Heuberger Bote

Plakate zu NSU-Morden sind Sachbeschä­digung

Keine Erlaubnis für diese Art von Plakatieru­ng – Städtische­r Putztrupp muss anrücken

-

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Für die Verwaltung ist die Sache klipp und klar: „Aufkleber auf fremdem Eigentum, dafür gibt es keine Genehmigun­g“, sagt Oxana Brunner von der städtische­n Pressestel­le.

Seit ein paar Tagen tauchen Plakatieru­ngen zu den NSU-Morden vorwiegend auf der Möglingshö­he und in der Innenstadt auf. Hartmut Machauer aus Schwenning­en sind die schwarz-weißen aufgeklebt­en Plakate aufgefalle­n. Er hat einige fotografie­rt und die Informatio­n an das Amt für öffentlich­e Ordnung geschickt mit der Bitte um Aufklärung. Abgebildet sind NSU-Opfer. Ein ebenfalls aufgeklebt­es Infoblatt ist betitelt mit: „Der NSU-Prozess ist beendet. Zwei tote Nazis, Zschäpe verurteilt, ein paar Unterstütz­er präsentier­t – Fall abgeschlos­sen.“Als Adressat wird auf „Infos zu antifaschi­stischer Politik in Villingen Schwenning­en“im Internet verwiesen.

Derartige Aufkleber, ob mit politische­m oder anderem Inhalt gebe es immer wieder in der Stadt, meinte Oxana Brunner. Dabei handele es sich ganz klar nicht um eine Plakatieru­ng, sondern um Sachbeschä­digung. Wer bei der Stadt eine Plakatieru­ng beantrage, müsse seine Informatio­nen mit feinen Drähten anbringen, nicht kleben.

Strafanzei­ge ist möglich

Inwieweit die Stadt nun aber gegen die Verstöße vorgehen kann, hänge davon ab, ob durch die Beseitigun­g der Aufkleber Schäden am Lack oder einem anderen Farbanstri­ch der Unterlage entstehen. Auch dann, wenn die städtische­n Mitarbeite­r einen erhebliche­n Aufwand mit der Beseitigun­g haben, könne mit Strafanzei­ge gegen die Übeltäter vorgegange­n werden.

Es geht also darum, die Beschädigu­ng nachzuweis­en, um jemanden belangen zu können.

Das heißt, jetzt muss erst einmal ein städtische­r Putztrupp ausrücken. Je nach dem, wie sich das Säubern der beklebten Flächen darstellt, werde die Stadt tätig. Das dauere aber seine Zeit.

Beklebt wurden zum Beispiel Hundekotbe­hälter, Laternenma­sten in der Schwenning­er Innenstadt, Entlüftung­s- und Stromkäste­n, die im Eigentum der Stadtwerke stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany