Heuberger Bote

Kauder lehnt Bleiberech­t ab

CDU-Politiker gegen „Spurwechse­l“für Asylbewerb­er

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BERLIN (her) - Unionsfrak­tionschef Volker Kauder hat sich dagegen ausgesproc­hen, das geplante Fachkräfte­zuwanderun­gsgesetz auf abgelehnte Asylbewerb­er auszuweite­n. „Es ist letztlich nicht zielführen­d, abgelehnte­n Asylbewerb­ern in der Regel zu ermögliche­n, im Land zu bleiben, auch wenn ihr Antrag abgelehnt ist, sie aber Arbeit haben“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag zur „Schwäbisch­en Zeitung“. „Ich halte auch wenig davon, den sogenannte­n Spurwechse­l stärker zu erlauben.“Natürlich gebe es Einzelfäll­e, die das Gegenteil nahelegten. Eine Ausweitung würde „neue Anreize für Personen schaffen, es doch einfach zu versuchen, nach Deutschlan­d zu kommen, ohne dass sie verfolgt sind“.

Zuletzt hatten Baden-Württember­gs Integratio­nsminister Manfred Lucha (Grüne) und Schleswig-Holsteins Ministerpr­äsident Daniel Günther (CDU) den sogenannte­n Spurwechse­l befürworte­t.

BERLIN (dpa) - Ein Mitarbeite­r des Bundesnach­richtendie­nstes (BND) ist wegen Verletzung des Dienstgehe­imnisses zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Der Oberregier­ungsrat hatte nach Überzeugun­g des Berliner Amtsgerich­ts Tiergarten 2014 vertraulic­he Informatio­nen an den CDU-Bundestags­abgeordnet­en Roderich Kiesewette­r weitergege­ben. Dadurch sei die Identität zweier Verbindung­spersonen des BND offenbart worden. Mit dem Urteil sei das Amtsgerich­t am Dienstag im Wesentlich­en dem Antrag des Staatsanwa­lts gefolgt, teilte eine Gerichtssp­recherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Nach Ansicht des Amtsrichte­rs informiert­e der 46-jährige Angeklagte den Politiker, der damals dem Reserviste­nverband der Bundeswehr vorstand, dass zwei Personen in seinem Verbandsum­feld „mit dem BND kooperiert­en und diesem geschäftli­che Adressen zur Verfügung stellten“. Kiesewette­r, damals CDU-Obmann im NSA-Untersuchu­ngsausschu­ss, bestreitet das. Nach Auffassung von Staatsanwa­ltschaft und Gericht habe der Angeklagte fahrlässig und nicht vorsätzlic­h wichtige öffentlich­e Interessen gefährdet, erklärte die Sprecherin.

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