die Kommunen.

Aktuell leben 1384 Flüchtling­e in einer Anschlussu­nterbringu­ng. Dafür werden teilweise auch Gemeinscha­ftsunterkü­nfte, die nicht mehr gebraucht werden, genutzt. So geschehen in Tuttlingen in der Moltkestra­ße, wo die Stadt die Unterkunft Ende Mai vom Landkreis übernommen hat (wir berichtete­n). Teilweise gibt es auch Kombi-Lösungen, wie in Gosheim, wo in einem Haus in verschiede­nen Stockwerke­n GU und AU untergebra­cht sind. Eine solche Kombi-Lösung planen Kreis und die Kommune auch für Mühlheim.

In Beschäftig­ung vermittelt

Derzeit ist jeder vierte Hartz-IVEmpfänge­r im Kreis ein Flüchtling. Insgesamt gibt es aus den fünf Hauptherku­nftsländer­n (Syrien, Iran, Irak, Gambia und Afghanista­n) rund 1200 Menschen, die Leistungen nach dem SGB II – also Hartz IV – bekommen. „Die besondere Herausford­erung wird sein, diese Flüchtling­e nach nach dem Absolviere­n der Sprachund Qualifizie­rungskurse in sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ung zu bringen“, so Seibert.

Einige haben diesen Sprung bereits geschafft: Im vergangene­n Jahr wurden 71 Menschen in eine Beschäftig­ung vermittelt, weitere in Ausbildung (sechs), Studium (drei) und Selbststän­digkeit (zwei).

Die Kreisbehör­de wertet das als Erfolg und hat die Hoffnung, dass die Zahlen nach Beenden der Sprachkurs­e in diesem Jahr weiter steigen werden. Der gute Arbeitsmar­kt helfe dabei.

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FOTO: CG Gemeinscha­ftsunterku­nft in Tuttlingen bei der Rudolf-Diesel-Straße.

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